IALACOLREG
39

Begriffsbestimmungen (Überprüfung der Einhaltung)

Regel 39 eröffnet Teil F — Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens, eingefügt durch IMO-Resolution A.1085(28) und in Kraft seit dem 1. Januar 2016. Sie definiert vier Begriffe:

  • Audit: ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen und zu deren objektiver Bewertung, um festzustellen, in welchem Umfang Auditkriterien erfüllt sind.
  • Audit Scheme: das von der Organisation eingerichtete IMO Member State Audit Scheme.
  • Code for Implementation: der IMO Instruments Implementation Code (III Code), angenommen durch Resolution A.1070(28).
  • Audit standard: der Code for Implementation selbst.

Teil F ändert keine Fahr-, Lichter- oder Schallsignalregel — er behandelt, wie Flaggenstaaten bei der Umsetzung des Übereinkommens auditiert werden.

Wichtige Erkenntnisse

1

Teil F (Regeln 39-41) behandelt Audits von Staaten, nicht das Manövrieren von Fahrzeugen

2

Der Auditstandard ist der IMO Instruments Implementation Code (III Code)

3

Eingefügt durch Resolution A.1085(28), in Kraft seit 1. Januar 2016

Häufige Fehler

In Teil F Navigationsregeln zu erwarten — er behandelt nur Compliance-Audits

Den III Code mit den KVR-Regeln selbst zu verwechseln

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