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Schall- und Lichtsignale

Dies sind internationale KVR-Signale. Regel 34(a) betrifft Maschinenfahrzeuge in Fahrt, die einander in Sicht haben; 34(e) erfasst auch unübersichtliche Krümmungen. Regel 35 gilt in oder nahe verminderter Sicht, tags und nachts. Die Intervalle sind Höchstwerte. Beachte die Alternativen unter 20 m und unter 12 m.

Eine Schiffspfeife, eine Schiffsglocke und ein Gong.
Schallsignalgeräte: Pfeife, Glocke und Gong.

Pfeifensignale auf einen Blick

SignalBedeutungRegel
1 kurzer Ton (•)Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord34(a)
2 kurze Töne (• •)Ich ändere meinen Kurs nach Backbord34(a)
3 kurze Töne (• • •)Meine Maschine arbeitet rückwärts34(a)
5+ kurze Töne (• • • • •)Zweifel an Absicht oder Ausweichmaßnahme des anderen Fahrzeugs34(d)
1 langer Ton (-)Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser35(a)
2 lange Töne (- -)Maschinenfahrzeug in Fahrt, gestoppt und ohne Fahrt durchs Wasser35(b)
1 langer + 2 kurze (- • •)Manövrierunfähig, manövrierbehindert, tiefgangbehindert, segelnd, fischend, schleppend oder schiebend35(c)

Fünf Beispiele für Schallsignale bei Nebel

In oder nahe einem Gebiet mit verminderter Sicht gilt Regel 35 bei Tag und Nacht. Diese Beispiele betreffen 30 m lange Fahrzeuge und die internationalen KVR. Ein kurzer Ton dauert etwa 1 Sekunde, ein langer Ton 4–6 Sekunden. Die Wiedergabe zeigt jeweils eine Folge; die schriftliche Antwort nennt den größten zulässigen Wiederholungsabstand.

COLREG · USCG NAVCEN · 2026-09-10

Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser

Ein 30 m langes Maschinenfahrzeug fährt bei Nebel durchs Wasser, ohne einen besonderen Betriebszustand.

Ein langer Pfeifenton (4–6 s), wiederholt in Abständen von höchstens 2 Minuten.

Entscheidend ist die Fahrt durchs Wasser, nicht die Geschwindigkeit über Grund. Das Stoppen der Maschine allein bedeutet nicht, dass das Fahrzeug keine Fahrt mehr durchs Wasser macht.

COLREG 35(a)

Schallsignal-Player

Langer Ton
0:00 / 0:05

In Fahrt, aber ohne Fahrt durchs Wasser

Dasselbe 30-m-Fahrzeug ist im Nebel gestoppt und macht keine Fahrt mehr durchs Wasser. Es liegt weder vor Anker noch ist es an Land festgemacht oder auf Grund.

Zwei lange Pfeifentöne (je 4–6 s), mit etwa 2 Sekunden Pause dazwischen. Das Paar in Abständen von höchstens 2 Minuten wiederholen.

Es ist weiterhin in Fahrt: Das beschreibt seinen Zustand, nicht seine Geschwindigkeit. Keine Fahrt durchs Wasser ist etwas anderes als Ankern; deshalb gilt hier nicht das Glockensignal für Ankerlieger.

COLREG 35(b)

Segelfahrzeug nur unter Segeln

Ein 30 m langes Segelfahrzeug ist bei Nebel allein unter Segeln in Fahrt. Seine Maschine wird nicht zum Antrieb benutzt.

Ein langer Pfeifenton, gefolgt von zwei kurzen Tönen. Die Gruppe in Abständen von höchstens 2 Minuten wiederholen.

Ein Segelfahrzeug gibt dieses Signal auch mit Fahrt durchs Wasser. Bei Maschinenantrieb gilt es trotz gesetzter Segel als Maschinenfahrzeug. Andere Kategorien der Regel 35(c) geben dieselbe Tonfolge; allein daran lässt sich kein Segelfahrzeug erkennen.

COLREG 35(c)

30-m-Fahrzeug vor Anker

Ein 30 m langes Fahrzeug liegt bei Nebel vor Anker. Es fischt nicht und ist nicht durch Arbeiten vor Anker manövrierbehindert.

Etwa 5 Sekunden lang rasches Läuten der Glocke, wiederholt in Abständen von höchstens 1 Minute.

Bei 30 m ist die Glocke vorgeschrieben, aber kein Gong; der zusätzliche Gong ist ab 100 m erforderlich. Das freiwillige Pfeifenwarnsignal kurz–lang–kurz ersetzt die Glocke nicht. Für Fischerei oder manövrierbehindernde Arbeiten vor Anker gilt stattdessen Regel 35(d).

COLREG 35(g)

30-m-Fahrzeug auf Grund

Ein gewöhnliches 30 m langes Fahrzeug ist bei Nebel auf einer Untiefe aufgelaufen. Es sitzt auf dem Grund und schwimmt nicht vor Anker.

Drei deutlich getrennte Glockenschläge, etwa 5 Sekunden rasches Läuten, dann wieder drei deutlich getrennte Glockenschläge. Die ganze Folge in Abständen von höchstens 1 Minute wiederholen.

Die drei Schläge vor und nach dem raschen Läuten unterscheiden den Grundsitzer vom Ankerlieger. Es sind Glockenschläge, nicht drei Pfeifentöne. Bei 30 m ist kein Gong erforderlich; ab 100 m kommt er hinzu.

COLREG 35(h)
Beispielsituationen: Fahrzeuge in Sicht, ein Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser bei verminderter Sicht und eine rote Handfackel als Notsignal. Die vorgeschriebenen Signale richten sich nach der anwendbaren Regel und den Umständen.

Schallsignale - die drei Signalgruppen, die sitzen müssen

Dies sind internationale KVR-Signale. Regel 34(a) betrifft Maschinenfahrzeuge in Fahrt, die einander in Sicht haben; 34(e) erfasst auch unübersichtliche Krümmungen. Regel 35 gilt in oder nahe verminderter Sicht, tags und nachts. Die Intervalle sind Höchstwerte. Beachte die Alternativen unter 20 m und unter 12 m.

COLREG 32 · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): a) Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht. b) Der Ausdruck "kurzer Ton" bezeichnet einen Ton von etwa einer Sekunde Dauer. c) Der Ausdruck "langer Ton" bezeichnet einen Ton von vier bis sechs Sekunden Dauer. COLREG 34(a) · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): a) Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muß ein Maschinenfahrzeug in Fahrt beim Manövrieren nach diesen Regeln das Manöver durch folgende Pfeifensignale anzeigen: - ein kurzer Ton mit der Bedeutung "Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord"; - zwei kurze Töne mit der Bedeutung "Ich ändere meinen Kurs nach Backbord"; - drei kurze Töne mit der Bedeutung "Ich arbeite rückwärts".

COLREG 35(d) · Auszug aus amtlicher Quelle · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): d) Ein fischendes Fahrzeug vor Anker und ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das bei der Ausführung seiner Arbeiten vor Anker liegt, müssen an Stelle der unter Buchstabe g vorgeschriebenen Signale das unter Buchstabe c vorgeschriebene Signal geben. COLREG 35(c,e,g,i,j) · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): c) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug, ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug, ein Segelfahrzeug, ein fischendes Fahrzeug und ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug schleppt oder schiebt, muß an Stelle der unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Signale mindestens alle 2 Minuten drei aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz - geben. e) Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte Fahrzeug eines Schleppzugs muß, wenn bemannt, mindestens alle 2 Minuten vier aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz, kurz - geben. Dieses Signal muß möglichst unmittelbar nach dem Signal des schleppenden Fahrzeugs gegeben werden. g) Ein Fahrzeug vor Anker muß mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. Ein Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge muß die Glocke auf dem Vorschiff läuten und unmittelbar danach auf dem Achterschiff etwa 5 Sekunden lang den Gong rasch schlagen. Ein Fahrzeug vor Anker darf außerdem drei aufeinanderfolgende Töne - kurz, lang, kurz - geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen und es vor einem möglichen Zusammenstoß zu warnen. i) Ein Fahrzeug mit einer Länge von 12 und mehr, aber weniger als 20 Meter muss die unter den Buchstaben g und h vorgeschriebenen Glockensignale nicht geben. Es muss dann allerdings mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben. j) Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge braucht die obenerwähnten Signale nicht zu geben, muß dann aber mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem kurzen und einem langen Ton?
COLREG 32 · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): a) Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht. b) Der Ausdruck "kurzer Ton" bezeichnet einen Ton von etwa einer Sekunde Dauer. c) Der Ausdruck "langer Ton" bezeichnet einen Ton von vier bis sechs Sekunden Dauer.
Was bedeuten fünf kurze Töne?
COLREG 34(d) · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): d) Wenn Fahrzeuge in Sicht sich einander nähern und eines aus irgendeinem Grund die Absicht oder die Maßnahmen des anderen nicht versteht oder zweifelt, ob das andere zur Vermeidung eines Zusammenstoßes ausreichend manövriert, muß es dies sofort durch mindestens fünf kurze, rasch aufeinanderfolgende Pfeifentöne anzeigen. Dieses Signal darf durch ein Lichtsignal von mindestens fünf kurzen, rasch aufeinanderfolgenden Blitzen ergänzt werden.
Welches Schallsignal muss ein Fahrzeug vor Anker bei Nebel geben?
COLREG 35(d) · Auszug aus amtlicher Quelle · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): d) Ein fischendes Fahrzeug vor Anker und ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das bei der Ausführung seiner Arbeiten vor Anker liegt, müssen an Stelle der unter Buchstabe g vorgeschriebenen Signale das unter Buchstabe c vorgeschriebene Signal geben. COLREG 35(g,h,i,j) · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): g) Ein Fahrzeug vor Anker muß mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. Ein Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge muß die Glocke auf dem Vorschiff läuten und unmittelbar danach auf dem Achterschiff etwa 5 Sekunden lang den Gong rasch schlagen. Ein Fahrzeug vor Anker darf außerdem drei aufeinanderfolgende Töne - kurz, lang, kurz - geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen und es vor einem möglichen Zusammenstoß zu warnen. h) Ein Fahrzeug auf Grund muß das Glockensignal und, soweit vorgeschrieben, das Gongsignal nach Buchstabe g geben, sowie zusätzlich unmittelbar vor und nach dem raschen Glockenläuten drei scharf voneinander getrennte Glockenschläge. Ein Fahrzeug auf Grund darf zusätzlich ein geeignetes Pfeifensignal geben. i) Ein Fahrzeug mit einer Länge von 12 und mehr, aber weniger als 20 Meter muss die unter den Buchstaben g und h vorgeschriebenen Glockensignale nicht geben. Es muss dann allerdings mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben. j) Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge braucht die obenerwähnten Signale nicht zu geben, muß dann aber mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben.
Wann muss ein Nebelsignal gegeben werden?
Dies sind internationale KVR-Signale. Regel 34(a) betrifft Maschinenfahrzeuge in Fahrt, die einander in Sicht haben; 34(e) erfasst auch unübersichtliche Krümmungen. Regel 35 gilt in oder nahe verminderter Sicht, tags und nachts. Die Intervalle sind Höchstwerte. Beachte die Alternativen unter 20 m und unter 12 m. COLREG 3(l) · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): l) Der Ausdruck "verminderte Sicht" bezeichnet jeden Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Sandstürme oder ähnliche Ursachen eingeschränkt ist.
Ist Morsecode SOS noch ein gültiges Notsignal?
Ja. Anlage IV 1(d) erkennt SOS an: drei Punkte, drei Striche, drei Punkte als eine zusammenhängende Gruppe mit jedem Signalmittel. Keine Buchstabenpausen einfügen. Das veraltete Telegrafiefunk-Alarmzeichen steht nicht mehr in der aktuellen Liste.