Regel 40 besteht aus einem einzigen Satz: Vertragsparteien müssen die Bestimmungen des Code for Implementation bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten aus diesem Übereinkommen anwenden.
In der Praxis bindet dies jeden Flaggenstaat, der die KVR ratifiziert hat, sie nach dem IMO Instruments Implementation Code (III Code) umzusetzen — also wie der Staat zum Übereinkommen Gesetze erlässt, sie durchsetzt, Überprüfungen vornimmt und berichtet. Für den einzelnen Seemann ändert sich auf dem Wasser nichts; die Regel wirkt auf staatlicher Ebene.
Wichtige Erkenntnisse
Bindet Vertragsparteien (Staaten), nicht einzelne Fahrzeuge
Der III Code regelt, wie Staaten die KVR umsetzen und durchsetzen
Häufige Fehler
"Anwendung" hier so zu lesen, als ginge es um Fahrzeuge — das regelt Regel 1; Regel 40 gilt für Staaten
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