IALACOLREG

Lichter & Signalkörper

KVR Teil C (Regeln 20-31) definiert die nachts gezeigten Lichter und die tagsüber gesetzten Signalkörper für verschiedene Schiffstypen — Maschinenfahrzeuge, Segelfahrzeuge, manövrierunfähige Fahrzeuge, manövrierbehinderte Fahrzeuge, Fischereifahrzeuge, Lotsenfahrzeuge, vor Anker liegende und auf Grund gelaufene Fahrzeuge.

Lichter & Signalkörper — Übersichtskarte

Jede Variante aus den Regeln 23–30 an einem Ort. Jede Zeile zeigt die Lichter aus Backbord-, Steuerbord-, Bug- und Heckansicht plus Tagzeichen — entworfen für die schnelle Wiederholung vor einer Prüfung.

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