IALACOLREG
8

Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes

Manöver zur Vermeidung des Zusammenstoßes: entschlossen, deutlich und rechtzeitig.

Regel 8 schreibt vor, wie Ausweichmaßnahmen zu treffen sind. Jede Maßnahme muss entschlossen, rechtzeitig und unter Beachtung guter Seemannschaft erfolgen.

a
Ausweichmaßnahmen sind in Übereinstimmung mit den Regeln zu treffen.
b
Kurs- und/oder Geschwindigkeitsänderungen sollen, sofern die Umstände es zulassen, groß genug sein, um für ein anderes Fahrzeug optisch oder mit Radar deutlich erkennbar zu sein. Eine Folge kleiner Änderungen soll vermieden werden.
c
Bei ausreichendem Seeraum kann eine Kursänderung allein die wirksamste Maßnahme sein, sofern sie deutlich, rechtzeitig und so ausgeführt wird, dass keine andere Nahbereichslage entsteht.
d
Der entstehende Passierabstand muss sicher sein.
e
Falls erforderlich, um einen Zusammenstoß zu vermeiden oder mehr Zeit zur Beurteilung zu gewinnen, muss ein Fahrzeug die Fahrt vermindern, stoppen oder durch Stoppen oder Rückwärtsgeben der Antriebsanlage jede Fahrt wegnehmen.
f
Bei Radarnutzung ist die Wirksamkeit der Ausweichmaßnahme zu überprüfen, bis das andere Fahrzeug endgültig vorbei und klar ist.

IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut

(a) Any action to avoid collision shall be taken in accordance with the Rules of this Part and shall, if the circumstances of the case admit, be positive, made in ample time and with due regard to the observance of good seamanship. (b) Any alteration of course and/or speed to avoid collision shall, if the circumstances of the case admit, be large enough to be readily apparent to another vessel observing visually or by radar; a succession of small alterations of course and/or speed should be avoided. (c) If there is sufficient sea room, alteration of course alone may be the most effective action to avoid a close-quarters situation provided that it is made in good time, is substantial and does not result in another close-quarters situation. (d) Action taken to avoid collision with another vessel shall be such as to result in passing at a safe distance. The effectiveness of the action shall be carefully checked until the other vessel is finally past and clear. (e) If necessary to avoid collision or allow more time to assess the situation, a vessel shall slacken her speed or take all way off by stopping or reversing her means of propulsion. (f)(i) A vessel which, by any of these Rules, is required not to impede the passage or safe passage of another vessel shall, when required by the circumstances of the case, take early action to allow sufficient sea room for the safe passage of the other vessel. (ii) A vessel required not to impede the passage or safe passage of another vessel is not relieved of this obligation if approaching the other vessel so as to involve risk of collision and shall, when taking action, have full regard to the action which may be required by the Rules of this Part. (iii) A vessel the passage of which is not to be impeded remains fully obliged to comply with the Rules of this Part when the two vessels are approaching one another so as to involve risk of collision.

Wörtlich aus dem Übereinkommen COLREG 1972 (in der geänderten Fassung) zitiert.

STCW-Blick der Brückenwache

Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.

Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.

Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.

Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.

Prüfungsfokus

Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.

Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.

Eine stehende oder nahezu stehende Peilung ist das klassische Warnsignal, doch bei geringem Abstand, einem großen Fahrzeug oder einem Schleppverband kann auch bei merklicher Peilungsänderung die Gefahr eines Zusammenstoßes bestehen.

Wichtige Erkenntnisse

1

Handle frühzeitig und entschlossen, sodass das andere Fahrzeug die Maßnahme tatsächlich sehen oder erfassen kann

2

Ausweichhandeln muss einen sicheren Passierabstand schaffen, nicht nur zufällig knapp vorbeiführen

3

Scheue dich nicht, Fahrt zu vermindern, zu stoppen oder rückwärts zu geben, wenn das die sicherste Maßnahme ist

4

Überprüfe nach dem Manöver, dass die Maßnahme wirkt

Häufige Fehler

Mehrere kleine Änderungen vorzunehmen, die für das andere Fahrzeug schwer zu deuten sind

Bis zum letzten Moment zu warten und dann dem anderen Schiff die Schuld zu geben

Nicht zu überwachen, ob das Manöver die Lage wirklich öffnet

Teste dein Wissen

Teste dein Wissen und beweise dein Können.

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