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13

Überholen

Ein von recht achteraus aufkommendes Fahrzeug veranschaulicht das Überholen. Regel 13 erfasst Annäherungen aus mehr als 22,5° achterlicher als querab. Der Überholer hält sich frei, bis er endgültig vorbei und klar ist; eine Passierseite wird hier nicht vorgeschrieben.

Wortlaut der angegebenen Veröffentlichung

Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

a) Ungeachtet der Regeln des Teiles B Abschnitte I und II muß jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen.

b) Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, daß es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sehen könnte.

c) Kann ein Fahrzeug nicht sicher erkennen, ob es ein anderes überholt, so muß es dies annehmen und entsprechend handeln.

d) Durch eine spätere Änderung der Peilung wird das überholende Fahrzeug weder zu einem kreuzenden im Sinne dieser Regeln noch wird es von der Verpflichtung entbunden, dem anderen Fahrzeug auszuweichen, bis es dieses klar passiert hat.

Die Ansicht von recht achteraus zeigt ein weißes Hecklicht. Beim nächtlichen Aufkommen aus dem Überholsektor ist dieses Licht, aber keines der Seitenlichter sichtbar. Ein einzelnes weißes Licht allein belegt weder Fahrzeugart noch Überholsituation.
Aufkommen aus mehr als 22,5° achterlicher als querab: Der Überholer hält sich frei, bis er endgültig vorbei und klar ist. Im Zweifel von Überholen ausgehen.

IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut

Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.

a) Ungeachtet der Regeln des Teiles B Abschnitte I und II muß jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen. b) Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, daß es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sehen könnte. c) Kann ein Fahrzeug nicht sicher erkennen, ob es ein anderes überholt, so muß es dies annehmen und entsprechend handeln. d) Durch eine spätere Änderung der Peilung wird das überholende Fahrzeug weder zu einem kreuzenden im Sinne dieser Regeln noch wird es von der Verpflichtung entbunden, dem anderen Fahrzeug auszuweichen, bis es dieses klar passiert hat.
Englischer Originaltext
(a) Notwithstanding anything contained in the Rules of Part B, Sections I and II, any vessel overtaking any other shall keep out of the way of the vessel being overtaken. (b) A vessel shall be deemed to be overtaking when coming up with another vessel from a direction more than 22.5° abaft her beam, that is, in such a position with reference to the vessel she is overtaking, that at night she would be able to see only the sternlight of that vessel but neither of her sidelights. (c) When a vessel is in any doubt as to whether she is overtaking another, she shall assume that this is the case and act accordingly. (d) Any subsequent alteration of the bearing between the two vessels shall not make the overtaking vessel a crossing vessel within the meaning of these Rules or relieve her of the duty of keeping clear of the overtaken vessel until she is finally past and clear.

STCW-Blick der Brückenwache

Regeln 4–10 gelten bei allen Sichtverhältnissen.

Regeln 11–18 setzen Fahrzeuge in Sicht voraus; Regel 19 gilt für Fahrzeuge, die einander in oder nahe einem Gebiet mit verminderter Sicht nicht sehen.

Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.

Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.

Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.

Prüfungsfokus

Bestimme zuerst die Fahrzeugarten, dann die Seitenpeilung und dann, ob ein Fahrzeug überholt.

Die falsche Einordnung der Begegnung ist der typische Prüfungsfehler.

Bei Fahrzeugen in Sicht muss jeder Überholer ausweichen, bis er endgültig vorbei und klar ist.

Regel 13 geht den Abschnitten I und II des Teils B vor; sie hebt die übrigen Teile der Regeln nicht auf.

Wichtige Erkenntnisse

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Bei Fahrzeugen in Sicht muss jeder Überholer ausweichen, bis er endgültig vorbei und klar ist. Regel 13 geht den Abschnitten I und II des Teils B vor; sie hebt die übrigen Teile der Regeln nicht auf.

Teste dein Wissen

Übe dieses Thema und wiederhole die Erklärung zu jeder Antwort.

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