Einheiten ansehenDeutschland: die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und wo sie vom CEVNI abweicht
Bootskennzeichen, Papiere, Wasserski und Wassermotorräder
1Die Lektion in einfachen Worten
Prüfe Kennzeichen und Papiere deines Bootes. Wasserski braucht E.17, Wassermotorradfahren E.22. Begrenzte Ausnahmen gelten für Zufahrt, Touren und Wasserskischleppen.
Das Kennzeichen
Deutsche Kleinfahrzeuge auf Bundesbinnenwasserstraßen brauchen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter vergeben amtliche Kennzeichen. Ein anerkanntes Kennzeichen besteht aus deiner IBS-Nummer (Internationaler Bootsschein) plus A für ADAC, M für DMYV oder S für DSV. Ausgenommen sind reine Muskelkraftboote, reine Segelboote bis 5,5 m, Motoren bis 2,21 kW und Beiboote, die einem größeren Fahrzeug dienen. Wassermotorräder brauchen immer ein amtliches Kennzeichen.
Anbringung
Bringe das Kennzeichen beidseitig am Bug oder Heck oder am Spiegel an. Der Spiegel ist die flache Abschlussfläche am Heck. Die Zeichen müssen sich farblich abheben und mindestens 10 cm hoch sein. Befreite Fahrzeuge brauchen außen dauerhaft einen kontrastreichen Namen mit mindestens 10 cm hohen Buchstaben. Name und Anschrift des Eigentümers müssen innen oder außen dauerhaft angebracht sein. Segelsurfbretter und vergleichbare Fahrzeuge sind ausgenommen. Beiboote brauchen nur die Eigentümerangaben.
Papiere an Bord
Führe die für dein Boot vorgeschriebenen Papiere mit: den Kennzeichenausweis und deinen Führerschein oder die Charterbescheinigung. Ein motorisiertes Mietboot, das nicht nur stundenweise vermietet wird, braucht außerdem den Text der Vermietungsverordnung und eine beglaubigte Kopie seines Bootszeugnisses, des Zulassungsnachweises für Mietboote. Zeige sie der Wasserschutzpolizei auf Verlangen.
Wasserski und Wassermotorräder
Wasserskifahren braucht eine E.17-Strecke, Wassermotorradfahren E.22. Außerhalb von E.22-Flächen darf ein Wassermotorrad auf kürzestem Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle zur ausgewiesenen Fläche fahren oder eine Tour unternehmen. Dabei muss es einen klar erkennbaren geraden Kurs halten. Es darf auch auf einer E.17-Strecke Wasserskiläufer schleppen. Warte mehr als eine Stunde, bevor du dieselbe oder eine weitgehend gleiche Tour wiederholst. Ausgewiesene Strecken findest du in ELWIS.
Ausrüstung
Für gewöhnliche private Kleinfahrzeuge gibt es keine allgemeingültige Ausrüstungsliste. Dein Boot muss nach der BinSchStrO trotzdem sicher ausgerüstet sein. Dazu gehören die jeweils vorgeschriebenen Lichter und Schallsignalgeräte. Vermieter müssen an ihrer Basis geeignete Rettungswesten verschiedener Größen bereithalten und auf Wunsch kostenlos ausgeben, sofern das Bootszeugnis sie nicht ohnehin an Bord vorschreibt.
Ausländische Gäste
Die Ausnahme bis zu einem Jahr nach der Einreise setzt einen ausländischen Heimathafen und einen Eigentümer mit Auslandswohnsitz voraus. Außerdem muss Gegenseitigkeit bestehen: Beide Länder lassen die Boote des anderen zu gleichwertigen Bedingungen zu. Verlangt das Heimatrecht ein Kennzeichen, zeige es zusammen mit dem Nationalitätskennzeichen. Andernfalls bringst du Bootsname und Heimathafen außen mit mindestens 10 cm hohen Buchstaben an. Name und Anschrift des Eigentümers müssen innen dauerhaft und gut sichtbar angebracht sein.
2Wichtige Daten
- Kennzeichenbefreiung
- Nur Muskelkraft; nur Segel ≤ 5,5 m; Motor ≤ 2,21 kW; Beiboote
- Kennzeichenschrift
- Mindestens 10 cm hoch, beidseitig oder am Spiegel
- Anerkanntes Kennzeichen
- IBS-Nummer plus Ausstellerbuchstabe A, M oder S
- Wasserski / Wassermotorräder
- Ski: E.17; Wassermotorräder: E.22, auch Zufahrt, Touren und Skischleppen auf E.17
- Ausländische Gastboote
- Bis zu einem Jahr, unter den Kennzeichnungsbedingungen für ausländische Gäste
3Kernpunkte
- 1
Die meisten deutschen Motorboote brauchen binnen ein amtliches oder anerkanntes Kennzeichen. Das IBS-Kennzeichen besteht aus der Nummer plus A, M oder S.
- 2
Kennzeichenbefreit: reine Muskelkraftboote, reine Segelboote ≤ 5,5 m, Motoren ≤ 2,21 kW und Beiboote.
- 3
Andere befreite Boote: Name und Eigentümerangaben. Beiboote: nur Eigentümerangaben; Segelsurfbretter und ähnliche Fahrzeuge ausgenommen.
- 4
Wasserski: E.17. Wassermotorräder: E.22, dazu erlaubte Zufahrten/Touren auf geradem Kurs und Wasserskischleppen auf E.17-Strecken.
- 5
Keine allgemeingültige Liste: Die BinSchStrO verlangt trotzdem sichere Ausrüstung, einschließlich der vorgeschriebenen Lichter und Schallsignalgeräte.
4Häufige Fehler
Falsch: Mein Boot mit 3-kW-Außenborder braucht kein Kennzeichen, weil es unter der Führerscheingrenze liegt.
Richtig: Nur Motoren bis 2,21 kW sind befreit. Mit 3 kW braucht das Boot ein amtliches oder anerkanntes Kennzeichen, sofern es kein Beiboot ist.
Falsch: Ein Wassermotorrad darf überall auf dem Fluss außerhalb der Fahrrinne fahren.
Richtig: Wassermotorräder brauchen E.22. Ausnahmen: kürzester Weg von der nächsten Einsetzstelle zur ausgewiesenen Fläche oder Touren, jeweils auf klar erkennbarem geradem Kurs, sowie Wasserskischleppen auf E.17-Strecken. Warte mehr als eine Stunde, bevor du dieselbe oder eine weitgehend gleiche Tour wiederholst.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Du kaufst in Brandenburg ein gebrauchtes 5-m-Boot mit einem 11,0-kW-Benzinaußenborder. Auf der Havel möchtest du deine Kinder auf Wasserskiern ziehen. Der Verkäufer sagt, unter der Führerscheingrenze seien weder Kennzeichen noch Papiere nötig. Stimmt das?
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Nein. Der 11,0-kW-Benzinmotor liegt unter der Führerscheingrenze, aber über der Kennzeichenbefreiung von 2,21 kW. Besorge ein amtliches oder anerkanntes Kennzeichen und führe den Ausweis mit. Wasserski ist nur auf E.17-Strecken erlaubt. Prüfe dazu die Havel-Meldungen in ELWIS.
Prüfungstipps
- KlFzKV-BinSch: amtliches oder anerkanntes Kennzeichen; befreit sind reine Muskelkraftboote, reine Segelboote ≤ 5,5 m, Motoren ≤ 2,21 kW und Beiboote.
- BinSchStrO § 2.02: andere befreite Fahrzeuge mit dauerhaftem, kontrastreichem Namen außen, Buchstaben ≥ 10 cm; Name und Anschrift des Eigentümers dauerhaft innen oder außen. Segelsurfbretter und vergleichbare Fahrzeuge ausgenommen; Beiboote brauchen Eigentümerangaben.
- § 1.10: Papiere an Bord, einschließlich Kennzeichenausweis und Führerschein.
- Wasserski: E.17. Wassermotorräder: E.22, dazu kürzester Weg von der nächsten Einsetzstelle zur ausgewiesenen Fläche oder Touren, jeweils auf klar erkennbarem geradem Kurs, sowie Wasserskischleppen auf E.17. Mehr als eine Stunde zwischen denselben oder weitgehend gleichen Touren.
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