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Anwendung

Wortlaut der angegebenen Veröffentlichung

Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.

IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut

Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.

Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.
Englischer Originaltext
Rules in this section apply to vessels in sight of one another.

STCW-Blick der Brückenwache

Regeln 4–10 gelten bei allen Sichtverhältnissen.

Regeln 11–18 setzen Fahrzeuge in Sicht voraus; Regel 19 gilt für Fahrzeuge, die einander in oder nahe einem Gebiet mit verminderter Sicht nicht sehen.

Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.

Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.

Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.

Prüfungsfokus

Beginne jedes Szenario mit der Einordnung der Begegnung: Überholen, entgegengesetzte Kurse, kreuzende Kurse, enges Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiet oder verminderte Sicht.

Bei Fahrzeugen in Sicht muss jeder Überholer ausweichen, bis er endgültig vorbei und klar ist.

Regel 13 geht den Abschnitten I und II des Teils B vor; sie hebt die übrigen Teile der Regeln nicht auf.

Wichtige Erkenntnisse

1

Regeln 11–18 gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben. Nebel allein macht Regel 19 zwischen zwei Fahrzeugen, die einander weiterhin sehen, nicht anwendbar.

Teste dein Wissen

Übe dieses Thema und wiederhole die Erklärung zu jeder Antwort.

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