Wortlaut der angegebenen Veröffentlichung
Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.
IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut
Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.
Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.Englischer Originaltext
Rules in this section apply to vessels in sight of one another.STCW-Blick der Brückenwache
Regeln 4–10 gelten bei allen Sichtverhältnissen.
Regeln 11–18 setzen Fahrzeuge in Sicht voraus; Regel 19 gilt für Fahrzeuge, die einander in oder nahe einem Gebiet mit verminderter Sicht nicht sehen.
Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.
Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.
Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.
Prüfungsfokus
Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.
Bei Fahrzeugen in Sicht muss jeder Überholer ausweichen, bis er endgültig vorbei und klar ist.
Regel 13 geht den Abschnitten I und II des Teils B vor; sie hebt die übrigen Teile der Regeln nicht auf.
Wichtige Erkenntnisse
Regeln 11–18 gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben. Nebel allein macht Regel 19 zwischen zwei Fahrzeugen, die einander weiterhin sehen, nicht anwendbar.
Teste dein Wissen
Übe dieses Thema und wiederhole die Erklärung zu jeder Antwort.
Weitere Regeln in diesem Teil
- ÜberholenBei Fahrzeugen in Sicht muss jeder Überholer ausweichen, bis er endgültig vorbei und klar ist. Regel 13 geht den Abschnitten I und II des Teils B vor; sie hebt die übrigen Teile der Regeln nicht auf.
- Entgegengesetzte KurseZwei Maschinenfahrzeuge in Sicht auf entgegengesetzten oder nahezu entgegengesetzten Kursen mit Kollisionsgefahr ändern beide nach Steuerbord und passieren Backbord an Backbord.
- Kreuzende KurseWenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge einander so kreuzen, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat; wenn die Umstände es zulassen, muß es vermeiden, den Bug des anderen Fahrzeugs zu kreuzen.
- Maßnahmen des AusweichpflichtigenJedes ausweichpflichtige Fahrzeug muß möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.
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