IALACOLREG
33

Ausrüstung für Schallsignale

Pfeife und Glocke vorgeschrieben für Fahrzeuge ≥ 12 m.

Regel 33 legt die erforderliche Schallsignalausrüstung nach Fahrzeuglänge fest.

a
Ein Fahrzeug von 12 Metern Länge und mehr muss mit einer Pfeife ausgerüstet sein; ein Fahrzeug von 20 Metern Länge und mehr muss zusätzlich zur Pfeife mit einer Glocke ausgerüstet sein; und ein Fahrzeug von 100 Metern Länge und mehr muss zusätzlich mit einem Gong ausgerüstet sein, dessen Ton und Klang nicht mit dem der Glocke verwechselt werden können. Pfeife, Glocke und Gong müssen den Anforderungen der Anlage III entsprechen. Die Glocke oder der Gong (oder beide) dürfen durch andere Ausrüstung mit denselben Klangeigenschaften ersetzt werden, sofern das manuelle Geben der vorgeschriebenen Signale jederzeit möglich bleibt.
b
Ein Fahrzeug von weniger als 12 Metern Länge ist nicht verpflichtet, die oben genannten Geräte mitzuführen; wenn es dies nicht tut, muss es jedoch über ein anderes wirksames Mittel zum Geben eines Schallsignals verfügen.

Glocke vs. Gong — wie man sie unterscheidet

AspektGlockeGong
Erforderlich ab≥ 20 m≥ 100 m
KlangHell, scharf, hoch metallisch angeschlagenTief, niedrig, resonant — muss von der Glocke unterscheidbar sein
Position an BordVorschiffAchterer Teil
VerwendungAlle Glockensignale vor Anker und festgekommen (Regel 35)Nur auf Fahrzeugen ≥ 100 m, unmittelbar nach der Glocke, im achteren Teil des Fahrzeugs

Welches Gerät für welches Signal?

SituationPfeifeGlockeGong
Manöver- & Warnsignale in Sicht (Regel 34a-d)ja
Krümmungs-/unübersichtliches-Fahrwasser-Warnsignal (Regel 34e, 9f)ja (1 lang)
Nebel in Fahrt — mit Fahrt durchs Wasser / gestoppt / manövrierunfähig / manövrierbehindert / Segeln / Fischerei / Schleppen (Regel 35a-d, f)ja
Fahrzeug vor Anker im Nebel (Regel 35g)optionales Warnsignal (1 kurz + 1 lang + 1 kurz)ja — schnell ~5 s alle ≤ 1 min, vornja — schnell ~5 s nach der Glocke, achtern, nur ≥ 100 m
Festgekommenes Fahrzeug (Regel 35h)optionales Warnsignalja — 3 einzelne Schläge + schnell + 3 einzelne Schlägeja — wie vor Anker, nur ≥ 100 m
Notfall (Regel 37)Dauerton; SOS in Morse

Ablauf der Signalgebung

Kläre zuerst den Kontext: Manöver in Sicht, verminderte Sicht oder Seenot.

Dasselbe Pfeifensignal kann je nach Zusammenhang etwas völlig anderes bedeuten.

Prüfe sowohl das Muster als auch den Zeitabstand.

Bei Nebelsignalen gehört der zeitliche Abstand zur Regel, nicht nur die Tonfolge.

Bestehen Zweifel an den Absichten des anderen Fahrzeugs, gib das vorgeschriebene Warnsignal früh, statt zu warten, bis sich die Lage verschlechtert.

Prüfungsfokus

Drei kurze Töne bedeuten Maschine rückwärts, kein Nebelsignal.

Denke bei verminderter Sicht an 'alle zwei Minuten' für Signale in Fahrt und 'jede Minute' für die Ankerglocke.

Wichtige Erkenntnisse

1

≥ 12 m: Pfeife erforderlich

2

≥ 20 m: Glocke zusätzlich (zur Pfeife)

3

≥ 100 m: Gong zusätzlich (zu Pfeife und Glocke)

4

Der Klang des Gongs darf NICHT mit dem der Glocke verwechselt werden können

5

Glocke im Vorschiff, Gong im achteren Teil — vor Anker im Nebel nacheinander zu geben

6

Glocke und Gong dürfen durch gleichwertige Ausrüstung ersetzt werden, aber manuelles Signalgeben muss immer möglich bleiben

Häufige Fehler

Zu denken, ein 12-m-Fahrzeug brauche eine Glocke — Glocke ist erst ab 20 m vorgeschrieben (seit den Änderungen zu Anlage III von 2009)

Den Gong auf Fahrzeugen ≥ 100 m zu vergessen

Zu glauben, Glocke und Gong klängen gleich — nach Anlage III müssen sie unterscheidbar sein

Glocke und Gong gleichzeitig zu geben — vor Anker im Nebel erfolgen sie nacheinander (Glocke vorn, dann Gong achtern)

Kleinfahrzeuge (< 12 m) ohne irgendein wirksames Mittel zum Geben eines Schallsignals auszurüsten

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