Regel 35 schreibt Nebelsignale bei verminderter Sicht vor.
Ablauf der Signalgebung
Kläre zuerst den Kontext: Manöver in Sicht, verminderte Sicht oder Seenot.
Dasselbe Pfeifensignal kann je nach Zusammenhang etwas völlig anderes bedeuten.
Prüfe sowohl das Muster als auch den Zeitabstand.
Bei Nebelsignalen gehört der zeitliche Abstand zur Regel, nicht nur die Tonfolge.
Bestehen Zweifel an den Absichten des anderen Fahrzeugs, gib das vorgeschriebene Warnsignal früh, statt zu warten, bis sich die Lage verschlechtert.
Prüfungsfokus
Drei kurze Töne bedeuten Maschine rückwärts, kein Nebelsignal.
Denke bei verminderter Sicht an 'alle zwei Minuten' für Signale in Fahrt und 'jede Minute' für die Ankerglocke.
Wichtige Erkenntnisse
In Fahrt und mit Fahrt durchs Wasser: 1 langer Ton alle 2 Minuten
In Fahrt, aber gestoppt: 2 lange Töne nacheinander alle 2 Minuten
Fahrzeuge mit Sonderstatus: 1 langer plus 2 kurze Töne alle 2 Minuten
Ankersignale verwenden die Glocke jede Minute, nicht das 2-Minuten-Pfeifenintervall
Häufige Fehler
Nicht von einem langen auf zwei lange Töne zu wechseln, wenn das Schiff keine Fahrt durchs Wasser mehr macht
Anker-Glockensignale mit Nebelsignalen in Fahrt zu verwechseln
Das optionale kurz-lang-kurz-Warnsignal zu ignorieren, das ein ankerndes oder festgekommenes Fahrzeug zusätzlich verwenden darf
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Begriffsbestimmungen (Schallsignale)Pfeife = jedes Anlage-III-konforme Schallsignalgerät. Kurzer Ton ≈ 1 s. Langer Ton = 4-6 s. Falsche Dauer ändert die Bedeutung.
- Ausrüstung für SchallsignalePfeife ab 12 m, Glocke zusätzlich ab 20 m, Gong zusätzlich ab 100 m — und der Klang des Gongs darf nicht mit dem der Glocke verwechselt werden.
- NotsignaleWenn sich Fahrzeuge in Not befinden und Hilfe benötigen, müssen sie die in Anlage IV beschriebenen Signale verwenden (rote Leuchtsignale, SOS, MAYDAY, DSC, EPIRB und andere).
Zuletzt geprüft: