Regel 36 erlaubt jedem Fahrzeug, Licht- oder Schallsignale zu geben, um die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, sofern diese Signale nicht mit einem in diesen Regeln zugelassenen Signal oder mit einem Seezeichen verwechselt werden können.
Ablauf der Signalgebung
Kläre zuerst den Kontext: Manöver in Sicht, verminderte Sicht oder Seenot.
Dasselbe Pfeifensignal kann je nach Zusammenhang etwas völlig anderes bedeuten.
Prüfe sowohl das Muster als auch den Zeitabstand.
Bei Nebelsignalen gehört der zeitliche Abstand zur Regel, nicht nur die Tonfolge.
Bestehen Zweifel an den Absichten des anderen Fahrzeugs, gib das vorgeschriebene Warnsignal früh, statt zu warten, bis sich die Lage verschlechtert.
Prüfungsfokus
Drei kurze Töne bedeuten Maschine rückwärts, kein Nebelsignal.
Denke bei verminderter Sicht an 'alle zwei Minuten' für Signale in Fahrt und 'jede Minute' für die Ankerglocke.
Wichtige Erkenntnisse
Jedes Signal darf verwendet werden, um Aufmerksamkeit zu erregen
Es darf nicht mit einem vorgeschriebenen Signal oder Seezeichen verwechselt werden können
Suchscheinwerfer dürfen auf eine Gefahr gerichtet werden
Häufige Fehler
Signale zu verwenden, die mit Notsignalen verwechselt werden könnten
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Begriffsbestimmungen (Schallsignale)Pfeife = jedes Anlage-III-konforme Schallsignalgerät. Kurzer Ton ≈ 1 s. Langer Ton = 4-6 s. Falsche Dauer ändert die Bedeutung.
- Ausrüstung für SchallsignalePfeife ab 12 m, Glocke zusätzlich ab 20 m, Gong zusätzlich ab 100 m — und der Klang des Gongs darf nicht mit dem der Glocke verwechselt werden.
- Manöver- und WarnsignaleEin kurzer Ton bedeutet Steuerbord, zwei bedeuten Backbord, drei bedeuten Rückwärtsantrieb, und fünf oder mehr schnelle Töne bedeuten Zweifel oder Gefahr.
Zuletzt geprüft: