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21

Begriffsbestimmungen (Lichter)

Detail zur Erkennung des Topplichts, kein maßstäbliches Sektorendiagramm. Dieses weiße Licht bestrahlt 225°, von recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab auf jeder Seite. Es steht über der Längsachse des Fahrzeugs.

Regel 21 definiert die Arten von Navigationslichtern:

a
Topplicht: ein weißes Licht über einen Bogen von 225 Grad, sichtbar von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab auf jeder Seite
b
Seitenlichter: grün an Steuerbord und rot an Backbord, jeweils über einen Bogen von 112,5 Grad von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab sichtbar
c
Hecklicht: ein weißes Licht über einen Bogen von 135 Grad, sichtbar von recht achteraus bis 67,5 Grad auf jeder Seite
d
Schlepplicht: ein gelbes Licht mit denselben Eigenschaften wie ein Hecklicht
e
Rundumlicht: ein Licht, das über einen Bogen von 360 Grad sichtbar ist
f
Funkellicht: ein Licht, das in regelmäßigen Abständen mit einer Frequenz von 120 Blitzen oder mehr je Minute blinkt
Detail zur Erkennung der Seitenlichter, kein maßstäbliches Sektorendiagramm. Rot kennzeichnet Backbord, Grün Steuerbord. Jedes Licht bestrahlt 112,5°, von recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab auf seiner Seite.
Detail zur Erkennung des Hecklichts, kein maßstäbliches Sektorendiagramm. Dieses weiße Licht bestrahlt 135° um recht achteraus: 67,5° nach jeder Seite. Es wird so nahe wie möglich am Heck angebracht.
Detail zur Erkennung des Schlepplichts, kein maßstäbliches Sektorendiagramm. Dieses gelbe Licht hat denselben Hecksektor von 135° wie ein Hecklicht: 67,5° beiderseits von recht achteraus. Es ist vom weißen Hecklicht zu unterscheiden.

Topplicht

Seitenlichter

Hecklicht

Schlepplicht

Rundumlicht

Horizontale Sektoren von oben; Bug nach oben. Jedes Seitenlicht umfasst 112,5°.

IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut

Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.

a) "Topplicht" bedeutet ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das unbehindert über einen Horizontbogen von 225 Grad scheint, und zwar von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab nach jeder Seite. b) "Seitenlichter" bedeutet ein grünes Licht an der Steuerbordseite und ein rotes Licht an der Backbordseite, die jeweils unbehindert über einen Horizontbogen von 112,5 Grad scheinen, und zwar nach der betreffenden Seite von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab. Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden. c) "Hecklicht" bedeutet ein weißes Licht, das so nahe wie möglich am Heck angebracht ist und das unbehindert über einen Horizontbogen von 135 Grad scheint, und zwar von recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite. d) "Schlepplicht" bedeutet ein gelbes Licht mit den Eigenschaften des unter Buchstabe c beschriebenen Hecklichts. e) "Rundumlicht" bedeutet ein Licht, das unbehindert über einen Horizontbogen von 360 Grad scheint. f) "Funkellicht" bedeutet ein Licht mit 120 oder mehr regelmäßigen Lichterscheinungen in der Minute.
Englischer Originaltext
(a) Masthead light means a white light placed over the fore and aft centerline of the vessel showing an unbroken light over an arc of the horizon of 225° and so fixed as to show the light from right ahead to 22.5° abaft the beam on either side of the vessel. (b) Sidelights means a green light on the starboard side and a red light on the port side each showing an unbroken light over an arc of the horizon of 112.5° and so fixed as to show the light from right ahead to 22.5° abaft the beam on its respective side. In a vessel of less than 20 m in length the sidelights may be combined in one lantern carried on the fore and aft centerline of the vessel. (c) Sternlight means a white light placed as nearly as practicable at the stern showing an unbroken light over an arc of the horizon of 135° and so fixed as to show the light 67.5° from right aft on each side of the vessel. (d) Towing light means a yellow light having the same characteristics as the sternlight defined in paragraph (c) of this Rule. (e) All-round light means a light showing an unbroken light over an arc of the horizon of 360°. (f) Flashing light means a light flashing at regular intervals at a frequency of 120 flashes or more per minute.

Erkennungsreihenfolge

Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.

Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.

Nutze das vollständige Signalbild und die im Szenario angegebene Fahrzeuglänge.

Ein freiwilliges zweites Topplicht, zwei Ankerlichter oder Decksbeleuchtung beweisen allein keine Mindestlänge.

Prüfungsfokus

Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.

Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.

Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.

Wichtige Erkenntnisse

1

Topplicht deckt 225 Grad ab (voraus bis 22,5 achterlicher als querab)

2

Seitenlichter decken jeweils 112,5 Grad ab

3

Hecklicht deckt 135 Grad ab

4

Rundumlicht deckt volle 360 Grad ab

Häufige Fehler

Die Sichtbarkeitssektoren der verschiedenen Lichtarten zu verwechseln

Zu vergessen, dass das Schlepplicht gelb ist und denselben Sektor wie das Hecklicht hat

Teste dein Wissen

Übe dieses Thema und wiederhole die Erklärung zu jeder Antwort.

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