- 10 mmaximale RumpflängeSchifffahrtsgesetz (SchFG) § 141 Abs. 1 Z 5
- Ab 18für die unbeschränkte Fassung; beschränkt ab 16 nur mit Erfahrung und behördlicher AusnahmeSchiffsbetriebsverordnung (SchBV) § 4 Abs. 2 Z 1, § 27 Abs. 4
- 6 StundenUnterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, wenn kein anerkannter Ersatznachweis vorliegtSchBV § 5 Abs. 2
- 1 Schleusendurchfahrtaktiv mitmachen; für die Zulassung auf WasserstraßenSchBV § 27 Abs. 1 Z 4
- 70 €gesetzliche Prüfungsgebühr für das Schiffsführerpatent – 10 mSchBV § 7 Abs. 1 Z 13
Der ÜberblickWas ist das Schiffsführerpatent – 10 m?
Es ist der österreichische Befähigungsausweis für Kleinfahrzeuge auf Binnengewässern. „Unbeschränkt“ beschreibt das Fahrgebiet: Damit darfst du auch Wasserstraßen befahren. Die Grenze von 10 m bleibt dabei bestehen; die beschränkte Fassung gilt nur für andere Binnengewässer als Wasserstraßen.
Fahrgebiet und GrenzeWas du fahren darfst – und was nicht
Für die Längengrenze zählt grundsätzlich die größte Rumpflänge ohne Ruder und Bugspriet. Bei CE-gekennzeichneten Fahrzeugen gilt die dokumentierte Rumpflänge LH nach ÖNORM EN ISO 8666.
Damit darfst du unterwegs sein
- Kleinfahrzeuge bis einschließlich 10 m auf den vom Patent erfassten Binnengewässern selbstständig führen
- Mit der unbeschränkten Fassung auch Wasserstraßen befahren
- Auch ein Segelboot mit mitgeführtem Motor führen: Es fällt unter die Motorisierung, selbst wenn du gerade segelst
Dafür reicht das Patent nicht
- Auf See fahren
- Ein Fahrzeug führen, das länger als 10 m ist
- Ein Kleinfahrzeug führen, das für mehr als 12 Fahrgäste zugelassen ist
- Eine Fahrt führen, für die eine Unionsbefähigung vorgeschrieben ist – eine gesonderte berufliche Qualifikation nach SchFG § 117 Abs. 2
Fahrgastbeförderung und Radarfahrt sind zusätzliche Berechtigungen; sie werden gesondert beantragt und geprüft. Auflagen im Patent und die Regeln des jeweiligen Gewässers gelten weiterhin.
Vor der AnmeldungDas brauchst du für die Anmeldung
- Für die unbeschränkte Fassung bei der Prüfungszulassung mindestens 18 Jahre alt sein. Für die beschränkte Fassung ist ab 16 eine Ausnahme möglich; dafür brauchst du ausreichende praktische Erfahrung und die Zustimmung der Behörde.
- Gesundheitlich geeignet sein und ausreichend Farben unterscheiden können. Ein gültiger Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz kann als Eignungsnachweis dienen; den Nachweis zum Farbsehen brauchst du zusätzlich. Reichtst du ein ärztliches Gutachten ein, darf es bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
- Eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nachweisen. Ein gültiger österreichischer Führerschein, der nach dem 1. Januar 1973 ausgestellt wurde, kann diesen Nachweis ersetzen.
- Für Wasserstraßen eine Schleusendurchfahrt nachweisen, bei der du etwa beim Einfahren, Ausfahren oder Leinenführen aktiv mitwirkst. Die Durchfahrt entfällt für die beschränkte Fassung.
- Antrag, Identitäts- und Altersnachweis, ein Passfoto sowie die geforderten Nachweise zu Eignung, Farbsehen, Sofortmaßnahmen und Praxis einreichen.
Schritt für SchrittSo kommst du zum Patent
- Fassung und Behörde wählen
Wähle die unbeschränkte Fassung oder die beschränkte Fassung. Für die unbeschränkte Berechtigung ist die Schifffahrtsbehörde von Niederösterreich, Oberösterreich oder Wien zuständig; für die beschränkte Fassung kannst du jede österreichische Landeshauptfrau oder jeden österreichischen Landeshauptmann wählen.
- Theorie und Praxis vorbereiten
Eine Bootsschule kann dich vorbereiten und die Anmeldung vermitteln. Den Prüfungsantrag darfst du auch selbst stellen.
- Unterlagen einreichen
Reiche den unterschriebenen Antrag mit den Nachweisen ein. Die Behörde prüft die Zulassung und teilt dir Prüfungsort und Termin mit.
- Prüfungsboot organisieren
Du stellst ein geeignetes Prüfungsboot mit Schiffsführer, erforderlicher nautischer Besatzung und passender Anlage bereit und trägst die Kosten. Das Boot muss mindestens 5 m lang sein und mindestens 29 kW, also 40 PS, leisten.
- Prüfung ablegen
Du legst zuerst die Theorieprüfung ab. Wenn du alle theoretischen Teile bestanden hast, folgt die Praxis. Auf Antrag kann danach ein vorläufiger Befähigungsausweis ausgestellt werden; mit amtlichem Lichtbildausweis gilt er höchstens 3 Monate.
In der PrüfungSo läuft die Prüfung ab
| Teil | Was geprüft wird |
|---|---|
| Theorie | Schifffahrtsrecht, Verkehrsregeln, Zeichen und Lichter, Schleusen, Wetter, Bootstechnik und Notfälle |
| Praxis | Schiffsführung und Anwendung des theoretischen Wissens; für Wasserstraßen auf einer Wasserstraße |
| Bewertung der Theorie | Jeder Theorieprüfer muss seinen Teil als bestanden bewerten |
| Wiederholungsprüfung | Frühestens nach 2 Wochen |
| Frist für die Praxis | Innerhalb von 1 Jahr nach bestandener Theorie |
Für das 10-m-Patent prüfen mindestens ein rechtskundiger und ein technischer Prüfer. Die amtlich beschriebenen Theorie-Themen reichen von Verkehrszeichen und Manövern bis zu Motor, Sicherheit und Erster Hilfe.
Amtliche BeträgeGebühren in Niederösterreich
Die folgende Aufstellung gilt für das Schiffsführerpatent – 10 m in Niederösterreich und ist kein einheitlicher Gesamtpreis für alle Bundesländer. E-ID bedeutet elektronische Identität. Kosten für Bootsschule und Prüfungsboot nennt die Aufstellung nicht.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gesetzliche Prüfungsgebühr | 70 € |
| Antrag | 21,00 € regulär; 13,00 € bei begünstigter E-ID-Einreichung |
| Farbzeugnis und Praxisnachweis | je 6,00 € regulär; je 3,00 € als begünstigte E-ID-Beilage |
| Verwaltungsabgabe | 13,00 € |
| Herstellung und Zustellung der nationalen Ausweiskarte | 34,94 € |
| Gesamt bei regulärer Einreichung, ohne internationales Zertifikat | 150,94 € |
| Gesamt bei regulärer Einreichung, mit internationalem Zertifikat | 206,88 € |
Die Klassen im Überblick10 m, 20 m oder AT: die Patente im Vergleich
- Schiffsführerpatent – 10 mKleinfahrzeuge bis einschließlich 10 m auf Binnengewässern
- Schiffsführerpatent – 20 mFahrzeuge unter 20 m; auch die beschränkte Fassung ist möglich
- Schiffsführerpatent – ATSportfahrzeuge ohne Längenbegrenzung
Für wen passt das 10-m-Patent?
Gut daran
- Klare Längenklasse für Kleinfahrzeuge bis 10 m
- Mit der unbeschränkten Fassung sind auch Wasserstraßen möglich
- Keine feste Leistungsobergrenze in dieser Patentklasse
Darauf achten
- Für die unbeschränkte Fassung musst du bei der Prüfungszulassung 18 Jahre alt sein
- Für Wasserstraßen ist eine aktiv begleitete Schleusendurchfahrt nötig
- Für See, größere Fahrzeuge, Fahrgastbeförderung oder Radarfahrt brauchst du andere oder zusätzliche Berechtigungen
Du möchtest auch auf Wasserstraßen fahren? Dann brauchst du die unbeschränkte Fassung.
Diese Themen übst du hier
Ergänzende Übungen zu Regeln und Seezeichen
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Übungsfragen (mit Lösungen)
Fahrwasserzeichen für sicheres Wasser haben:
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: A. Rote und weiße senkrechte Streifen
Fahrwasserzeichen für sicheres Wasser sind rot-weiß senkrecht gestreift und zeigen schiffbares Wasser ringsum an.
Sonderzeichen sind gefärbt:
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Richtige Antwort: C. Gelb
Sonderzeichen sind gelb und kennzeichnen besondere Bereiche wie militärische Übungsgebiete, Kabel oder Rohrleitungen.
Welche Farben hat das freiwillige Rundumlichterpaar nahe der Mastspitze eines Segelfahrzeugs?
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Richtige Antwort: B. Rot über Grün
c) Ein Segelfahrzeug in Fahrt darf zusätzlich zu den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern an oder nahe der Mastspitze zwei Rundumlichter senkrecht übereinander dort führen, wo sie am besten gesehen werden können, und zwar das obere rot und das untere grün; diese Lichter dürfen jedoch nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne nach Buchstabe b geführt werden.
Ein Fahrzeug beim Trawlen zeigt:
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Richtige Antwort: B. Grün über Weiß als Rundumlichter
b) Ein fischender Trawler, das heißt ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz oder ein anderes Fanggerät durchs Wasser schleppt, muß führen i) zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere grün und das untere weiß, oder ein Stundenglas;
Der Tageskörper für ein fischendes Fahrzeug ist:
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Richtige Antwort: C. Zwei Kegel Spitze an Spitze
COLREG 26(b)(i), (c)(i): Fischende Fahrzeuge, ob Schleppnetzfischer oder andere, führen am Tage zwei Kegel senkrecht übereinander mit den Spitzen zueinander.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ab 12 m Länge, außer einem Fahrzeug beim Minenräumen, zeigt folgende Statuslichter:
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Richtige Antwort: B. Rot-Weiß-Rot als Rundumlichter senkrecht übereinander
b) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ausgenommen ein Fahrzeug beim Minenräumen, muß führen i) drei Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere und das untere Licht müssen rot, das mittlere muß weiß sein;
Wie unterscheidet sich IALA-Region B von Region A?
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Richtige Antwort: B. Die Farben sind umgekehrt — Rot an Steuerbord
Region A: Backbord rot, Steuerbord grün. Region B: Backbord grün, Steuerbord rot. Maßgebend ist die in der Seekarte angegebene Betonnungsrichtung.
Wie viele schnelle Blitze zeigt ein Ost-Kardinalzeichen?
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: B. 3 Blitze
Weiße Lichter, wenn vorhanden: Nord Q oder VQ; Ost VQ(3) 5 s oder Q(3) 10 s; Süd VQ(6)+LFl 10 s oder Q(6)+LFl 15 s; West VQ(9) 10 s oder Q(9) 15 s. Der lange Blitz dauert mindestens 2 s.
Der ausführliche Leitfaden
Mit dem Schiffsführerpatent – 10 m darfst du Kleinfahrzeuge bis einschließlich 10 m auf österreichischen Binnengewässern selbstständig führen. Die unbeschränkte Fassung gilt auf Wasserstraßen und anderen Binnengewässern; die beschränkte Fassung schließt Wasserstraßen aus. Für Fahrten auf See gilt das Patent nicht.
Die Prüfung hat theoretische Teile und anschließend einen praktischen Teil. Hier übst du kostenlos COLREG-Regeln, IALA-Betonnung, Lichter und Tageszeichen sowie Schallsignale. Die übrigen Prüfungsinhalte lernst du mit den amtlichen Unterlagen.
Für wen ist das Schiffsführerpatent 10 m?
Es passt zu dir, wenn du ein Kleinfahrzeug bis 10 m auf österreichischen Binnengewässern selbstständig führen willst. Für das unbeschränkte Patent musst du bei der Zulassung zur Prüfung 18 sein.
So bereitest du dich auf die Prüfung vor
Für die unbeschränkte Fassung reichst du den Antrag bei der Schifffahrtsbehörde in Niederösterreich, Oberösterreich oder Wien ein; für die beschränkte Fassung ist jede österreichische Landeshauptfrau oder jeder österreichische Landeshauptmann zuständig. Lege Identitäts- und Altersnachweis, Foto sowie die Nachweise zu Eignung, Farbunterscheidungsvermögen und lebensrettenden Sofortmaßnahmen vor; für Wasserstraßen kommt 1 aktiv begleitete Schleusendurchfahrt hinzu. Du legst zuerst die Theorieprüfung ab; wenn du alle theoretischen Teile bestanden hast, folgt die Praxis.
Häufige Fragen zum Schiffsführerpatent 10 m
- Kann ich mich ohne Bootsschule zur Prüfung anmelden?
- In Niederösterreich darfst du den Prüfungsantrag auch privat einreichen. Eine Bootsschule kann dich vorbereiten und die Anmeldung vermitteln.
- Was passiert, wenn ich einen Theorieteil nicht bestehe?
- Du kannst die Theorieprüfung frühestens nach 2 Wochen wiederholen.
- Wie lange habe ich nach bestandener Theorie für die Praxis Zeit?
- Die praktische Prüfung muss innerhalb von 1 Jahr nach bestandener Theorie erfolgen. Danach verliert das Theorieergebnis seine Gültigkeit.
- Wer stellt das Prüfungsboot bereit?
- Du stellst das geeignete Prüfungsboot, den Schiffsführer, die erforderliche nautische Besatzung und die passende Anlage bereit und trägst die Kosten dafür.
- Wer kann ein internationales Zertifikat beantragen?
- Österreichische Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich können es für eine im Inland ausgestellte Befähigung beantragen. Es ersetzt nicht das österreichische Patent.
Andere Prüfungen
Geprüft von Ramon Curto, Nautiklehrer am IECNPC · Zuletzt geprüft:
