Regel 30 schreibt Lichter und Signalkörper für ankernde und festgekommene Fahrzeuge vor.
- 1im Vorschiff ein weißes Rundumlicht oder einen Ball;
- 2an oder nahe dem Heck und tiefer als das vordere Licht ein weiteres weißes Rundumlicht.
- 1zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander;
- 2drei Bälle senkrecht übereinander.
- 1und
- 2vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper zu führen.
Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Ankernde Fahrzeuge zeigen vorn ein weißes Rundumlicht + achtern ein tieferes (≥50 m); <50 m dürfen ein einzelnes weißes Rundumlicht zeigen
Der Anker-Tagessignalkörper ist ein schwarzer Ball, vorn geführt
Festgekommen = Ankersignale PLUS zwei rote Lichter senkrecht (nachts) und drei Bälle senkrecht (tags)
≥100 m vor Anker müssen Decks beleuchten; kleinere Fahrzeuge dürfen dies tun
Fahrzeug <7 m vor Anker außerhalb enger Fahrwasser / Fahrrinnen / Ankerplätze: keine Ankerlichter und kein Ball erforderlich
Fahrzeug <12 m festgekommen: die zwei roten Lichter und drei Bälle für Festgekommen sind nicht erforderlich (Ankerpflichten bleiben aber, wenn anwendbar)
Häufige Fehler
Nur die roten Festgekommen-Lichter zu zeigen und die Ankersignale zu vergessen
Den Ankerball bei Tag zu vergessen
Anzunehmen, dass Kleinfahrzeuge in befahrenen Gewässern nie Ankerlichter benötigen
Zu vergessen, dass ein Fahrzeug <12 m, das festgekommen ist, von den Festgekommen-Signalen befreit ist, aber dennoch Ankerpflichten haben kann
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter RuderSegelfahrzeuge führen Seitenlichter und Hecklicht. Optional dürfen sie rot über grün als Rundumlichter am Masttopp führen.
- Fischende FahrzeugeFischende Fahrzeuge führen beim Trawlen grün über weiß, bei anderer Fischerei rot über weiß, und bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.
- Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte FahrzeugeManövrierunfähig zeigt zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Manövrierbehindert zeigt rot-weiß-rot als Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Tiefgangbehinderte FahrzeugeEin tiefgangbehindertes Fahrzeug darf drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder als Tagessignalkörper führen.
Zuletzt geprüft: