Meine Module›M15 Recht und Wache›5. Deutschland: die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und wo sie vom CEVNI abweicht
Einheiten ansehen

Deutschland: die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und wo sie vom CEVNI abweicht

4 Lektionen
Keine Notizen
Recht und Wache≈ 3 Min. Lesezeit

Welche Vorschriften auf Deutschlands Binnengewässern gelten

1Die Lektion in einfachen Worten

In einem Satz

Die BinSchStrO gilt auf den meisten Bundesbinnenwasserstraßen, mit Kapitel 28 auch auf der deutschen Donau. Rhein und Mosel haben eigene Schifffahrtspolizeiverordnungen.

CEVNI als Grundlage

Die BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) regelt die Schifffahrt auf Deutschlands Binnenwasserstraßen. Ihr allgemeiner Teil folgt der CEVNI, der Europäischen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung der UNECE. Lichter, Schifffahrtszeichen, Schallzeichen und die meisten Verkehrsregeln entsprechen daher den Grundlagen aus Navigation: CEVNI. Hier lernst du, was du für eine Fahrt in Deutschland prüfen musst.

Regionale Kapitel

Auf den allgemeinen Teil folgen Kapitel für die einzelnen Wasserstraßengebiete: Elbe, Berlin und Brandenburg, Mecklenburg, die westdeutschen Kanäle, Oder und weitere. Sie regeln örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Schleusenbetrieb und Sperrungen. Lies vor der Fahrt das Kapitel für dein Revier. Prüfe auch aktuelle Meldungen in ELWIS, dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice des Bundes.

Welche Verordnung gilt

Auf dem Rhein gilt die RheinSchPV (Rheinschifffahrtspolizeiverordnung), auf der Mosel die MoselSchPV (Moselschifffahrtspolizeiverordnung). Für die deutsche Donau zwischen Kelheim und Jochenstein liest du die BinSchStrO einschließlich Kapitel 28.

Bodensee und Landesgewässer

Für den Bodensee gilt die von Deutschland, Österreich und der Schweiz vereinbarte Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Dort gibt es einen eigenen Befähigungsnachweis, das Bodensee-Schifferpatent. Der SBF Binnen (Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen) gilt dort nicht automatisch. Seen und Flüsse außerhalb der Bundeswasserstraßen, etwa viele bayerische Seen, unterliegen dem Landesrecht. Manche verbieten Motoren ganz.

Alkohol

Ab 0,5 ‰ Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol darfst du weder ein Fahrzeug führen noch steuern. Für THC, den berauschenden Cannabiswirkstoff, gilt das Verbot ab 3,5 ng/ml im Blutserum. Ausgenommen sind bestimmungsgemäß eingenommene Arzneimittel, die für eine bestimmte Krankheit verschrieben wurden. Bei Beeinträchtigung darfst du weder führen noch steuern. Auf den Grenzgewässern von Oder und Neiße gilt für Schiffsführer das Verbot schon ab 0,2 ‰. Als Schiffsführer musst du verhindern, dass beeinträchtigte Besatzungsmitglieder steuern.

2Wichtige Daten

BinSchStrO
Vom 16.12.2011, in Kraft seit 1.2.2012, zuletzt geändert am 14.10.2025
Eigene Polizeiverordnungen
Rhein (RheinSchPV), Mosel (MoselSchPV)
Bodensee
Eigene Verordnung und eigener Befähigungsnachweis (Bodensee-Schifferpatent)
Alkoholgrenze
0,5 ‰ / 0,25 mg/l; 0,2 ‰ auf den Oder-Grenzgewässern

3Kernpunkte

  1. 1

    Der allgemeine Teil der BinSchStrO folgt der CEVNI; örtliche Regeln stehen in regionalen Kapiteln.

  2. 2

    Rhein und Mosel: eigene Polizeiverordnungen. Donau, Kelheim–Jochenstein: BinSchStrO mit Kapitel 28.

  3. 3

    Am Bodensee gelten eigene Führerscheinregeln. Prüfe, welchen Nachweis du für dein Boot brauchst.

  4. 4

    Seen außerhalb der Bundeswasserstraßen unterliegen dem Landesrecht; manche verbieten Motoren.

  5. 5

    Alkoholgrenze: 0,5 ‰ oder 0,25 mg/l; für Schiffsführer auf den Oder-Grenzgewässern 0,2 ‰.

4Häufige Fehler

  • Falsch: Auf dem Rhein gilt die BinSchStrO wie überall im Binnenbereich.

    Richtig: Der Rhein hat eine eigene Polizeiverordnung, die RheinSchPV. Sie ähnelt der BinSchStrO. Örtliche Regeln prüfst du aber im Regelwerk für den Rhein.

  • Falsch: Mit meinem SBF Binnen darf ich auf dem Bodensee ein Boot mit 40 PS fahren.

    Richtig: Der Bodensee hat eine eigene Verordnung und eigene Führerscheinregeln. Du brauchst dort das Bodensee-Schifferpatent oder einen dort anerkannten Nachweis.

5Praxisfall & Prüfungstipps

Situation

Du planst eine Woche von Berlin die Havel hinauf zu den mecklenburgischen Seen, danach einen Tagesausflug auf der Oder. Deine Crew fragt, welche Regeln sie lesen soll. Was sagst du ihr?

Antwort zeigen

Prüfe, welche Abschnitte Bundeswasserstraßen sind. Lies dafür den allgemeinen Teil der BinSchStrO und die passenden regionalen Kapitel für Berlin/Brandenburg, Mecklenburg und die Oder. Für andere Seen prüfst du das Landesrecht. Aktuelle Meldungen zu Bundeswasserstraßen findest du in ELWIS. Auf den Oder-Grenzgewässern liegt die Alkoholgrenze für Schiffsführer bei 0,2 ‰.

Prüfungstipps

  • BinSchStrO = allgemeiner Teil auf CEVNI-Grundlage plus regionale Kapitel mit örtlichen Regeln.
  • Rhein: RheinSchPV; Mosel: MoselSchPV; Donau, Kelheim–Jochenstein: BinSchStrO Kapitel 28; Bodensee: eigene Verordnung und Führerscheinregeln.
  • § 1.02(7) (Schiffsführer) und § 1.03(4) (Steuernde): 0,5 ‰ / 0,25 mg/l; THC ≥ 3,5 ng/ml im Blutserum, ausgenommen bestimmungsgemäß eingenommene Arzneimittel, die für eine bestimmte Krankheit verschrieben wurden. Bei Beeinträchtigung darfst du weder führen noch steuern. Oder-Grenzgewässer: 0,2 ‰ für Schiffsführer.
  • Aktuelle Meldungen und Sperrungen: ELWIS.

Diese Einheit abschließen

Wenn du sie gelesen hast, beantworte drei Fragen. Mit drei richtigen Antworten schließt du die Einheit ab; nur die Seite zu öffnen zählt nicht.

Meine Notizen zu dieser Einheit

Keine Notizen