Regel 21 definiert die Arten von Navigationslichtern:
Topplicht
Seitenlichter
Hecklicht
Schlepplicht
Rundumlicht
IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut
Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.
a) "Topplicht" bedeutet ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das unbehindert über einen Horizontbogen von 225 Grad scheint, und zwar von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab nach jeder Seite.
b) "Seitenlichter" bedeutet ein grünes Licht an der Steuerbordseite und ein rotes Licht an der Backbordseite, die jeweils unbehindert über einen Horizontbogen von 112,5 Grad scheinen, und zwar nach der betreffenden Seite von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab. Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden.
c) "Hecklicht" bedeutet ein weißes Licht, das so nahe wie möglich am Heck angebracht ist und das unbehindert über einen Horizontbogen von 135 Grad scheint, und zwar von recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite.
d) "Schlepplicht" bedeutet ein gelbes Licht mit den Eigenschaften des unter Buchstabe c beschriebenen Hecklichts.
e) "Rundumlicht" bedeutet ein Licht, das unbehindert über einen Horizontbogen von 360 Grad scheint.
f) "Funkellicht" bedeutet ein Licht mit 120 oder mehr regelmäßigen Lichterscheinungen in der Minute.Englischer Originaltext
(a) Masthead light means a white light placed over the fore and aft centerline of the vessel showing an unbroken light over an arc of the horizon of 225° and so fixed as to show the light from right ahead to 22.5° abaft the beam on either side of the vessel.
(b) Sidelights means a green light on the starboard side and a red light on the port side each showing an unbroken light over an arc of the horizon of 112.5° and so fixed as to show the light from right ahead to 22.5° abaft the beam on its respective side. In a vessel of less than 20 m in length the sidelights may be combined in one lantern carried on the fore and aft centerline of the vessel.
(c) Sternlight means a white light placed as nearly as practicable at the stern showing an unbroken light over an arc of the horizon of 135° and so fixed as to show the light 67.5° from right aft on each side of the vessel.
(d) Towing light means a yellow light having the same characteristics as the sternlight defined in paragraph (c) of this Rule.
(e) All-round light means a light showing an unbroken light over an arc of the horizon of 360°.
(f) Flashing light means a light flashing at regular intervals at a frequency of 120 flashes or more per minute.Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Nutze das vollständige Signalbild und die im Szenario angegebene Fahrzeuglänge.
Ein freiwilliges zweites Topplicht, zwei Ankerlichter oder Decksbeleuchtung beweisen allein keine Mindestlänge.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Topplicht deckt 225 Grad ab (voraus bis 22,5 achterlicher als querab)
Seitenlichter decken jeweils 112,5 Grad ab
Hecklicht deckt 135 Grad ab
Rundumlicht deckt volle 360 Grad ab
Häufige Fehler
Die Sichtbarkeitssektoren der verschiedenen Lichtarten zu verwechseln
Zu vergessen, dass das Schlepplicht gelb ist und denselben Sektor wie das Hecklicht hat
Teste dein Wissen
Übe dieses Thema und wiederhole die Erklärung zu jeder Antwort.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Maschinenfahrzeuge in FahrtEin Maschinenfahrzeug unter 50 m muss das zweite Topplicht nicht führen, darf es aber. Aus zwei Topplichtern allein lässt sich seine Länge daher nicht sicher ableiten.
- Schleppen und Schiebena) Ein schleppendes Maschinenfahrzeug muß führen
- Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter RuderDie freiwilligen Rundumlichter Rot über Grün eines Segelfahrzeugs dürfen nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne geführt werden. Ein zusätzlich mit Maschinenkraft angetriebenes Segelfahrzeug ist ein Maschinenfahrzeug und zeigt tagsüber einen Kegel mit der Spitze nach unten.
- Fischende Fahrzeugea) Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen.
Zuletzt geprüft:
