Regel 31 besagt: Wenn es für ein Wasserflugzeug oder WIG-Fahrzeug undurchführbar ist, Lichter und Signalkörper mit den in Teil C vorgeschriebenen Eigenschaften oder an den vorgeschriebenen Stellen zu führen, muss es Lichter und Signalkörper führen, die diesen Eigenschaften und Positionen so weit wie möglich entsprechen.
Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Wasserflugzeuge müssen Lichter so ähnlich wie praktisch möglich nach den Regeln führen
WIG-Fahrzeuge fallen ebenfalls unter diese Regel
Praktische Einschränkungen werden anerkannt
Häufige Fehler
Anzunehmen, dass Wasserflugzeuge von Navigationslichtern befreit sind
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Fischende FahrzeugeFischende Fahrzeuge führen beim Trawlen grün über weiß, bei anderer Fischerei rot über weiß, und bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.
- Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte FahrzeugeManövrierunfähig zeigt zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Manövrierbehindert zeigt rot-weiß-rot als Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Tiefgangbehinderte FahrzeugeEin tiefgangbehindertes Fahrzeug darf drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder als Tagessignalkörper führen.
- LotsenfahrzeugeEin Lotsenfahrzeug im Dienst zeigt weiß über rot als Rundumlichter am Masttopp. In Fahrt zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.
Zuletzt geprüft: