Regel 7 erklärt, wie festgestellt wird, ob Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Jedes Fahrzeug muss alle verfügbaren Mittel nutzen, die den herrschenden Umständen und Bedingungen angemessen sind, um diese Beurteilung vorzunehmen. Besteht irgendein Zweifel, ist diese Gefahr anzunehmen.
IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut
(a) Every vessel shall use all available means appropriate to the prevailing circumstances and conditions to determine if risk of collision exists. If there is any doubt such risk shall be deemed to exist.
(b) Proper use shall be made of radar equipment if fitted and operational, including long-range scanning to obtain early warning of risk of collision and radar plotting or equivalent systematic observation of detected objects.
(c) Assumptions shall not be made on the basis of scanty information, especially scanty radar information.
(d) In determining if risk of collision exists the following considerations shall be among those taken into account:
(i) such risk shall be deemed to exist if the compass bearing of an approaching vessel does not appreciably change;
(ii) such risk may sometimes exist even when an appreciable bearing change is evident, particularly when approaching a very large vessel or a tow or when approaching a vessel at close range.Wörtlich aus dem Übereinkommen COLREG 1972 (in der geänderten Fassung) zitiert.
STCW-Blick der Brückenwache
Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.
Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.
Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.
Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.
Prüfungsfokus
Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.
Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.
Eine stehende oder nahezu stehende Peilung ist das klassische Warnsignal, doch bei geringem Abstand, einem großen Fahrzeug oder einem Schleppverband kann auch bei merklicher Peilungsänderung die Gefahr eines Zusammenstoßes bestehen.
Wichtige Erkenntnisse
Eine stehende oder nahezu stehende Peilung ist ein klassisches Kollisionswarnzeichen
Bei Zweifel verlangen die Regeln, die Gefahr als real zu behandeln
Spärliche Radarinformationen sind keine sichere Grundlage für Annahmen
Radar muss systematisch genutzt werden, nicht beiläufig
Häufige Fehler
Anzunehmen, eine leichte Peilungswanderung bedeute, dass keine Gefahr besteht
Ein Ziel nicht zu plotten oder systematisch zu verfolgen, bevor die Lage als sicher bewertet wird
AIS-Daten so zu behandeln, als ersetzten sie die Beurteilung nach Regel 7
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- AnwendungDie Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.
- AusguckJedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch alle verfügbaren geeigneten Mittel gehörigen Ausguck halten.
- Enge FahrwasserEin Fahrzeug, das dem Verlauf eines engen Fahrwassers folgt, muss sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers auf seiner Steuerbordseite halten, wie es sicher ist.
- VerkehrstrennungsgebieteFahrzeuge, die Verkehrstrennungsgebiete benutzen, müssen im passenden Verkehrsstreifen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren.
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