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Vergleiche

NUC vs RAM - Definitionen, Lichter, Signalkörper

Manövrierunfähige (NUC) und manövrierbehinderte (RAM) Fahrzeuge zeigen beide rote Rundumlichter, aus unterschiedlichen Gründen: NUC wegen außergewöhnlicher Umstände, RAM wegen der Art ihrer Arbeit. Die Tabelle zeigt Zeile für Zeile, woran du sie unterscheidest.

Lernhinweise und Referenzpassagen. Die verlinkten vollständigen Regeln einschließlich Bedingungen, Ausnahmen und Veröffentlichungshinweisen lesen; Lernübersetzungen sind kein amtlicher Normtext.

Im direkten Vergleich

AspektNUC - manövrierunfähiges FahrzeugRAM - manövrierbehindertes Fahrzeug
Begriffsbestimmung (3(f) / 3(g))NUC - manövrierunfähiges Fahrzeugf) Der Ausdruck "manövrierunfähiges Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.RAM - manövrierbehindertes Fahrzeugg) Der Ausdruck "manövrierbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. Der Ausdruck "manövrierbehinderte Fahrzeuge" umfaßt, ohne darauf beschränkt zu sein: i) Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, versorgt oder aufnimmt; ii) ein Fahrzeug, das baggert, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführt; iii) ein Fahrzeug in Fahrt, das Versorgungsmanöver ausführt oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigt ist; iv) ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen; v) ein Fahrzeug beim Minenräumen; vi) ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.
Lichter und Signalkörper (27(a) / 27(b))NUC - manövrierunfähiges FahrzeugNUC: zwei rote Rundumlichter und zwei schwarze Bälle senkrecht. Bei Fahrt durchs Wasser kommen Seiten- und Hecklicht hinzu, ohne Topplichter. Regel 27(g) befreit Fahrzeuge unter 12 m außer solchen bei Taucherarbeiten.RAM - manövrierbehindertes FahrzeugRAM außer Minenräumern: rot-weiß-rote Rundumlichter und Ball-Rhombus-Ball. Bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Topp-, Seiten- und Hecklichter. Regel 27(b)(iv) ergänzt Ankersignale; Bagger-/Unterwasserarbeiten folgen 27(d), Minenräumen 27(f).
Wer ausweicht (18)Gleich für beideRegel 18 ordnet NUC nicht über RAM ein. Ihre Eingangsausnahmen sind Regeln 9, 10 und 13; fischende Fahrzeuge in Fahrt weichen NUC/RAM soweit möglich aus. Ein Defekt begründet NUC nur bei erfüllter Regel 3(f); Verantwortung nach Regel 2 bleibt bestehen.
Schallsignal bei verminderter Sicht (35(c))Gleich für beidec) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug, ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug, ein Segelfahrzeug, ein fischendes Fahrzeug und ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug schleppt oder schiebt, muß an Stelle der unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Signale mindestens alle 2 Minuten drei aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz - geben.
Vor Anker bei verminderter Sicht (35(g) / 35(d))NUC - manövrierunfähiges Fahrzeugg) Ein Fahrzeug vor Anker muß mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. Ein Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge muß die Glocke auf dem Vorschiff läuten und unmittelbar danach auf dem Achterschiff etwa 5 Sekunden lang den Gong rasch schlagen. Ein Fahrzeug vor Anker darf außerdem drei aufeinanderfolgende Töne - kurz, lang, kurz - geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen und es vor einem möglichen Zusammenstoß zu warnen.RAM - manövrierbehindertes Fahrzeugd) Ein fischendes Fahrzeug vor Anker und ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das bei der Ausführung seiner Arbeiten vor Anker liegt, müssen an Stelle der unter Buchstabe g vorgeschriebenen Signale das unter Buchstabe c vorgeschriebene Signal geben.

Wer ausweicht und die Sonderfälle

Regel 18Maschinen- und Segelfahrzeuge weichen beiden aus, fischende Fahrzeuge soweit möglich; Regel 18 stellt keines über das andere.

  • Regel 27(c)Ein Schleppverband, der seinen Kurs nicht ändern kann, führt zusätzlich zu den Schlepplichtern die RAM-Lichter oder -Signalkörper.
    Amtlicher Wortlautc) Ein schleppendes Maschinenfahrzeug muß während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen, zusätzlich zu den in Regel 24 Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern oder Signalkörpern die unter Buchstabe b Ziffern i und ii dieser Regel vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen.
  • Regel 27(d)Baggerarbeiten oder Unterwasserarbeiten mit Behinderung: zwei rote Lichter (oder zwei Bälle) an der behinderten Seite, zwei grüne (oder zwei Rhomben) an der Seite, an der man passieren kann.
    Amtlicher Wortlautd) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt, muß die unter Buchstabe b Ziffern i, ii und iii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen, bei Behinderung außerdem i) zwei rote Rundumlichter oder zwei Bälle senkrecht übereinander, um die Seite anzuzeigen, an der die Behinderung besteht; ii) zwei grüne Rundumlichter oder zwei Rhomben senkrecht übereinander, um die Passierseite für ein anderes Fahrzeug anzuzeigen; iii) vor Anker an Stelle der Lichter oder des Signalkörpers nach Regel 30 die unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper.
  • Regel 27(g)Unter 12 Metern Länge muss ein Fahrzeug diese Lichter und Signalkörper nicht führen, außer bei Taucherarbeiten.
    Amtlicher Wortlautg) Fahrzeuge von weniger als 12 Meter Länge, mit Ausnahme solcher Fahrzeuge, die Taucherarbeiten durchführen, brauchen die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper nicht zu führen.

Häufige Fragen

Was bedeutet "not under command" in den KVR?
f) Der Ausdruck "manövrierunfähiges Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Was bedeutet "restricted in ability to manoeuvre"?
g) Der Ausdruck "manövrierbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. Der Ausdruck "manövrierbehinderte Fahrzeuge" umfaßt, ohne darauf beschränkt zu sein: i) Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, versorgt oder aufnimmt; ii) ein Fahrzeug, das baggert, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführt; iii) ein Fahrzeug in Fahrt, das Versorgungsmanöver ausführt oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigt ist; iv) ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen; v) ein Fahrzeug beim Minenräumen; vi) ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen. RAM außer Minenräumern: rot-weiß-rote Rundumlichter und Ball-Rhombus-Ball. Bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Topp-, Seiten- und Hecklichter. Regel 27(b)(iv) ergänzt Ankersignale; Bagger-/Unterwasserarbeiten folgen 27(d), Minenräumen 27(f).
Was ist der Unterschied zwischen NUC- und RAM-Lichtern?
NUC: zwei rote Rundumlichter und zwei schwarze Bälle senkrecht. Bei Fahrt durchs Wasser kommen Seiten- und Hecklicht hinzu, ohne Topplichter. Regel 27(g) befreit Fahrzeuge unter 12 m außer solchen bei Taucherarbeiten.
Wer hat Vorrang - NUC oder RAM?
RAM außer Minenräumern: rot-weiß-rote Rundumlichter und Ball-Rhombus-Ball. Bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Topp-, Seiten- und Hecklichter. Regel 27(b)(iv) ergänzt Ankersignale; Bagger-/Unterwasserarbeiten folgen 27(d), Minenräumen 27(f). d) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt, muß die unter Buchstabe b Ziffern i, ii und iii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen, bei Behinderung außerdem i) zwei rote Rundumlichter oder zwei Bälle senkrecht übereinander, um die Seite anzuzeigen, an der die Behinderung besteht; ii) zwei grüne Rundumlichter oder zwei Rhomben senkrecht übereinander, um die Passierseite für ein anderes Fahrzeug anzuzeigen; iii) vor Anker an Stelle der Lichter oder des Signalkörpers nach Regel 30 die unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper.
Ist ein fischendes Fahrzeug NUC oder RAM?
NUC: zwei rote Rundumlichter und zwei schwarze Bälle senkrecht. Bei Fahrt durchs Wasser kommen Seiten- und Hecklicht hinzu, ohne Topplichter. Regel 27(g) befreit Fahrzeuge unter 12 m außer solchen bei Taucherarbeiten. RAM außer Minenräumern: rot-weiß-rote Rundumlichter und Ball-Rhombus-Ball. Bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Topp-, Seiten- und Hecklichter. Regel 27(b)(iv) ergänzt Ankersignale; Bagger-/Unterwasserarbeiten folgen 27(d), Minenräumen 27(f).

Geprüft von Ramon Curto, Nautiklehrer am IECNPC · Zuletzt geprüft: