Regel 22 legt die Mindesttragweiten für Navigationslichter abhängig von der Fahrzeuglänge fest. Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen eine Lichtstärke nach Abschnitt 8 der Anlage I haben, sodass sie mindestens aus folgenden Entfernungen sichtbar sind:
Auf Fahrzeugen von 50 Metern Länge und mehr:
- Topplicht — 6 sm
- Seitenlicht — 3 sm
- Hecklicht — 3 sm
- Schlepplicht — 3 sm
- Weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht — 3 sm
Auf Fahrzeugen von 12 Metern Länge und mehr, aber weniger als 50 Metern Länge:
- Topplicht — 5 sm (außer bei Fahrzeugen von weniger als 20 Metern Länge — 3 sm)
- Seitenlicht — 2 sm
- Hecklicht — 2 sm
- Schlepplicht — 2 sm
- Weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht — 2 sm
Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Metern Länge:
- Topplicht — 2 sm
- Seitenlicht — 1 sm
- Hecklicht — 2 sm
- Schlepplicht — 2 sm
- Weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht — 2 sm
Auf unauffälligen, teilweise getauchten geschleppten Fahrzeugen oder Gegenständen: - Weißes Rundumlicht — 3 sm
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Fahrzeuge ≥50 m: Topplicht 6 sm, alle anderen Lichter 3 sm
Fahrzeuge 12-<50 m: Topplicht 5 sm (3 sm, wenn <20 m), Seiten-/Heck-/Rundumlichter 2 sm
Fahrzeuge <12 m: Topplicht 2 sm, Seitenlichter 1 sm, Heck-/Rundumlichter 2 sm
Unauffällige geschleppte Gegenstände: weißes Rundumlicht 3 sm
Häufige Fehler
Zu schwache Lichter zu verwenden, die die Mindesttragweite nicht erreichen
Die Herabsetzung des Topplichts auf 3 sm bei Fahrzeugen von 12-20 m zu vergessen
Zu vergessen, dass bei Fahrzeugen <12 m die Seitenlichttragweite (1 sm) unter der Hecklichttragweite (2 sm) liegt
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Anwendung (Lichter)Die Vorschriften über Lichter sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei verminderter Sicht einzuhalten.
- Schleppen und SchiebenSchleppende oder schiebende Fahrzeuge führen zusätzliche Topplichter und ein gelbes Schlepplicht. Drei Topplichter, wenn der Schleppzug länger als 200 m ist.
- Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter RuderSegelfahrzeuge führen Seitenlichter und Hecklicht. Optional dürfen sie rot über grün als Rundumlichter am Masttopp führen.
- Fischende FahrzeugeFischende Fahrzeuge führen beim Trawlen grün über weiß, bei anderer Fischerei rot über weiß, und bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.
Zuletzt geprüft: