Einheiten ansehenDeutschland: die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO): Fahrwasser, Signale und Vorfahrt
Fahrwasserregeln: rechts fahren, Vorfahrt achten, nicht ankern
1Die Lektion in einfachen Worten
Im deutschen Fahrwasser hat das Fahrzeug Vorfahrt, das dem Fahrwasser folgt. Beim Einlaufen, Queren oder Drehen musst du warten, unabhängig von Größe und Takelung.
Was ein Fahrwasser ist
Ein Fahrwasser ist durch seitliche Schifffahrtszeichen bezeichnetes Wasser oder ein unbezeichnetes Binnengewässer für die durchgehende Schifffahrt. Jedes Fahrwasser gilt als enges Fahrwasser nach KVR-Regel 9. Seine Steuerbordseite liegt von See kommend normalerweise rechts. Verbindet es zwei Meeresgebiete oder durch Untiefen getrennte Gewässer, gilt die Einfahrt von Norden über Westen bis ausschließlich Süden als Bezugsrichtung. Bei starker Krümmung bestimmt die nördlichste Einfahrt die Richtung für das ganze Fahrwasser. Prüfe die Seekarte.
Rechts fahren, Backbord an Backbord begegnen
Fahre in deiner Fahrtrichtung so weit rechts, wie es sicher ist. Auslaufend ist das die von See aus bestimmte Backbordseite des Fahrwassers. Weiche bei Begegnungen nach Steuerbord, also rechts, aus und passiere Backbord an Backbord, also mit den linken Bootsseiten zueinander. Überhole normalerweise an Backbord; an Steuerbord nur, wenn es die Umstände erfordern. Überhole nicht an Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, vor oder in Schleusen, nahe fahrenden Seilfähren oder auf gesperrten Strecken. Außerhalb des Fahrwassers muss erkennbar sein, dass du es nicht benutzt.
Wer Vorfahrt hat
Ein Fahrzeug, das dem Fahrwasser folgt, hat Vorfahrt vor Fahrzeugen, die einlaufen, queren, darin drehen oder einen Liege- oder Ankerplatz verlassen. Das gilt auch, wenn es anderswo fahren könnte. Diese Vorfahrt ersetzt die KVR-Regeln für kreuzende Kurse und zwischen Segel- und Maschinenfahrzeugen. Segelboote, die dem Fahrwasser nicht folgen, wenden untereinander die KVR an, solange sie den Fahrwasserverkehr nicht behindern.
Engstellen
Können zwei Fahrzeuge eine Engstelle nicht sicher gleichzeitig passieren oder verbietet ein Zeichen die Begegnung, hat das Fahrzeug mit dem Strom Vorfahrt. Bei Stauwasser, also ohne Gezeitenströmung, hat das zuvor gegen den Strom fahrende Fahrzeug Vorfahrt. Warte außerhalb, bis das andere vorbei ist.
Ankerverbote
Ankere im Fahrwasser nur auf zugelassenen Reeden, also ausgewiesenen Ankergebieten. Außerhalb des Fahrwassers ist Ankern verboten: an Engstellen und unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m um schwimmende Geräte, Wracks, Hindernisse, Kabel und Rohrleitungen; 100 m vor und hinter Sperrwerken; vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen, Schleusen und Sielen; in den Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal; sowie auf Fähr-, Brücken- und örtlich gesperrten Strecken. Halte bei schlechter Sicht 300 m Abstand zu Hochspannungsfreileitungen.
2Schritt für Schritt
Ein stark befahrenes deutsches Fahrwasser queren
- 1
Warte außerhalb der Tonnenlinie und schaue in beide Richtungen entlang des Fahrwassers.
Jedes Fahrzeug, das dem Fahrwasser folgt, hat Vorfahrt vor dir.
- 2
Zeige frühzeitig, dass du wartest. Werde langsamer oder halte sicher außerhalb des Fahrwassers Position.
Als Wartepflichtiger musst du durch dein Verhalten zeigen, dass du wartest.
- 3
Wähle eine Lücke, in der du queren kannst, ohne dass jemand Kurs oder Geschwindigkeit ändern muss.
Du darfst den Fahrwasserverkehr nicht behindern. Bemiss die Lücke deshalb großzügig.
- 4
Quere bei einer sicheren Lücke auf direktem Weg. Berücksichtige Wind und Strom.
Bleibe möglichst kurz im Fahrwasser und mache deine Absicht deutlich.
- 5
Bleibe nach dem Queren außerhalb der Tonnenlinie.
Außerhalb des Fahrwassers musst du deutlich zeigen, dass du es nicht benutzt.
3Kernpunkte
- 1
Jedes betonnte Fahrwasser gilt als enges Fahrwasser: Halte dich in deiner Fahrtrichtung rechts.
- 2
Fahrzeuge, die dem Fahrwasser folgen, haben Vorfahrt vor einlaufenden, querenden, drehenden oder vom Liegeplatz ablegenden Fahrzeugen.
- 3
Diese Vorfahrt geht der KVR-Regel zwischen Segel- und Maschinenfahrzeugen vor: Eine querende Yacht muss warten.
- 4
Können Fahrzeuge eine Engstelle nicht sicher gleichzeitig passieren oder ist die Begegnung verboten, hat das mit dem Strom fahrende Fahrzeug Vorfahrt.
- 5
Im Fahrwasser darfst du nur auf ausgewiesenen Ankerplätzen ankern. Auch außerhalb gibt es viele Ankerverbote.
4Häufige Fehler
Falsch: Unter Segeln bin ich gegenüber einem Motorfahrzeug immer Kurshalter, auch beim Queren eines Fahrwassers.
Richtig: Die Fahrwasservorfahrt ersetzt die KVR-Regel zwischen Segel- und Maschinenfahrzeugen. Eine querende oder einlaufende Yacht muss jedem Fahrzeug Vorfahrt gewähren, das dem Fahrwasser folgt.
Falsch: Wenn genug Platz ist, darf ich auf beiden Seiten beliebig überholen.
Richtig: Überhole in der Regel an der Backbordseite des anderen Boots, an Steuerbord nur, wenn es die Umstände erfordern. Überhole nicht an Engstellen oder unübersichtlichen Krümmungen, vor oder in Schleusen, nahe fahrenden Seilfähren oder auf gesperrten Strecken.
Falsch: Für eine kurze Mittagspause darf ich neben den Fahrwassertonnen ankern.
Richtig: Auch bei einer Mittagspause gelten die Ankerverbote. Außerhalb der Tonnen ist Ankern nicht automatisch erlaubt. Prüfe Seekarte und örtliche Bekanntmachungen auf Kabel, Rohrleitungen, Einfahrten und weitere Verbotsbereiche. Wähle einen erlaubten Platz außerhalb des Fahrwassers.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Du willst unter Segeln das betonnte Jadefahrwasser queren. Von Backbord nähert sich eine Motoryacht, die dem Fahrwasser folgt. Hast du hier unter Segeln Vorfahrt?
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Nein. Du musst der Motoryacht Vorfahrt gewähren. Ein Fahrzeug, das dem Fahrwasser folgt, hat unabhängig vom Antrieb Vorfahrt vor einem querenden Fahrzeug. Das ersetzt die KVR-Regel zwischen Segel- und Maschinenfahrzeugen. Zeige frühzeitig, dass du sicher außerhalb der Tonnenlinie wartest. Lass die Motoryacht passieren. Quere dann bei freier Strecke direkt und berücksichtige Wind und Strom.
Prüfungstipps
- § 2: Jedes Fahrwasser ist ein enges Fahrwasser nach KVR-Regel 9; Steuerbord liegt von See kommend normalerweise rechts. Verbindungsfahrwasser: Einfahrt von Norden über Westen bis ausschließlich Süden; bei starker Krümmung zählt die nördlichste Einfahrt.
- § 25: Dem Fahrwasser folgende Fahrzeuge haben Vorfahrt vor einlaufenden, querenden, drehenden oder vom Liegeplatz ablegenden Fahrzeugen.
- § 23: Normalerweise an der Backbordseite des anderen Boots überholen. § 24: Nach Steuerbord ausweichen und Backbord an Backbord passieren.
- § 32: Im Fahrwasser nur auf ausgewiesenen Ankerplätzen ankern. Anderswo: 300 m Abstand zu schwimmenden Geräten, Wracks, Hindernissen, Kabeln und Rohrleitungen; 100 m vor/hinter Sperrwerken; bei schlechter Sicht 300 m zu Hochspannungsfreileitungen. Weitere genannte und örtliche Verbote gelten ebenfalls.
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