IALACOLREG
29

Lotsenfahrzeuge

Lotsenfahrzeug im Einsatz — weißes über rotem Rundumlicht + Seitenlichter/Hecklicht in Fahrt.

Regel 29 behandelt Lichter für Lotsenfahrzeuge.

a
Ein Fahrzeug im Lotsendienst muss führen: an oder nahe dem Masttopp zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere weiß und das untere rot; in Fahrt Seitenlichter und ein Hecklicht; vor Anker die in Regel 30 vorgeschriebenen Ankerlichter.
b
Ein Lotsenfahrzeug, das nicht im Lotsendienst ist, muss die Lichter oder Signalkörper führen, die für ein gleichartiges Fahrzeug seiner Länge vorgeschrieben sind.

Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.

Erkennungsreihenfolge

Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.

Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.

Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.

Prüfungsfokus

Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.

Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.

Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.

Wichtige Erkenntnisse

1

Weiß über rot als Rundumlichter am Masttopp im Dienst

2

Normale Navigationslichter (Seitenlichter, Hecklicht) in Fahrt

3

Normale Ankerlichter vor Anker

4

Führt normale Lichter, wenn es nicht im Lotsendienst ist

Häufige Fehler

Lichter von Lotsenfahrzeugen mit anderen Sonderfahrzeugen zu verwechseln

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