Regel 1 legt den Anwendungsbereich der Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR (COLREG 1972)) fest. Sie gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und in allen damit verbundenen Gewässern, die von Seeschiffen befahren werden können.
STCW-Blick der Brückenwache
Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.
Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.
Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.
Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.
Prüfungsfokus
Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.
Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.
Wichtige Erkenntnisse
Die KVR sind nicht auf Handelsschiffe oder Hochseepassagen beschränkt
Örtliche Hafen- und Binnengewässerregeln dürfen die KVR ergänzen, sollen ihnen aber so weit wie möglich entsprechen
Besondere staatliche Licht- und Signalregeln gibt es für Kriegsschiffe, Geleite und Fischerei im Flottenverband
Verkehrstrennungsgebiete nach den KVR werden im Rahmen der IMO angenommen
Häufige Fehler
Anzunehmen, die KVR gälten nur außerhalb der Hoheitsgewässer
Örtliche Hafenregeln so zu behandeln, als würden sie die Kollisionsregeln vollständig aufheben
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
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