Lichter & Signalkörper — Übersichtskarte
Jede Variante aus den Regeln 23–30 an einem Ort. Jede Zeile zeigt die Lichter aus Backbord-, Steuerbord-, Bug- und Heckansicht plus Tagzeichen — entworfen für die schnelle Wiederholung vor einer Prüfung.
Regel 23 — Maschinenfahrzeug
Jedes durch Maschinen angetriebene Fahrzeug in Fahrt. Die Länge bestimmt die Topplicht-Anordnung: ≥50 m erfordert zwei Topplichter, <50 m eines, und <12 m darf stattdessen ein einzelnes weißes Rundumlicht führen.
Maschinenfahrzeug < 50 m
Maschinenfahrzeug < 12 m — vereinfacht
Maschinenfahrzeug < 7 m, max. 7 kn (Mindestlichter)
Luftkissenfahrzeug, nicht wasserverdrängend
WIG-Fahrzeug beim Starten, Landen oder nahe der Oberfläche
Regel 24 — Schleppen & Schieben
Ein Maschinenfahrzeug, das ein anderes Fahrzeug schleppt oder schiebt. Der Schlepper führt zusätzliche Topplichter abhängig von seiner Länge und der Länge des Schleppzugs. Schleppzüge >200 m ergänzen auf beiden Fahrzeugen einen Rhombus als Tagessignalkörper.
Schleppfahrzeug — Schlepp ≤ 200 m
Schleppfahrzeug — Schlepp > 200 m
Fahrzeug schiebt voraus (kein Schubverband)
Fahrzeug schleppt längsseits
Schubverband, als ein Maschinenfahrzeug gezeigt
Geschlepptes Fahrzeug oder Objekt
Schwer erkennbarer oder teilgetauchter Schlepp, Schlepp <= 200 m
Schwer erkennbarer oder teilgetauchter Schlepp, Schlepp > 200 m
Hilfeleistung beim Schleppen, wenn vorgeschriebene Lichter nicht geführt werden können
Regel 25 — Segelfahrzeug
Welche Variante gilt für dich? → Maschine läuft: Verwende die Variante 'Maschine läuft' (gilt als Maschinenfahrzeug). → Nur unter Segel, <7 m: keine festen Lichter erforderlich, halte nur ein weißes Licht bereit. → Nur unter Segel, jede Größe: führe 3 getrennte Lichter (Seitenlichter + Hecklicht). Wenn <20 m, darfst du stattdessen eine einzelne Dreifarbenlaterne am Masttopp verwenden — sie ersetzt alle drei. Optional (nur mit den 3 getrennten Lichtern, nie mit der Dreifarbenlaterne) darfst du rot-über-grün Rundumlichter am Masttopp ergänzen.
Nur Segel → Hauptoption: 3 getrennte Lichter
Nur Segel — optionale rot/grüne Rundumlichter im Topp, nicht mit Dreifarbenlaterne
Motor läuft → gilt als Maschinenfahrzeug: Topplicht + Kegel Spitze unten
Nur Segel < 20 m — dreifarbiges Topplicht ersetzt 3 getrennte Lichter
Unter Riemen → weißes Licht bei Bedarf bereithalten
Nur Segel <7 m → keine festen Lichter nötig: weißes Licht bereithalten
Regel 26 — Fischereifahrzeug
Fahrzeuge, die aktiv mit Fanggerät fischen, das ihre Manövrierfähigkeit einschränkt. Trawler (mit gezogenen Netzen) führen grün-über-weiß Rundumlichter; andere fischende Fahrzeuge rot-über-weiß. Tagessignalkörper: zwei Kegel Spitze an Spitze.
Trawler mit Fahrt durchs Wasser < 50 m
Trawler ohne Fahrt durchs Wasser < 50 m
Fischendes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser — kein Schleppnetz
Fischendes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser — kein Schleppnetz
Trawler mit Fahrt durchs Wasser ≥ 50 m
Trawler ohne Fahrt durchs Wasser ≥ 50 m
Fischendes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Steuerbord
Fischendes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Backbord
Fischendes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Steuerbord
Fischendes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, Gerät > 150 m nach Backbord
Fischendes Fahrzeug < 20 m (Korb als Tagessignal zulässig)
Fischen nahe anderer fischender Fahrzeuge (Zusatzsignale Anlage II)
Fischereifahrzeug nicht beim Fischen
Regel 27 — Manövrierunfähig / -behindert / Baggerei
Drei besondere Kategorien: NUC (Not Under Command) — manövrierunfähig wegen außergewöhnlicher Umstände; RAM (Restricted in Ability to Maneuver) — durch die Art der Arbeit manövrierbehindert; und Fahrzeuge beim Baggern oder bei Unterwasserarbeiten.
Manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser
Manövrierunfähiges Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser
RAM-Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser < 50 m
RAM-Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser ≥ 50 m
Manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser
RAM-Fahrzeug vor Anker < 50 m
RAM-Fahrzeug vor Anker ≥ 50 m
RAM: Arbeiten an Seezeichen, Unterwasserkabel oder Rohrleitung
RAM: Versorgung oder Übergabe in Fahrt
RAM: Aussetzen oder Aufnehmen von Luftfahrzeugen
Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser (< 50 m) — Hindernis Backbord, Steuerbord passieren
Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser (< 50 m) — Hindernis Steuerbord, Backbord passieren
Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser (≥ 50 m) — Hindernis Backbord, Steuerbord passieren
Baggerfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser (≥ 50 m) — Hindernis Steuerbord, Backbord passieren
Baggerfahrzeug vor Anker — Hindernis Backbord, Steuerbord passieren
Baggerfahrzeug vor Anker — Hindernis Steuerbord, Backbord passieren
Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp ≤ 200 m, Schlepper < 50 m
Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp ≤ 200 m, Schlepper ≥ 50 m
Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp > 200 m, Schlepper < 50 m
Manövrierbehindertes Schleppfahrzeug — Schlepp > 200 m, Schlepper ≥ 50 m
Taucherfahrzeug, kompakte Anzeige
Minenräumfahrzeug in Fahrt (< 50 m)
Minenräumfahrzeug in Fahrt (≥ 50 m)
Minenräumfahrzeug vor Anker (< 50 m)
Minenräumfahrzeug vor Anker (≥ 50 m)
Fahrzeug < 12 m von Regel-27-Signalen befreit, außer Taucherarbeiten
Regel 28 — Tiefgangbehindert
Ein Maschinenfahrzeug, das wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zur verfügbaren Wassertiefe stark daran gehindert ist, von seinem Kurs abzuweichen. Ergänzt die Lichter nach Regel 23 um drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
Tiefgangbehindertes Fahrzeug < 50 m
Tiefgangbehindertes Fahrzeug ≥ 50 m
Regel 29 — Lotsenfahrzeug
Ein Fahrzeug im Lotsendienst — es geleitet Schiffe durch Häfen und beschränkte Gewässer. Erkennbar an weiß-über-rot Rundumlichtern. Wenn es vor Anker liegt oder in Fahrt, aber außer Dienst ist, führt es nur die Lichter seiner Längenklasse.
Lotsenfahrzeug in Fahrt
Lotsenfahrzeug vor Anker (< 50 m)
Lotsenfahrzeug vor Anker (≥ 50 m)
Lotsenfahrzeug nicht im Lotsendienst
Regel 30 — Vor Anker / auf Grund
Ankernde Fahrzeuge führen vorn ein weißes Rundumlicht (zwei bei ≥50 m); festgekommene Fahrzeuge ergänzen zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Tagessignalkörper: ein schwarzer Ball für Ankerlieger, drei Bälle senkrecht übereinander für festgekommen.
Fahrzeug vor Anker < 50 m
Fahrzeug vor Anker ≥ 50 m
Fahrzeug vor Anker (≥ 100 m, Deck beleuchtet)
Fahrzeug < 7 m vor Anker außerhalb Verkehrsbereiche (befreit)
Fahrzeug auf Grund < 50 m
Fahrzeug auf Grund ≥ 50 m
Fahrzeug < 12 m auf Grund (keine zusätzlichen Festfahrlichter nötig)
Wasserflugzeuge
Wasserflugzeug, Lichter und Signalkörper so ähnlich wie möglich
So nutzen Sie diesen Spickzettel
Der Gesetzestext von KVR Teil C sagt, welche Lichter ein Fahrzeug führen muss, zeigt aber nie, wie diese Lichter aus zwei Seemeilen Entfernung aussehen. Dieser Spickzettel macht genau das. Jede Zeile ist ein Fahrzeugtyp nach Regel 23-30 in einer bestimmten Länge. Die vier Spalten zeigen die Lichter aus jedem Hauptblickwinkel (Backbord querab, Steuerbord querab, recht voraus, recht achteraus) plus den Signalkörper, den dieses Fahrzeug führt.
Mit den Längenfiltern („<12 m“, „<50 m“, „50+ m“) lässt sich eingrenzen, weil Prüfungsfragen fast immer auf ein bestimmtes Längenband zielen - an diesen Grenzlängen fügt Teil C ein Topplicht hinzu oder lässt es weg. Mit der Suche springen Sie zu einer Fahrzeugkategorie („Trawler“, „NUC“, „Lotse“). Tippen Sie auf eine Variante, um den vollständigen 3D-Viewer in einem neuen Tab zu öffnen.
Für die Prüfungsvorbereitung empfiehlt sich diese Übung: Beschriftungen ausblenden, eine zufällige Zeile wählen, das Fahrzeug aus jedem Blickwinkel benennen und dann mit der Beschriftung prüfen. Das visuelle Quiz unter /test-images/lights-shapes automatisiert das mit Zeitwertung.
Denselben Stoff interaktiv üben
- Mit Bildern lernen (3D)Dieselben Fahrzeuge als drehbare 3D-Modelle - wenn der statische Spickzettel nicht reicht.
- Mit Bildern testen - Fahrzeug-ID-QuizEin Fahrzeug erscheint ohne Beschriftung - bestimmen Sie es allein anhand der Lichter.
- Hub Lichter und Signalkörper (Regeln 20-31)Öffnen Sie jede Regel mit vollständigem Rechtstext, typischen Fehlern und FAQ.
- NUC vs. RAM - die zwei roten Lichter, die am häufigsten verwechselt werdenDirektvergleich von „manövrierunfähig“ und „manövrierbehindert“.