Regel 24 schreibt Lichter für Schlepp- und Schiebebetrieb vor.
- 1zwei Topplichter senkrecht übereinander anstelle des einzelnen vorderen Topplichts. Wenn die Länge des Schleppzugs 200 Meter überschreitet, drei solcher Lichter senkrecht übereinander
- 2Seitenlichter und Hecklicht
- 3ein Schlepplicht (gelb) senkrecht über dem Hecklicht
- 4wenn der Schleppzug 200 Meter überschreitet, einen Rhombus-Signalkörper an der Stelle, an der er am besten gesehen werden kann
Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Zwei Topplichter bei normalem Schlepp, drei bei Schleppzügen über 200 m
Gelbes Schlepplicht wird über dem Hecklicht gezeigt
Rhombus als Tagessignalkörper, wenn der Schleppzug länger als 200 m ist
Starr verbundene Schubverbände gelten als ein Maschinenfahrzeug
Häufige Fehler
Keine drei Topplichter zu zeigen, obwohl der Schleppzug länger als 200 m ist
Den Rhombus als Tagessignalkörper für lange Schleppzüge zu vergessen
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Begriffsbestimmungen (Lichter)Definiert Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht, Schlepplicht, Rundumlicht und Funkellicht.
- Tragweite der LichterLegt die Mindesttragweiten der Lichter abhängig von der Fahrzeuglänge fest.
- Fischende FahrzeugeFischende Fahrzeuge führen beim Trawlen grün über weiß, bei anderer Fischerei rot über weiß, und bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.
- Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte FahrzeugeManövrierunfähig zeigt zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Manövrierbehindert zeigt rot-weiß-rot als Rundumlichter senkrecht übereinander.
Zuletzt geprüft: