IALACOLREG
11

Anwendung

Die Regeln des Abschnitts II gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.

Regel 11 bestimmt, dass die Regeln in Abschnitt II (Regeln 11–18) nur für Fahrzeuge gelten, die in Sicht voneinander sind. Zwei Fahrzeuge sind "in Sicht", wenn eines vom anderen aus optisch beobachtet werden kann. Radarbeobachtung allein bedeutet nicht, dass sie "in Sicht" sind.

STCW-Blick der Brückenwache

Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.

Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.

Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.

Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.

Prüfungsfokus

Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.

Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.

Wichtige Erkenntnisse

1

Abschnitt II gilt nur, wenn Fahrzeuge einander optisch sehen können

2

Radarkontakt allein bedeutet nicht, dass Fahrzeuge "in Sicht" sind

3

Bei verminderter Sicht gilt stattdessen Abschnitt III (Regel 19)

Häufige Fehler

Regeln für kreuzende Kurse oder Überholen anzuwenden, wenn ein Kontakt nur auf Radar erkannt wurde

Teste dein Wissen

Teste dein Wissen und beweise dein Können.

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