Regel 17 definiert die Pflichten des Kurshalters.
- 1Muss eines von zwei Fahrzeugen ausweichen, muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
- 2Der Kurshalter darf jedoch durch eigenes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes handeln, sobald für ihn erkennbar wird, dass das ausweichpflichtige Fahrzeug keine angemessene Maßnahme trifft.
- 2dieser Regel handelt, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Maschinenfahrzeug zu vermeiden, darf, sofern die Umstände es zulassen, für ein Fahrzeug an seiner eigenen Backbordseite nicht nach Backbord ändern.
IMO COLREG 1972Amtlicher Wortlaut
(a)(i) Where one of two vessels is to keep out of the way the other shall keep her course and speed.
(ii) The latter vessel may however take action to avoid collision by her manoeuvre alone, as soon as it becomes apparent to her that the vessel required to keep out of the way is not taking appropriate action in compliance with these Rules.
(b) When, from any cause, the vessel required to keep her course and speed finds herself so close that collision cannot be avoided by the action of the give-way vessel alone, she shall take such action as will best aid to avoid collision.
(c) A power-driven vessel which takes action in a crossing situation in accordance with sub-paragraph (a)(ii) of this Rule to avoid collision with another power-driven vessel shall, if the circumstances of the case admit, not alter course to port for a vessel on her own port side.
(d) This Rule does not relieve the give-way vessel of her obligation to keep out of the way.Wörtlich aus dem Übereinkommen COLREG 1972 (in der geänderten Fassung) zitiert.
STCW-Blick der Brückenwache
Kläre vor dem Manövrieren die Anwendbarkeit: Die Regeln 4-10 der KVR gelten bei jeder Sicht, die Regeln 11-18 nur für Fahrzeuge in Sicht voneinander, und Regel 19 regelt reine Radarkontakte bei verminderter Sicht.
Baue das Verkehrsbild mit Auge, Ohr, Radar/ARPA und Kartenkontext auf.
Lass AIS oder eine einzelne Peilung niemals die systematische Beobachtung ersetzen.
Überwache nach dem Manöver weiter Peilung, Abstand, CPA/TCPA und Passierabstand, bis das andere Fahrzeug endgültig klar vorbei ist.
Prüfungsfokus
Bestimme zuerst die Fahrzeugarten, dann die Seitenpeilung und dann, ob ein Fahrzeug überholt.
Die falsche Einordnung der Begegnung ist der typische Prüfungsfehler.
Scheinen zwei Regeln zu kollidieren, prüfe die Rangfolge genau: Die Pflichten des überholenden Fahrzeugs bleiben bestehen, und Regel 2 verlangt weiterhin gute Seemannschaft.
Wichtige Erkenntnisse
Der Kurshalter hält zunächst Kurs und Geschwindigkeit
Er darf ausweichen, wenn der Ausweichpflichtige nicht handelt
Er MUSS handeln, wenn ein Zusammenstoß durch den Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann
Bei kreuzenden Kursen nicht nach Backbord für ein Fahrzeug an deiner Backbordseite ändern
Häufige Fehler
Dass der Kurshalter zu früh den Kurs ändert und dadurch den Ausweichpflichtigen verwirrt
Nicht zu handeln, obwohl der Ausweichpflichtige offensichtlich nichts unternimmt
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- SegelfahrzeugeNähern sich zwei Segelfahrzeuge, weicht das Fahrzeug mit Wind von Backbord aus. Haben beide den Wind von derselben Seite, weicht das luvwärtige Fahrzeug aus.
- ÜberholenJedes Fahrzeug, das ein anderes überholt, muss dem überholten Fahrzeug ausweichen.
- Entgegengesetzte KurseBegegnen sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten Kursen, muss jedes den Kurs nach Steuerbord ändern, sodass sie Backbord an Backbord passieren.
- Kreuzende KurseKreuzen sich zwei Maschinenfahrzeuge, muss das Fahrzeug ausweichen, das das andere an seiner Steuerbordseite hat.
Zuletzt geprüft: