IALACOLREG
22

Tragweite der Lichter

Mindesttragweiten der Lichter nach Schiffslänge (Tabelle).

Regel 22 legt die Mindesttragweiten für Navigationslichter abhängig von der Fahrzeuglänge fest. Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen eine Lichtstärke nach Abschnitt 8 der Anlage I haben, sodass sie mindestens aus folgenden Entfernungen sichtbar sind:

Auf Fahrzeugen von 50 Metern Länge und mehr:

  • Topplicht — 6 sm
  • Seitenlicht — 3 sm
  • Hecklicht — 3 sm
  • Schlepplicht — 3 sm
  • Weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht — 3 sm

Auf Fahrzeugen von 12 Metern Länge und mehr, aber weniger als 50 Metern Länge:

  • Topplicht — 5 sm (außer bei Fahrzeugen von weniger als 20 Metern Länge — 3 sm)
  • Seitenlicht — 2 sm
  • Hecklicht — 2 sm
  • Schlepplicht — 2 sm
  • Weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht — 2 sm

Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Metern Länge:

  • Topplicht — 2 sm
  • Seitenlicht — 1 sm
  • Hecklicht — 2 sm
  • Schlepplicht — 2 sm
  • Weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht — 2 sm

Auf unauffälligen, teilweise getauchten geschleppten Fahrzeugen oder Gegenständen: - Weißes Rundumlicht — 3 sm

Erkennungsreihenfolge

Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.

Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.

Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.

Prüfungsfokus

Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.

Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.

Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.

Wichtige Erkenntnisse

1

Fahrzeuge ≥50 m: Topplicht 6 sm, alle anderen Lichter 3 sm

2

Fahrzeuge 12-<50 m: Topplicht 5 sm (3 sm, wenn <20 m), Seiten-/Heck-/Rundumlichter 2 sm

3

Fahrzeuge <12 m: Topplicht 2 sm, Seitenlichter 1 sm, Heck-/Rundumlichter 2 sm

4

Unauffällige geschleppte Gegenstände: weißes Rundumlicht 3 sm

Häufige Fehler

Zu schwache Lichter zu verwenden, die die Mindesttragweite nicht erreichen

Die Herabsetzung des Topplichts auf 3 sm bei Fahrzeugen von 12-20 m zu vergessen

Zu vergessen, dass bei Fahrzeugen <12 m die Seitenlichttragweite (1 sm) unter der Hecklichttragweite (2 sm) liegt

Teste dein Wissen

Teste dein Wissen und beweise dein Können.

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