Regel 8 schreibt vor, wie Ausweichmaßnahmen zu treffen sind. Jede Maßnahme muss entschlossen, rechtzeitig und unter Beachtung guter Seemannschaft erfolgen.
IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut
(a) Any action to avoid collision shall be taken in accordance with the Rules of this Part and shall, if the circumstances of the case admit, be positive, made in ample time and with due regard to the observance of good seamanship.
(b) Any alteration of course and/or speed to avoid collision shall, if the circumstances of the case admit, be large enough to be readily apparent to another vessel observing visually or by radar; a succession of small alterations of course and/or speed should be avoided.
(c) If there is sufficient sea room, alteration of course alone may be the most effective action to avoid a close-quarters situation provided that it is made in good time, is substantial and does not result in another close-quarters situation.
(d) Action taken to avoid collision with another vessel shall be such as to result in passing at a safe distance. The effectiveness of the action shall be carefully checked until the other vessel is finally past and clear.
(e) If necessary to avoid collision or allow more time to assess the situation, a vessel shall slacken her speed or take all way off by stopping or reversing her means of propulsion.
(f)(i) A vessel which, by any of these Rules, is required not to impede the passage or safe passage of another vessel shall, when required by the circumstances of the case, take early action to allow sufficient sea room for the safe passage of the other vessel.
(ii) A vessel required not to impede the passage or safe passage of another vessel is not relieved of this obligation if approaching the other vessel so as to involve risk of collision and shall, when taking action, have full regard to the action which may be required by the Rules of this Part.
(iii) A vessel the passage of which is not to be impeded remains fully obliged to comply with the Rules of this Part when the two vessels are approaching one another so as to involve risk of collision.Wörtlich aus dem Übereinkommen COLREG 1972 (in der geänderten Fassung) zitiert.
STCW-Blick der Brückenwache
Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.
Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.
Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.
Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.
Prüfungsfokus
Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.
Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.
Eine stehende oder nahezu stehende Peilung ist das klassische Warnsignal, doch bei geringem Abstand, einem großen Fahrzeug oder einem Schleppverband kann auch bei merklicher Peilungsänderung die Gefahr eines Zusammenstoßes bestehen.
Wichtige Erkenntnisse
Handle frühzeitig und entschlossen, sodass das andere Fahrzeug die Maßnahme tatsächlich sehen oder erfassen kann
Ausweichhandeln muss einen sicheren Passierabstand schaffen, nicht nur zufällig knapp vorbeiführen
Scheue dich nicht, Fahrt zu vermindern, zu stoppen oder rückwärts zu geben, wenn das die sicherste Maßnahme ist
Überprüfe nach dem Manöver, dass die Maßnahme wirkt
Häufige Fehler
Mehrere kleine Änderungen vorzunehmen, die für das andere Fahrzeug schwer zu deuten sind
Bis zum letzten Moment zu warten und dann dem anderen Schiff die Schuld zu geben
Nicht zu überwachen, ob das Manöver die Lage wirklich öffnet
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- AnwendungDie Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.
- AusguckJedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch alle verfügbaren geeigneten Mittel gehörigen Ausguck halten.
- Sichere GeschwindigkeitJedes Fahrzeug muss jederzeit mit sicherer Geschwindigkeit fahren, sodass wirksam und sachgerecht zur Vermeidung eines Zusammenstoßes gehandelt werden kann.
- VerkehrstrennungsgebieteFahrzeuge, die Verkehrstrennungsgebiete benutzen, müssen im passenden Verkehrsstreifen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren.
Zuletzt geprüft: