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Verantwortlichkeit

Berücksichtige Navigations- und Kollisionsgefahren sowie die Grenzen der Fahrzeuge. Ein Abweichen von einer Regel kann nur zur Abwendung unmittelbarer Gefahr notwendig sein; hier wird keines vorgegeben.

Regel 2 stellt klar, dass die Einhaltung der KVR ein Fahrzeug nicht von seiner Verantwortung entbindet. Die gute Seemannschaft und die besonderen Umstände des jeweiligen Falls sind immer zu berücksichtigen.

a
Nichts in diesen Regeln befreit ein Fahrzeug oder seinen Eigentümer, Kapitän oder seine Besatzung von den Folgen einer Nichtbeachtung dieser Regeln oder einer unterlassenen Vorsichtsmaßnahme, die nach guter Seemannschaft oder aufgrund der besonderen Umstände des Falls erforderlich sein kann.
b
Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln ist allen Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie allen besonderen Umständen Rechnung zu tragen, einschließlich der Beschränkungen der beteiligten Fahrzeuge, die ein Abweichen von diesen Regeln zur Abwendung unmittelbarer Gefahr erforderlich machen können.

IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut

Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.

a) Diese Regeln befreien ein Fahrzeug, dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung dieser Regeln oder unzureichende sonstige Vorsichtsmaßnahmen entstehen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern. b) Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der Schiffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Abweichen von diesen Regeln erfordern.
Englischer Originaltext
(a) Nothing in these Rules shall exonerate any vessel, or the owner, master or crew thereof, from the consequences of any neglect to comply with these Rules or of the neglect of any precaution which may be required by the ordinary practice of seamen, or by the special circumstances of the case. (b) In construing and complying with these Rules due regard shall be had to all dangers of navigation and collision and to any special circumstances, including the limitations of the vessels involved, which may make a departure from these Rules necessary to avoid immediate danger.

STCW-Blick der Brückenwache

Regeln 4–10 gelten bei allen Sichtverhältnissen.

Regeln 11–18 setzen Fahrzeuge in Sicht voraus; Regel 19 gilt für Fahrzeuge, die einander in oder nahe einem Gebiet mit verminderter Sicht nicht sehen.

Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.

Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.

Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.

Prüfungsfokus

Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.

Bei Fahrzeugen in Sicht muss jeder Überholer ausweichen, bis er endgültig vorbei und klar ist.

Regel 13 geht den Abschnitten I und II des Teils B vor; sie hebt die übrigen Teile der Regeln nicht auf.

Wichtige Erkenntnisse

1

Die Einhaltung der KVR allein befreit nicht von Verantwortung

2

Gute Seemannschaft kann Maßnahmen über den Wortlaut der Regeln hinaus verlangen

3

b) Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der Schiffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Abweichen von diesen Regeln erfordern.

4

Besondere Umstände müssen immer berücksichtigt werden

Häufige Fehler

Regeln blind zu befolgen, ohne die konkrete Lage zu berücksichtigen

Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu unterlassen, die gute Seemannschaft verlangt

Teste dein Wissen

Übe dieses Thema und wiederhole die Erklärung zu jeder Antwort.

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