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Lichter & Signalkörper — Übersichtskarte

Lerne ausgewählte Lichter- und Signalkörperkonfigurationen der Regeln 23–30. Vergleiche die vier Ansichten und prüfe Fahrzeugart, Länge und Betriebszustand anhand der Regel. Ein sichtbares Muster kann zu mehreren Situationen passen.

Regel 23 — Maschinenfahrzeug

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt Seitenlichter, Hecklicht und ein vorderes Topplicht. Das zweite Topplicht, weiter achtern und höher, ist ab 50 m vorgeschrieben und unter 50 m zulässig. Unter 12 m sind weißes Rundumlicht und Seitenlichter eine Alternative. Unter 7 m bei Höchstgeschwindigkeit ≤7 Knoten sind bei dieser Alternative Seitenlichter nach Möglichkeit zu führen. Luftkissen- und Bodeneffektfahrzeuge haben zusätzliche betriebsabhängige Signale.

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Maschinenfahrzeug — zwei Topplichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; auch unter 50 m zulässig)

5 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Maschinenfahrzeug — ein Topplicht gezeigt (Option für Fahrzeuge <50 m)

4 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Maschinenfahrzeug < 12 m — vereinfacht

3 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Maschinenfahrzeug <7 m, Höchstgeschwindigkeit ≤7 kn: weißes Licht; Seitenlichter, sofern möglich

1 Licht
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Luftkissenfahrzeug im Schwebezustand

5 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

WIG-Fahrzeug beim Starten, Landen oder im FLUG nahe der Oberfläche

5 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Regel 24 — Schleppen & Schieben

Beim gewöhnlichen Schleppen achteraus führt der Schlepper zwei Topplichter senkrecht, bei Schleppzuglänge >200 m drei, außerdem Seitenlichter, Hecklicht und ein gelbes Schlepplicht darüber. Gemessen wird vom Heck des Schleppers bis zum hinteren Ende des Schleppzugs. Über 200 m führen Schlepper und Anhang Rhomben. Regel 24 regelt außerdem das achtere Topplicht, Schieben, starr verbundene Einheiten, geschleppte Gegenstände und Hilfeleistungs-Ausnahmen; wähle das entsprechende Signalbild.

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Schleppfahrzeug — Schlepp ≤ 200 m

6 Lichter+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Schleppfahrzeug — Schlepp > 200 m

7 Lichter1 Signalkörper+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Voraus schiebendes Fahrzeug: keine starre Verbindung als zusammengesetzte Einheit

5 Lichter+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Fahrzeug schleppt längsseits

5 Lichter+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Starr verbundene zusammengesetzte Einheit, als ein Maschinenfahrzeug gezeigt

4 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Geschlepptes Fahrzeug oder Objekt

3 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Schwer erkennbares, teilweise getauchtes Objekt <25 m breit und <100 m lang; gesamte Schlepplänge ≤ 200 m

2 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Schwer erkennbares, teilweise getauchtes Objekt <25 m breit und <100 m lang; gesamte Schlepplänge > 200 m

2 Lichter2 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ◆

Regel 25 — Segelfahrzeug

Unter Segel sind Seitenlichter und Hecklicht zu führen; unter 20 m dürfen sie in einer Dreifarbenlaterne am oder nahe dem Masttopp vereinigt sein. Zusätzliche rote über grünen Rundumlichtern dürfen niemals mit dieser Dreifarbenlaterne geführt werden. Unter 7 m sind die vorgeschriebenen Segellichter nach Möglichkeit zu führen; sonst eine weiße elektrische Taschenlampe oder angezündete Laterne bereithalten und rechtzeitig zur Kollisionsverhütung zeigen. Ein Segelfahrzeug, das zugleich durch Maschinen angetrieben wird, ist ein Maschinenfahrzeug und zeigt tagsüber einen Kegel mit Spitze nach unten.

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Nur Segel → Hauptoption: 3 getrennte Lichter

3 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Nur Segel — optionale rot/grüne Rundumlichter im Topp, nicht mit Dreifarbenlaterne

5 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Unter Segel und Maschinenantrieb: Maschinenfahrzeuglichter und Kegel mit Spitze nach unten

4 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Nur Segel < 20 m — dreifarbiges Topplicht ersetzt 3 getrennte Lichter

3 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Unter Riemen → weißes Licht bei Bedarf bereithalten

1 Licht
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Segelfahrzeug <7 m, vorgeschriebene Lichter nicht möglich: weißes Licht rechtzeitig zur Kollisionsverhütung bereithalten

1 Licht
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Regel 26 — Fischereifahrzeug

Fischereistatus setzt Fanggerät voraus, das die Manövrierfähigkeit einschränkt. Trawlen ist das Schleppen eines Schleppnetzes oder anderen Fanggeräts durch das Wasser: grün über weiß als Rundumlichter; andere Fischerei: rot über weiß. Tagsüber zwei Kegel mit Spitzen zueinander. Bei Fahrt durchs Wasser kommen Seitenlichter und Hecklicht hinzu. Bei anderer Fischerei erfordert waagerecht >150 m ausgebrachtes Gerät ein weißes Rundumlicht oder einen Kegel mit Spitze nach oben in Richtung des Geräts. Für das Topplicht trawlender Fahrzeuge gilt zusätzlich 26(b)(ii).

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Trawler mit Fahrt durchs Wasser — ohne das optionale Topplicht (Trawler <50 m)

5 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Trawler ohne Fahrt durchs Wasser — ohne das optionale Topplicht (Trawler <50 m)

2 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Fischendes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — nicht trawlend

5 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Fischendes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser — nicht trawlend

2 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Trawler mit Fahrt durchs Wasser — Topplicht achterlicher und höher als das grüne Licht (ab 50 m vorgeschrieben; darunter zulässig)

6 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Trawler ohne Fahrt durchs Wasser — Topplicht achterlicher und höher als das grüne Licht (ab 50 m vorgeschrieben; darunter zulässig)

3 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt: Fischendes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Steuerbord

6 Lichter2 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼ ▲

Fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt: Fischendes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Backbord

6 Lichter2 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼ ▲

Fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt: Fischendes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Steuerbord

3 Lichter2 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼ ▲

Fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt: Fischendes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Backbord

3 Lichter2 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼ ▲

Fischendes Fahrzeug <20 m: tagsüber zwei Kegel mit Spitzen zueinander

2 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Trawler <50 m beim Ausbringen der Netze, ohne Fahrt durchs Wasser: optionales weißes Lichterpaar nach Anlage II

4 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen▲▼

Fischereifahrzeug nicht beim Fischen

4 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Regel 27 — Manövrierunfähig / -behindert / Baggerei

Manövrierunfähigkeit entsteht durch außergewöhnliche Umstände, die regelgerechtes Manövrieren verhindern; Manövrierbehinderung durch die Art der Arbeit. NUC führt zwei rote Rundumlichter und zwei Bälle; RAM normalerweise rot-weiß-rot und Ball-Rhombus-Ball. Die Zusatzlichter bei Fahrt durchs Wasser unterscheiden sich. Für Bagger-, Tauch- und Minenräumarbeiten gelten besondere Bestimmungen. Regel 27(g) befreit Fahrzeuge unter 12 m von den Lichtern und Signalkörpern dieser Regel, außer bei Taucharbeiten.

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Manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser

5 Lichter2 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ●

Manövrierunfähiges Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser

2 Lichter2 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ●

RAM-Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — ein Topplicht gezeigt (Option für Fahrzeuge <50 m)

7 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

RAM-Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — zwei Topplichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; auch unter 50 m zulässig)

8 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

Manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser

3 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

RAM-Fahrzeug vor Anker — ein Ankerlicht gezeigt (Alternative unter 50 m)

4 Lichter4 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen3× ● ◆

RAM-Fahrzeug vor Anker — zwei Ankerlichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; darunter zulässig)

5 Lichter4 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen3× ● ◆

RAM: Arbeiten an Seezeichen, Unterwasserkabel oder Rohrleitung

7 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

RAM: Versorgung oder Übergabe in Fahrt

7 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

RAM: Starten oder Landen von Luftfahrzeugen

7 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — Hindernis Backbord, Steuerbord passieren — ein Topplicht gezeigt (Option für Fahrzeuge <50 m)

11 Lichter7 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ● 3× ◆

Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — Hindernis Steuerbord, Backbord passieren — ein Topplicht gezeigt (Option für Fahrzeuge <50 m)

11 Lichter7 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ● 3× ◆

Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — Hindernis Backbord, Steuerbord passieren — zwei Topplichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; auch unter 50 m zulässig)

12 Lichter7 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ● 3× ◆

Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — Hindernis Steuerbord, Backbord passieren — zwei Topplichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; auch unter 50 m zulässig)

12 Lichter7 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ● 3× ◆

Baggerfahrzeug vor Anker — Hindernis Backbord, Steuerbord passieren

7 Lichter7 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ● 3× ◆

Baggerfahrzeug vor Anker — Hindernis Steuerbord, Backbord passieren

7 Lichter7 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ● 3× ◆

Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp ≤ 200 m — ohne zusätzliches achteres Topplicht (Option für Schlepper <50 m)

9 Lichter3 Signalkörper+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp ≤ 200 m — zusätzliches Topplicht hinter der vorderen Gruppe (Schlepper ≥50 m: Pflicht; darunter zulässig)

10 Lichter3 Signalkörper+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ● ◆

Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp > 200 m — ohne zusätzliches achteres Topplicht (Option für Schlepper <50 m)

10 Lichter4 Signalkörper+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ◆ 2× ●

Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp > 200 m — zusätzliches Topplicht hinter der vorderen Gruppe (Schlepper ≥50 m: Pflicht; darunter zulässig)

11 Lichter4 Signalkörper+ Schleppzug
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen2× ◆ 2× ●

Taucherfahrzeug zu klein für alle 27(d)-Signale: 27(e), rot-weiß-rot und starre Signalflagge A mindestens 1 m hoch

3 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
TagzeichenA

Minenräumfahrzeug in Fahrt — ein Topplicht gezeigt (Option für Fahrzeuge <50 m)

7 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen3× ●

Minenräumfahrzeug in Fahrt — zwei Topplichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; auch unter 50 m zulässig)

8 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen3× ●

Minenräumfahrzeug vor Anker — ein Ankerlicht gezeigt (Alternative unter 50 m)

4 Lichter4 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ●

Minenräumfahrzeug vor Anker — zwei Ankerlichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; darunter zulässig)

5 Lichter4 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen4× ●

Fahrzeug < 12 m von Regel-27-Signalen befreit, außer Taucherarbeiten

0 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Regel 28 — Tiefgangbehindert

Ein Maschinenfahrzeug ist tiefgangbehindert, wenn sein Tiefgang im Verhältnis zur verfügbaren Wassertiefe und Breite das Abweichen vom Kurs erheblich einschränkt. Zusätzlich zu den Lichtern nach Regel 23 darf es drei rote Rundumlichter senkrecht oder tagsüber einen Zylinder zeigen. Diese zusätzlichen Signale sind nach Regel 28 freiwillig.

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Tiefgangbehindertes Fahrzeug — ein Topplicht gezeigt (Option für Fahrzeuge <50 m); optionale rote Lichter und Zylinder gezeigt (Regel 28)

7 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Tiefgangbehindertes Fahrzeug — zwei Topplichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; auch unter 50 m zulässig); optionale rote Lichter und Zylinder gezeigt (Regel 28)

8 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Regel 29 — Lotsenfahrzeug

Im Lotsendienst werden weiß über rot als Rundumlichter geführt. In Fahrt kommen Seitenlichter und Hecklicht hinzu; vor Anker bleiben weiß über rot bestehen, ergänzt um Ankerlichter oder Ankerball nach Regel 30. Außer Dienst gelten die Lichter oder Signalkörper für ein gleichartiges Fahrzeug gleicher Länge.

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Lotsenfahrzeug in Fahrt; im Lotsendienst

5 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Lotsenfahrzeug vor Anker — ein Ankerlicht gezeigt (Alternative unter 50 m); im Lotsendienst

3 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Lotsenfahrzeug vor Anker — zwei Ankerlichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; darunter zulässig); im Lotsendienst

4 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Lotsenfahrzeug nicht im Lotsendienst

4 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Regel 30 — Vor Anker / auf Grund

Vor Anker: ein weißes Rundumlicht vorn und ein weiteres, tieferes am oder nahe dem Heck; unter 50 m ist ein einzelnes Licht an der am besten sichtbaren Stelle zulässig. Tagsüber ein schwarzer Ball. Decksbeleuchtung ist ab 100 m Pflicht, darunter zulässig. Auf Grund kommen zwei rote Rundumlichter hinzu; tagsüber drei Bälle. Unter 12 m entfallen die zusätzlichen Grundsitzersignale. Die Anker-Ausnahme unter 7 m gilt nur außerhalb von Fahrwassern, Ankerplätzen und deren Nähe sowie außerhalb üblicher Schifffahrtswege.

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Fahrzeug vor Anker — ein Ankerlicht gezeigt (Alternative unter 50 m)

1 Licht1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Fahrzeug vor Anker — zwei Ankerlichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; darunter zulässig)

2 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Fahrzeug vor Anker — Deckbeleuchtung gezeigt (ab 100 m vorgeschrieben; darunter zulässig)

4 Lichter1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Fahrzeug <7 m vor Anker, weder in noch nahe engem Fahrwasser, Fahrrinne, Reede oder üblichem Verkehrsgebiet anderer Fahrzeuge: Ausnahme 30(e)

0 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Fahrzeug auf Grund — ein Ankerlicht gezeigt (Alternative unter 50 m)

3 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen3× ●

Fahrzeug auf Grund — zwei Ankerlichter gezeigt (ab 50 m vorgeschrieben; darunter zulässig)

4 Lichter3 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen3× ●

Fahrzeug <12 m auf Grund: von zusätzlichen roten Lichtern und drei Bällen befreit, nicht von geltenden Ankersignalen

1 Licht1 Signalkörper
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

Wasserflugzeug, Lichter und Signalkörper so ähnlich wie möglich

4 Lichter
3D-Ansicht
3D
Bug
Stb
Heck
Bb
Tagzeichen

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Lerne ausgewählte Lichter- und Signalkörperkonfigurationen der Regeln 23–30. Vergleiche die vier Ansichten und prüfe Fahrzeugart, Länge und Betriebszustand anhand der Regel. Ein sichtbares Muster kann zu mehreren Situationen passen.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrzeug < 50 m und ≥ 50 m?
COLREG 23(a) · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß führen i) ein Topplicht vorn; ii) ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere; ein Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge kann ein solches Licht führen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet; iii) Seitenlichter; iv) ein Hecklicht.
Warum werden manche Fahrzeuge mit zusätzlichen Kegeln oder Kugeln an den Seiten gezeigt?
Fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt (26(c)): Mehr als 150 m horizontal ausstehendes Fanggerät wird durch einen Kegel mit Spitze nach oben in Richtung des Geräts angezeigt (26(c)(ii)). Bei Bagger- oder Unterwasserarbeiten mit Behinderung zeigen zwei schwarze Bälle die behinderte Seite und zwei schwarze Rhomben die Passierseite, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Signalen für Manövrierbehinderung (27(d)). Minenräumfahrzeuge führen drei grüne Lichter oder drei schwarze Bälle (27(f)).
Gelten diese Lichter vor Anker?
Vor Anker gilt Regel 30 zusammen mit den einschlägigen Vorschriften für Fischerei, Manövrierbehinderung oder Lotsdienst. Unter 50 m darf ein weißes Rundumlicht dort geführt werden, wo es am besten sichtbar ist. Ab 100 m ist Deckbeleuchtung vorgeschrieben. Auf Grund kommen zwei rote Lichter und drei Bälle hinzu; unter 12 m gilt die Ausnahme. COLREG 30(f) · Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR): f) Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge auf Grund braucht nicht die unter Buchstabe d Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper zu führen.