Regel 5 ist eine der wichtigsten Regeln des Übereinkommens. Jedes Fahrzeug muss jederzeit gehörigen Ausguck halten durch Sehen und Hören sowie durch alle verfügbaren Mittel, die den herrschenden Umständen und Bedingungen angemessen sind, damit die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes vollständig beurteilt werden können.
Gehöriger Ausguck ist nicht einfach "jemand auf der Brücke". Gemeint ist eine fortlaufende, aufmerksame Wache mit Sehen, Hören und allen geeigneten Hilfsmitteln wie Radar, ARPA und AIS, sofern vorhanden, wobei elektronische Hilfsmittel die menschliche Beurteilung unterstützen, aber nicht ersetzen.
Der Zweck des Ausgucks ist zweifach: Gefahren frühzeitig zu erkennen und ein zutreffendes Verständnis dafür aufzubauen, was diese Gefahren für die Sicherheit des Schiffes und für die Kollisionsgefahr bedeuten.
IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut
Every vessel shall at all times maintain a proper look-out by sight and hearing as well as by all available means appropriate in the prevailing circumstances and conditions so as to make a full appraisal of the situation and of the risk of collision.Wörtlich aus dem Übereinkommen COLREG 1972 (in der geänderten Fassung) zitiert.
STCW-Blick der Brückenwache
Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.
Gehöriger Ausguck bedeutet eine Person, die sich der Aufgabe voll widmen kann, und ein Brückenteam, das alle geeigneten Mittel nutzt, ohne sich auf einen einzigen Sensor zu verlassen.
Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.
Prüfungsfokus
Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.
Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.
Achte auf Fangantworten, die den Ausguck durch AIS, UKW oder einen kurzen Radarblick ersetzen.
Die Regel verlangt eine vollständige Beurteilung der Lage.
Wichtige Erkenntnisse
Gehöriger Ausguck ist jederzeit und bei allen Sichtverhältnissen erforderlich
Elektronische Hilfsmittel unterstützen den Ausguck, ersetzen aber Sehen und Hören nicht
Die Wache muss die Lage vollständig beurteilen, nicht nur Ziele entdecken
Ein abgelenkter oder überlasteter Wachgänger hält keinen gehörigen Ausguck
Häufige Fehler
Sich auf Radar oder AIS zu verlassen, statt eine optische und akustische Wache zu halten
Dem Ausguck zusätzliche Aufgaben zu geben, die seine Konzentration unterbrechen
Den Ausguck zu lockern, weil das Wetter klar wirkt oder wenig Verkehr herrscht
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Gefahr eines ZusammenstoßesJedes Fahrzeug muss alle verfügbaren Mittel nutzen, um festzustellen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Im Zweifel ist diese Gefahr anzunehmen.
- Manöver zur Vermeidung eines ZusammenstoßesJedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muss entschlossen, rechtzeitig und unter Beachtung guter Seemannschaft erfolgen.
- Enge FahrwasserEin Fahrzeug, das dem Verlauf eines engen Fahrwassers folgt, muss sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers auf seiner Steuerbordseite halten, wie es sicher ist.
- VerkehrstrennungsgebieteFahrzeuge, die Verkehrstrennungsgebiete benutzen, müssen im passenden Verkehrsstreifen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren.
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