Regel 34 schreibt Manöver- und Warnsignale für Fahrzeuge vor, die einander in Sicht haben.
(a) Die Grundsignale sind:
- Ein kurzer Ton: Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord
- Zwei kurze Töne: Ich ändere meinen Kurs nach Backbord
- Drei kurze Töne: Ich arbeite mit Rückwärtsantrieb
Ablauf der Signalgebung
Kläre zuerst den Kontext: Manöver in Sicht, verminderte Sicht oder Seenot.
Dasselbe Pfeifensignal kann je nach Zusammenhang etwas völlig anderes bedeuten.
Prüfe sowohl das Muster als auch den Zeitabstand.
Bei Nebelsignalen gehört der zeitliche Abstand zur Regel, nicht nur die Tonfolge.
Bestehen Zweifel an den Absichten des anderen Fahrzeugs, gib das vorgeschriebene Warnsignal früh, statt zu warten, bis sich die Lage verschlechtert.
Prüfungsfokus
Drei kurze Töne bedeuten Maschine rückwärts, kein Nebelsignal.
Denke bei verminderter Sicht an 'alle zwei Minuten' für Signale in Fahrt und 'jede Minute' für die Ankerglocke.
Wichtige Erkenntnisse
1 kurz = Steuerbord, 2 kurz = Backbord, 3 kurz = Rückwärtsantrieb
5 oder mehr schnelle Töne sind das Zweifel- oder Gefahrensignal
Überholen im Fahrwasser nutzt die Kombinationen aus langen und kurzen Tönen, nicht die einfachen Ein- und Zwei-Ton-Signale
Ein einzelner langer Ton warnt vor einer unübersichtlichen Krümmung oder einem Hindernis im Fahrwasser
Häufige Fehler
Die einfachen Manövertöne zu verwenden, wenn die Überholsignale im Fahrwasser erforderlich sind
Drei kurze Töne mit einem Nebelsignal zu verwechseln
Zu vergessen, dass Regel 34 voraussetzt, dass Fahrzeuge einander in Sicht haben, außer beim Krümmungssignal
Teste dein Wissen
Teste dein Wissen und beweise dein Können.
Weitere Regeln in diesem Teil
- Begriffsbestimmungen (Schallsignale)Pfeife = jedes Anlage-III-konforme Schallsignalgerät. Kurzer Ton ≈ 1 s. Langer Ton = 4-6 s. Falsche Dauer ändert die Bedeutung.
- Signale zur Erregung der AufmerksamkeitWenn nötig, um Aufmerksamkeit zu erregen, darf ein Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die mit keinem vorgeschriebenen Signal verwechselt werden können.
- NotsignaleWenn sich Fahrzeuge in Not befinden und Hilfe benötigen, müssen sie die in Anlage IV beschriebenen Signale verwenden (rote Leuchtsignale, SOS, MAYDAY, DSC, EPIRB und andere).
Zuletzt geprüft: