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Signale zur Erregung der Aufmerksamkeit

Ein Aufmerksamkeitssignal darf nicht mit einem anderen vorgeschriebenen Signal verwechselt werden. Ein Scheinwerfer darf auf Gefahr hinweisen, ohne ein anderes Fahrzeug zu blenden oder zu verwirren; die vorgeschriebenen Fahrtlichter bleiben eingeschaltet.

Wortlaut der angegebenen Veröffentlichung

Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Ist es erforderlich, die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, so darf ein Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die nicht mit anderen Signalen nach diesen Regeln verwechselt werden können; es darf auch seinen Scheinwerfer auf die Gefahr richten, wenn es dadurch andere Fahrzeuge nicht verwirrt. Jedes Licht, das die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs erregen soll, muß so beschaffen sein, daß es nicht mit einem Schiffahrtszeichen verwechselt werden kann. Für die Zwecke dieser Regel ist die Verwendung von hoher Lichtstärke bei unterbrochenen Lichtern oder Drehlichtern, zum Beispiel Lichter mit umlaufender Blendscharte, zu vermeiden.

IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut

Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.

Ist es erforderlich, die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, so darf ein Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die nicht mit anderen Signalen nach diesen Regeln verwechselt werden können; es darf auch seinen Scheinwerfer auf die Gefahr richten, wenn es dadurch andere Fahrzeuge nicht verwirrt. Jedes Licht, das die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs erregen soll, muß so beschaffen sein, daß es nicht mit einem Schiffahrtszeichen verwechselt werden kann. Für die Zwecke dieser Regel ist die Verwendung von hoher Lichtstärke bei unterbrochenen Lichtern oder Drehlichtern, zum Beispiel Lichter mit umlaufender Blendscharte, zu vermeiden.
Englischer Originaltext
If necessary to attract the attention of another vessel, any vessel may make light or sound signals that cannot be mistaken for any signal authorized elsewhere in these Rules, or may direct the beam of her searchlight in the direction of the danger, in such a way as not to embarrass any vessel. Any light to attract the attention of another vessel shall be such that it cannot be mistaken for any aid to navigation. For the purpose of this Rule the use of high intensity intermittent or revolving lights, such as strobe lights, shall be avoided.

Ablauf der Signalgebung

Kläre zuerst den Kontext: Manöver in Sicht, verminderte Sicht oder Seenot.

Dasselbe Pfeifensignal kann je nach Zusammenhang etwas völlig anderes bedeuten.

Prüfe sowohl das Muster als auch den Zeitabstand.

Bei Nebelsignalen gehört der zeitliche Abstand zur Regel, nicht nur die Tonfolge.

Nähern sich Fahrzeuge in Sicht und verstehst du die Absichten oder Handlungen des anderen nicht oder zweifelst an dessen Ausweichmaßnahmen, gib sofort mindestens fünf kurze, rasch aufeinanderfolgende Töne (Regel 34(d)).

Prüfungsfokus

Drei kurze Töne bedeuten Maschine rückwärts, kein Nebelsignal.

Die Signale nach Regel 35(a)–(f) haben einen Höchstabstand von 2 Minuten; Anker- und Grundsitzersignale nach (g)–(h) einen von 1 Minute.

Absätze (i)–(j) enthalten Alternativen für kleine Fahrzeuge.

Teste dein Wissen

Übe dieses Thema und wiederhole die Erklärung zu jeder Antwort.

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