IALACOLREG
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Allgemeine Begriffsbestimmungen

Fahrzeugarten: Maschinenfahrzeug, Segelfahrzeug, Fischereifahrzeug, manövrierunfähig, manövrierbehindert, tiefgangbehindert, Wasserflugzeug, Bodeneffektfahrzeug.

Regel 3 enthält wesentliche Begriffsbestimmungen, die in den KVR verwendet werden. Wichtige Definitionen sind:

a
Das Wort "Fahrzeug" umfasst jede Art von Wasserfahrzeug, einschließlich nicht verdrängender Fahrzeuge, WIG-Fahrzeuge und Wasserflugzeuge, das als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet wird oder verwendet werden kann.
b
Der Ausdruck "Maschinenfahrzeug" bezeichnet jedes Fahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird.
c
Der Ausdruck "Segelfahrzeug" bezeichnet jedes Fahrzeug unter Segeln, sofern eine vorhandene Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
d
Der Ausdruck "fischendes Fahrzeug" bezeichnet jedes Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderem Fanggerät fischt, das seine Manövrierfähigkeit einschränkt; nicht erfasst ist ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderem Fanggerät fischt, das die Manövrierfähigkeit nicht einschränkt.
e
Das Wort "Wasserflugzeug" umfasst jedes Luftfahrzeug, das zum Manövrieren auf dem Wasser ausgelegt ist.
f
Der Ausdruck "manövrierunfähiges Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln verlangen, und deshalb einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
g
Der Ausdruck "manövrierbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das aufgrund der Art seiner Tätigkeit in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln verlangen.
h
Der Ausdruck "tiefgangbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das aufgrund seines Tiefgangs im Verhältnis zur verfügbaren Tiefe und Breite des befahrbaren Wassers erheblich darin eingeschränkt ist, von seinem Kurs abzuweichen.
i
Das Wort "in Fahrt" bedeutet, dass ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
j
Die Wörter "Länge" und "Breite" eines Fahrzeugs bezeichnen seine Länge über alles und seine größte Breite.
k
Fahrzeuge gelten nur dann als "in Sicht voneinander", wenn eines vom anderen aus optisch beobachtet werden kann.
l
Der Ausdruck "verminderte Sicht" bezeichnet jeden Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Dunst, Schneefall, starke Regenschauer, Sandstürme oder ähnliche Ursachen eingeschränkt ist.
m
Der Ausdruck "Wing-In-Ground (WIG) craft" bezeichnet ein multimodales Fahrzeug, das in seinem Hauptbetriebsmodus unter Ausnutzung des Bodeneffekts in geringer Nähe zur Oberfläche fliegt.

STCW-Blick der Brückenwache

Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.

Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.

Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.

Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.

Prüfungsfokus

Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.

Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.

Wichtige Erkenntnisse

1

Ein Segelfahrzeug, das seine Maschine benutzt, gilt als Maschinenfahrzeug

2

Fischende Fahrzeuge müssen Fanggerät einsetzen, das ihre Manövrierfähigkeit einschränkt

3

Manövrierunfähigkeit setzt außergewöhnliche Umstände voraus, die das Manövrieren verhindern

4

Manövrierbehinderung ergibt sich aus der Art der ausgeführten Arbeit

5

"In Fahrt" bedeutet nicht vor Anker, nicht festgemacht und nicht auf Grund — ein treibendes Fahrzeug IST in Fahrt

6

"In Sicht voneinander" verlangt OPTISCHE Beobachtung — Radarkontakt allein genügt nicht

Häufige Fehler

Ein Segelfahrzeug mit laufender Maschine weiterhin als Segelfahrzeug einzustufen

Manövrierunfähig und manövrierbehindert zu verwechseln — manövrierunfähig ist außergewöhnlich, manövrierbehindert arbeitsbedingt

Tiefgangbehindert mit manövrierunfähig/manövrierbehindert zu verwechseln — tiefgangbehindert betrifft konkret Tiefgang gegenüber Tiefe/Breite des befahrbaren Wassers

Zu glauben, "in Fahrt" bedeute Fahrt durchs Wasser — ein treibendes Fahrzeug mit gestoppter Maschine ist dennoch in Fahrt

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