Regel 39 eröffnet Teil F — Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens, eingefügt durch IMO-Resolution A.1085(28) und in Kraft seit dem 1. Januar 2016. Sie definiert vier Begriffe:
- Audit: ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen und zu deren objektiver Bewertung, um festzustellen, in welchem Umfang Auditkriterien erfüllt sind.
- Audit Scheme: das von der Organisation eingerichtete IMO Member State Audit Scheme.
- Code for Implementation: der IMO Instruments Implementation Code (III Code), angenommen durch Resolution A.1070(28).
- Audit standard: der Code for Implementation selbst.
Teil F ändert keine Fahr-, Lichter- oder Schallsignalregel — er behandelt, wie Flaggenstaaten bei der Umsetzung des Übereinkommens auditiert werden.
Wichtige Erkenntnisse
Teil F (Regeln 39-41) behandelt Audits von Staaten, nicht das Manövrieren von Fahrzeugen
Der Auditstandard ist der IMO Instruments Implementation Code (III Code)
Eingefügt durch Resolution A.1085(28), in Kraft seit 1. Januar 2016
Häufige Fehler
In Teil F Navigationsregeln zu erwarten — er behandelt nur Compliance-Audits
Den III Code mit den KVR-Regeln selbst zu verwechseln
Teste dein Wissen
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Weitere Regeln in diesem Teil
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