Regel 20 legt fest, wann Lichter und Signalkörper geführt werden müssen. Die Vorschriften über Lichter gelten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang; während dieser Zeit dürfen keine anderen Lichter gezeigt werden, außer solchen, die nicht mit den vorgeschriebenen Lichtern verwechselt werden können und deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmerkmale nicht beeinträchtigen.
Bei verminderter Sicht und in allen anderen Fällen, in denen es für erforderlich gehalten wird, sind die vorgeschriebenen Lichter ebenfalls zu führen. Die vorgeschriebenen Tagessignalkörper werden bei Tageslicht gezeigt.
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Navigationslichter sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang vorgeschrieben
Dieselben Lichter sind auch bei verminderter Sicht bei Tag oder Nacht erforderlich
Zusätzliche Beleuchtung ist nur zulässig, wenn sie nicht mit den vorgeschriebenen Lichtern verwechselt werden kann oder diese beeinträchtigt
Tagessignalkörper sind bei Tageslicht wichtig, auch wenn die Lichter des Fahrzeugs ebenfalls relevant sind
Häufige Fehler
Nebel am Tag so zu behandeln, als seien Navigationslichter optional
Dekorations- oder Arbeitslichter zu verwenden, die die gesetzlichen Lichter verdecken oder unklar machen
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Tragweite der LichterLegt die Mindesttragweiten der Lichter abhängig von der Fahrzeuglänge fest.
- Maschinenfahrzeuge in FahrtMaschinenfahrzeuge in Fahrt führen Topplicht(er), Seitenlichter und Hecklicht. Fahrzeuge ab 50 m benötigen zwei Topplichter.
- Schleppen und SchiebenSchleppende oder schiebende Fahrzeuge führen zusätzliche Topplichter und ein gelbes Schlepplicht. Drei Topplichter, wenn der Schleppzug länger als 200 m ist.
- Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter RuderSegelfahrzeuge führen Seitenlichter und Hecklicht. Optional dürfen sie rot über grün als Rundumlichter am Masttopp führen.
Zuletzt geprüft: