IALACOLREG
31

Wasserflugzeuge

Wasserflugzeug / Bodeneffektfahrzeug — Lichter dem vorgeschriebenen Muster so ähnlich wie möglich.

Regel 31 besagt: Wenn es für ein Wasserflugzeug oder WIG-Fahrzeug undurchführbar ist, Lichter und Signalkörper mit den in Teil C vorgeschriebenen Eigenschaften oder an den vorgeschriebenen Stellen zu führen, muss es Lichter und Signalkörper führen, die diesen Eigenschaften und Positionen so weit wie möglich entsprechen.

Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.

Erkennungsreihenfolge

Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.

Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.

Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.

Prüfungsfokus

Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.

Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.

Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.

Wichtige Erkenntnisse

1

Wasserflugzeuge müssen Lichter so ähnlich wie praktisch möglich nach den Regeln führen

2

WIG-Fahrzeuge fallen ebenfalls unter diese Regel

3

Praktische Einschränkungen werden anerkannt

Häufige Fehler

Anzunehmen, dass Wasserflugzeuge von Navigationslichtern befreit sind

Teste dein Wissen

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