Schall- und Lichtsignale
KVR Teil D (Regeln 32-37) standardisiert die Pfeifen-, Glocken- und Gongsignale, die zur Kommunikation der Absicht, zur Gefahrenwarnung und zur Anzeige der Anwesenheit bei verminderter Sicht verwendet werden.
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KVR Teil D (Regeln 32-37) standardisiert die Pfeifen-, Glocken- und Gongsignale, die zur Kommunikation der Absicht, zur Gefahrenwarnung und zur Anzeige der Anwesenheit bei verminderter Sicht verwendet werden.