Regel 21 definiert die Arten von Navigationslichtern:
Erkennungsreihenfolge
Bestimme zuerst den Zustand des Fahrzeugs: in Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser, gestoppt, vor Anker, auf Grund, schleppend, fischend, im Lotsendienst oder in besonderer Lage.
Lies Sonderlichter senkrecht von oben nach unten, bevor du mit Seitenlichtern und Hecklicht die Kurslage bestätigst.
Bestätige die Antwort anschließend mit dem Signalkörper, der Schiffslänge und etwaigen Zusatzsignalen wie Schlepplichtern, Decksbeleuchtung oder einem Zylinder.
Prüfungsfokus
Identifiziere ein Fahrzeug nie anhand einer einzigen Farbe.
Viele Fehler entstehen, weil ein rotes Licht gesichtet und geraten wird, bevor das vollständige Lichterbild geprüft ist.
Nennt die Frage 'mit Fahrt durchs Wasser', 'in Fahrt, aber gestoppt', 'vor Anker' oder 'auf Grund', entscheidet meist genau diese Formulierung, welche zusätzlichen Lichter oder Signalkörper gezeigt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Topplicht deckt 225 Grad ab (voraus bis 22,5 achterlicher als querab)
Seitenlichter decken jeweils 112,5 Grad ab
Hecklicht deckt 135 Grad ab
Rundumlicht deckt volle 360 Grad ab
Häufige Fehler
Die Sichtbarkeitssektoren der verschiedenen Lichtarten zu verwechseln
Zu vergessen, dass das Schlepplicht gelb ist und denselben Sektor wie das Hecklicht hat
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Maschinenfahrzeuge in FahrtMaschinenfahrzeuge in Fahrt führen Topplicht(er), Seitenlichter und Hecklicht. Fahrzeuge ab 50 m benötigen zwei Topplichter.
- Schleppen und SchiebenSchleppende oder schiebende Fahrzeuge führen zusätzliche Topplichter und ein gelbes Schlepplicht. Drei Topplichter, wenn der Schleppzug länger als 200 m ist.
- Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter RuderSegelfahrzeuge führen Seitenlichter und Hecklicht. Optional dürfen sie rot über grün als Rundumlichter am Masttopp führen.
- Fischende FahrzeugeFischende Fahrzeuge führen beim Trawlen grün über weiß, bei anderer Fischerei rot über weiß, und bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.
Zuletzt geprüft: