Regel 25 behandelt Lichter für Segelfahrzeuge und Fahrzeuge unter Ruder.
Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Segelfahrzeuge führen nur Seitenlichter und Hecklicht (kein Topplicht)
Optionale Rundumlichter rot über grün am Masttopp
Kleine Segelfahrzeuge dürfen Lichter in einer Laterne zusammenfassen
Fahrzeuge unter Ruder benötigen mindestens ein weißes Licht griffbereit
Häufige Fehler
Bei einem Segelfahrzeug ein Topplicht zu erwarten
Optionale rote/grüne Mastlichter mit vorgeschriebenen Lichtern zu verwechseln
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Tragweite der LichterLegt die Mindesttragweiten der Lichter abhängig von der Fahrzeuglänge fest.
- Maschinenfahrzeuge in FahrtMaschinenfahrzeuge in Fahrt führen Topplicht(er), Seitenlichter und Hecklicht. Fahrzeuge ab 50 m benötigen zwei Topplichter.
- Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte FahrzeugeManövrierunfähig zeigt zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Manövrierbehindert zeigt rot-weiß-rot als Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Tiefgangbehinderte FahrzeugeEin tiefgangbehindertes Fahrzeug darf drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder als Tagessignalkörper führen.
Zuletzt geprüft: