Regel 38 enthält Befreiungen für Fahrzeuge, deren Kiel gelegt wurde oder die sich in einem entsprechenden Bauzustand befanden, bevor diese Regeln in Kraft traten. Solche Fahrzeuge können für festgelegte Übergangszeiträume von der Einhaltung bestimmter Anforderungen an Anordnung und Eigenschaften von Lichtern und Schallsignalgeräten befreit werden.
Ablauf der Signalgebung
Kläre zuerst den Kontext: Manöver in Sicht, verminderte Sicht oder Seenot.
Dasselbe Pfeifensignal kann je nach Zusammenhang etwas völlig anderes bedeuten.
Prüfe sowohl das Muster als auch den Zeitabstand.
Bei Nebelsignalen gehört der zeitliche Abstand zur Regel, nicht nur die Tonfolge.
Bestehen Zweifel an den Absichten des anderen Fahrzeugs, gib das vorgeschriebene Warnsignal früh, statt zu warten, bis sich die Lage verschlechtert.
Prüfungsfokus
Drei kurze Töne bedeuten Maschine rückwärts, kein Nebelsignal.
Denke bei verminderter Sicht an 'alle zwei Minuten' für Signale in Fahrt und 'jede Minute' für die Ankerglocke.
Wichtige Erkenntnisse
Ältere Fahrzeuge können Übergangsbefreiungen haben
Befreiungen sind auf bestimmte Anforderungen und Zeiträume begrenzt
Sie befreien nicht von den grundlegenden Ausweich- und Fahrregeln
Häufige Fehler
Anzunehmen, ältere Fahrzeuge seien vollständig von den KVR befreit
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