Regel 41 legt die Auditpflicht selbst fest:
- Jede Vertragspartei unterliegt regelmäßigen Audits durch die IMO nach dem Auditstandard, um die Einhaltung und Umsetzung des Übereinkommens zu überprüfen.
- Der Generalsekretär der IMO verwaltet das Audit Scheme auf der Grundlage von Leitlinien, die von der Organisation entwickelt wurden.
- Jede Vertragspartei muss die Durchführung des Audits erleichtern und ein Maßnahmenprogramm umsetzen, um die Feststellungen auf Grundlage von IMO-Leitlinien zu bearbeiten.
- Audits folgen einem regelmäßigen Zeitplan, der vom Generalsekretär unter Berücksichtigung der von der Organisation entwickelten Leitlinien erstellt wird.
Zusammen mit den Regeln 39 und 40 macht dies die Umsetzung der KVR durch Flaggenstaaten messbar und überprüfbar — dieselbe Auditstruktur, die auch für SOLAS, MARPOL und Load Lines genutzt wird.
Wichtige Erkenntnisse
1
Die IMO auditiert jede Vertragspartei regelmäßig
2
Der Generalsekretär der IMO verwaltet das Audit Scheme
3
Staaten müssen Audits erleichtern und auf die Feststellungen reagieren
Häufige Fehler
Port State Control eines Fahrzeugs für ein Audit nach Regel 41 zu halten — Regel 41 auditiert den Staat selbst
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Weitere Regeln in diesem Teil
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