Regel 23 legt die Lichter für Maschinenfahrzeuge in Fahrt fest.
- 1ein Topplicht vorn
- 2ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere — außer dass ein Fahrzeug von weniger als 50 Metern Länge nicht verpflichtet ist, ein solches Licht zu führen, dies aber tun darf
- 3Seitenlichter — rot (Backbord) und grün (Steuerbord)
- 4ein Hecklicht
- 1Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Metern Länge darf anstelle der Lichter nach Absatz (a) ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen.
- 2Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Metern Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf anstelle der Lichter nach Absatz (a) ein weißes Rundumlicht führen und muss, soweit möglich, auch Seitenlichter führen.
- 3Das Topplicht oder weiße Rundumlicht eines Maschinenfahrzeugs von weniger als 12 Metern Länge darf außerhalb der Längsmittellinie angebracht sein, wenn eine Anbringung in der Längsmittellinie nicht möglich ist, sofern die Seitenlichter in einer Laterne zusammengefasst sind, die auf der Längsmittellinie geführt wird (oder so nahe wie möglich in derselben Längslinie wie das Topplicht/weiße Rundumlicht).
Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Fahrzeuge ab 50 m müssen zwei Topplichter führen
Maschinenfahrzeuge ≥12 m führen Topplicht(er) + Seitenlichter + Hecklicht; kleinere Fahrzeuge haben vereinfachte Möglichkeiten nach (d)
Das zweite Topplicht muss höher als das vordere sein
Luftkissenfahrzeuge führen ein zusätzliches gelbes Funkellicht
WIG-Fahrzeuge beim Starten/Landen/im niedrigen Flug: zusätzliches hochintensives rotes Funkellicht
Maschinenfahrzeuge <12 m dürfen statt Topplicht + Hecklicht 1 weißes Rundumlicht + Seitenlichter führen
Maschinenfahrzeuge <7 m mit Höchstgeschwindigkeit ≤7 kn dürfen nur ein weißes Rundumlicht führen, mit Seitenlichtern soweit möglich
Häufige Fehler
Kleine Fahrzeuge unnötig mit zwei Topplichtern auszurüsten
Die vertikale Anordnung von vorderem und achterem Topplicht zu verwechseln
Zu vergessen, dass Fahrzeuge <12 m eine vereinfachte Lichtführung haben (ein einzelnes weißes Rundumlicht + Seitenlichter)
Die noch einfachere Regel für <7 m + ≤7 kn zu vergessen (nur ein weißes Rundumlicht, Seitenlichter soweit möglich)
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Anwendung (Lichter)Die Vorschriften über Lichter sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei verminderter Sicht einzuhalten.
- Begriffsbestimmungen (Lichter)Definiert Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht, Schlepplicht, Rundumlicht und Funkellicht.
- Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter RuderSegelfahrzeuge führen Seitenlichter und Hecklicht. Optional dürfen sie rot über grün als Rundumlichter am Masttopp führen.
- Fischende FahrzeugeFischende Fahrzeuge führen beim Trawlen grün über weiß, bei anderer Fischerei rot über weiß, und bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.
Zuletzt geprüft: