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Übungstest Schallsignale
25 Fragen zu KVR Teil D: Schallsignalanlagen, Manöver- und Warnsignale, Signale bei verminderter Sicht und Notsignale. Jede Antwort ist erklärt und mit ihrer Regel verlinkt.
Geprüft von Ramon Curto, Nautiklehrer am IECNPC
- 25 Fragen
- 20 Minuten
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Das sind eigene Lernfragen von IALACOLREG, keine amtlichen Prüfungsfragen.
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Fragen und Antworten
1.Für ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das in Sicht eines anderen manövriert, bedeutet ein kurzer Ton:
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Richtige Antwort: B. Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord
a) Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muß ein Maschinenfahrzeug in Fahrt beim Manövrieren nach diesen Regeln das Manöver durch folgende Pfeifensignale anzeigen: - ein kurzer Ton mit der Bedeutung "Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord"; - zwei kurze Töne mit der Bedeutung "Ich ändere meinen Kurs nach Backbord"; - drei kurze Töne mit der Bedeutung "Ich arbeite rückwärts".
2.Anlage IV (Regel 37) nennt Kanonenschüsse oder andere Knallsignale als Notsignal, wenn sie abgegeben werden:
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Richtige Antwort: C. In Abständen von etwa einer Minute
Regel 37 / Anlage IV: Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Zwischenräumen von ungefähr einer Minute zeigen Not und Hilfsbedürftigkeit an.
3.Auf einem Fahrzeug sind Pfeifen in mehr als 100 Meter Abstand angebracht. Wie gibt es Manöver- und Warnsignale?
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Richtige Antwort: A. Nur mit einer der Pfeifen
Regel 34 Buchstabe f: Sind auf einem Fahrzeug Pfeifen in einem Abstand von mehr als 100 Meter angebracht, so darf nur eine Pfeife zur Abgabe von Manöver- oder Warnsignalen verwendet werden.
4.Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, aber gestoppt und ohne Fahrt durchs Wasser, gibt bei Nebel:
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Richtige Antwort: B. Zwei lange Töne nacheinander in Abständen von höchstens 2 Minuten
COLREG 35(b): Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das gestoppt liegt und keine Fahrt durchs Wasser macht, gibt in Abständen von höchstens zwei Minuten zwei aufeinanderfolgende lange Töne mit etwa zwei Sekunden Abstand. Entscheidend ist die fehlende Fahrt durchs Wasser, unabhängig vom Zustand der Maschine.
5.Signale zur Aufmerksamkeitserregung müssen:
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Richtige Antwort: B. Nicht mit vorgeschriebenen Signalen verwechselt werden können
Regel 36: Signale zur Aufmerksamkeitserregung dürfen nicht mit anderen vorgeschriebenen Signalen oder Schifffahrtszeichen verwechselt werden.
6.Bei verminderter Sicht darf ein Lotsenfahrzeug im Lotsdienst zusätzlich zu seinen Signalen nach Regel 35 ein Erkennungssignal geben aus:
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Richtige Antwort: C. Vier kurzen Tönen
Regel 35 Buchstabe k: Ein Lotsenfahrzeug im Lotsdienst darf zusätzlich zu den Signalen nach Buchstabe a, b oder g ein Erkennungssignal von vier kurzen Tönen geben.
7.Nach Regel 36 darf ein Fahrzeug, das Aufmerksamkeit erregen will, seinen Scheinwerfer richten:
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Richtige Antwort: A. Auf die Gefahr, ohne andere Fahrzeuge zu verwirren
Regel 36: Ein Fahrzeug darf seinen Scheinwerfer auf die Gefahr richten, wenn es dadurch andere Fahrzeuge nicht verwirrt.
8.Was bezeichnet der Ausdruck „Pfeife“ in den KVR (Regel 32)?
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Richtige Antwort: A. Jede Schallsignalanlage, die die vorgeschriebenen Töne gibt und Anlage III entspricht
Regel 32 Buchstabe a: „Pfeife“ bezeichnet jede Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht – Lautstärke und Hörweite gehören also dazu.
9.Welches dieser Signale nennt Anlage IV (Regel 37) als sichtbares Notsignal?
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Richtige Antwort: D. Ein Rauchsignal mit orangefarbenem Rauch
Regel 37 / Anlage IV: Ein Rauchsignal mit orangefarbenem Rauch ist ein Notsignal. Die Raketen der Anlage IV zeigen rote Sterne, Fallschirm- und Handfackeln rotes Licht; blaue oder weiße Lichter stehen nicht in der Liste.
10.Welche Art von Licht ist nach Regel 36 zu vermeiden, wenn man die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs erregen will?
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Richtige Antwort: D. Unterbrochene oder Drehlichter hoher Lichtstärke, z. B. Stroboskope
Regel 36: Aufmerksamkeitssignale dürfen nicht mit anderen Signalen nach den Regeln oder mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden können; der Scheinwerfer darf auf die Gefahr gerichtet werden. Unterbrochene Lichter oder Drehlichter hoher Lichtstärke, etwa Stroboskoplichter, sind dabei zu vermeiden.
11.Ein Fahrzeug vor Anker läutet bei verminderter Sicht etwa 5 Sekunden lang rasch die Glocke. In welchen Abständen?
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Richtige Antwort: A. Mindestens jede Minute
Regel 35 Buchstabe g: Ein Fahrzeug vor Anker muss mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. Die meisten Signale in Fahrt gelten dagegen mindestens alle 2 Minuten.
12.Ein „kurzer Ton“ ist definiert als ein Ton von ungefähr:
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Richtige Antwort: B. Einer Sekunde
Regel 32(b): Ein kurzer Ton ist ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer.
13.Werden Pfeifensignale nach Regel 34 Buchstabe a durch Lichtsignale ergänzt: Wie lang ist die Pause zwischen aufeinanderfolgenden Signalen?
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Richtige Antwort: B. Mindestens zehn Sekunden
Regel 34 Buchstabe b Ziffer ii: Ein Blitz dauert etwa eine Sekunde, die Pause zwischen den Blitzen etwa eine Sekunde und die Pause zwischen aufeinanderfolgenden Signalen mindestens zehn Sekunden.
14.Ein Segelfahrzeug in Fahrt gibt bei verminderter Sicht:
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Richtige Antwort: B. Einen langen Ton gefolgt von zwei kurzen Tönen in Abständen von höchstens 2 Minuten
c) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug, ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug, ein Segelfahrzeug, ein fischendes Fahrzeug und ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug schleppt oder schiebt, muß an Stelle der unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Signale mindestens alle 2 Minuten drei aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz - geben.
15.Die Fahrzeuge haben einander in Sicht. Fünf oder mehr kurze, rasche Töne bedeuten:
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Richtige Antwort: C. Zweifel oder Gefahr — die Absichten des anderen Fahrzeugs sind unklar
d) Wenn Fahrzeuge in Sicht sich einander nähern und eines aus irgendeinem Grund die Absicht oder die Maßnahmen des anderen nicht versteht oder zweifelt, ob das andere zur Vermeidung eines Zusammenstoßes ausreichend manövriert, muß es dies sofort durch mindestens fünf kurze, rasch aufeinanderfolgende Pfeifentöne anzeigen. Dieses Signal darf durch ein Lichtsignal von mindestens fünf kurzen, rasch aufeinanderfolgenden Blitzen ergänzt werden.
16.Nach Regel 33 Buchstabe a dürfen Glocke oder Gong durch eine Einrichtung mit entsprechenden Schalleigenschaften ersetzt werden, sofern:
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Richtige Antwort: A. die vorgeschriebenen Signale jederzeit von Hand gegeben werden können
Regel 33 Buchstabe a: Glocke oder Gong oder beide dürfen durch eine Einrichtung mit entsprechenden Schalleigenschaften ersetzt werden, sofern die Abgabe der vorgeschriebenen Signale auch von Hand jederzeit möglich ist.
17.Welches Schallsignal nennt Anlage IV (Regel 37) als Notsignal?
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Richtige Antwort: B. Dauerton mit irgendeinem Nebelsignalgerät
Regel 37 / Anlage IV: Ein Dauerton mit irgendeinem Nebelsignalgerät ist ein Notsignal. Fünf kurze, rasche Töne sind das Zweifelssignal (Regel 34 d); kurz-lang-kurz ist die Warnung vor Anker (35 g); vier kurze Töne sind das Lotsen-Erkennungssignal (35 k).
18.Es gilt das Signal nach Regel 35(a). Ein Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser im Nebel gibt:
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Richtige Antwort: B. Einen langen Ton in Abständen von höchstens 2 Minuten
a) Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht, muß mindestens alle 2 Minuten einen langen Ton geben.
19.Für ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das in Sicht eines anderen manövriert, bedeuten drei kurze Töne:
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Richtige Antwort: C. Meine Maschine geht rückwärts
a) Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muß ein Maschinenfahrzeug in Fahrt beim Manövrieren nach diesen Regeln das Manöver durch folgende Pfeifensignale anzeigen: - ein kurzer Ton mit der Bedeutung "Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord"; - zwei kurze Töne mit der Bedeutung "Ich ändere meinen Kurs nach Backbord"; - drei kurze Töne mit der Bedeutung "Ich arbeite rückwärts".
20.Ein Fahrzeug vor Anker hört im Nebel ein sich näherndes Fahrzeug. Welches zusätzliche Pfeifensignal darf es geben, um vor seinem Standort und einem möglichen Zusammenstoß zu warnen?
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Richtige Antwort: D. Kurz, lang, kurz – drei Töne nacheinander
Regel 35 Buchstabe g: Ein Fahrzeug vor Anker darf außerdem drei aufeinanderfolgende Töne – kurz, lang, kurz – geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen und es vor einem möglichen Zusammenstoß zu warnen.
21.Ein Fahrzeug unter 12 Meter Länge führt die Schallsignalanlagen nach Regel 33 Buchstabe a nicht. Was verlangt Regel 33 Buchstabe b?
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Richtige Antwort: D. Ein anderes Gerät für ein kräftiges Schallsignal
Regel 33 Buchstabe b: Ein Fahrzeug unter 12 m braucht die Anlagen nach Buchstabe a nicht mitzuführen, muss dann aber mit einem anderen Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schallsignals versehen sein.
22.Wie lange dauert nach Regel 32 ein „langer Ton“?
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Richtige Antwort: C. Vier bis sechs Sekunden
Regel 32 Buchstabe c: Ein langer Ton dauert vier bis sechs Sekunden. Ein Ton von etwa einer Sekunde ist ein kurzer Ton (Regel 32 Buchstabe b).
23.Ein Fahrzeug von 100 m Länge oder mehr muss mitführen:
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Richtige Antwort: C. Eine Pfeife, eine Glocke und einen Gong
Regel 33: Fahrzeuge von 100 m und mehr müssen Pfeife, Glocke UND Gong haben.
24.Ein Fahrzeug, das sich einer Krümmung im Fahrwasser nähert, gibt einen langen Ton. Wie muss ein Fahrzeug antworten, das ihn hinter der Krümmung hört?
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Richtige Antwort: D. Mit einem langen Ton
Regel 34 Buchstabe e: Jedes sich nähernde Fahrzeug, das dieses Signal jenseits der Krümmung oder des Sichthindernisses hört, muss es mit einem langen Ton beantworten.
25.Ab welcher Länge muss ein Fahrzeug zusätzlich zur Pfeife mit einer Glocke versehen sein?
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Richtige Antwort: B. Ab 20 Meter Länge
Regel 33 Buchstabe a: Pfeife ab 12 m Länge, zusätzlich Glocke ab 20 m, zusätzlich Gong ab 100 m.
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