Regel 3: Die Regeln benennen ein Fahrzeug nach dem, was es tut: unter Segel, unter Maschine, fischend mit behinderndem Fanggerät oder manövrierunfähig.
Für wen die Regeln gelten, und die wichtigsten Begriffe
3Allgemeine Begriffsbestimmungen
1Die Regel in einfachen Worten
Regel 3 macht aus den COLREG-Begriffen klare Definitionen: Segeln, Fischen, Führung, Tiefgang und Sichtweite.
Segel- oder Maschinenfahrzeug?
„Fahrzeug“ umfasst jedes Wasserfahrzeug, das zur Beförderung auf dem Wasser verwendet wird oder verwendet werden kann. Wenn ein Segelfahrzeug seine Antriebsmaschine benutzt, ist es ein Maschinenfahrzeug, denn die Benutzung der Maschine ändert die Einordnung.
Zählt Fischen mit Leinen immer?
Ein Fahrzeug betreibt Fischerei, wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Geräten fischt, die seine Manövrierfähigkeit beschränken. Mit Schleppangeln oder Geräten, die sie nicht beschränken, ist es nie ein fischendes Fahrzeug.
Wie unterscheidest du die drei Kategorien?
Nicht unter Kommando entsteht durch einen außergewöhnlichen Umstand; in seiner Manövrierfähigkeit behindert durch die Art seiner Arbeit; durch seinen Tiefgang beschränkt ist ein Maschinenfahrzeug, dessen Tiefgang im Verhältnis zur verfügbaren Tiefe und Breite die Möglichkeit zum Abweichen stark beschränkt.
Was bedeuten „unterwegs“ und „in Sicht“?
Ein Fahrzeug ist unterwegs, wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht oder auf Grund sitzt; auch ein treibendes Fahrzeug kann unterwegs sein. Fahrzeuge sind nur dann in Sicht, wenn jedes vom anderen optisch wahrgenommen werden kann; eingeschränkte Sicht umfasst Nebel und ähnliche Ursachen.
2Kernpunkte
- 1
Maschine in Betrieb → Maschinenfahrzeug.
- 2
Schleppangeln → nie fischendes Fahrzeug; andere Geräte nur, wenn sie die Manövrierfähigkeit beschränken.
- 3
Nicht unter Kommando = außergewöhnlicher Umstand · behindert = Art der Arbeit.
- 4
Durch Tiefgang beschränkt = Tiefgang gegenüber verfügbarer Tiefe + Breite; treibendes Fahrzeug = unterwegs.
3Häufige Fehler
Falsch: «Ein von seiner Maschine angetriebenes Fahrzeug bleibt mit gesetzten Segeln ein Segelfahrzeug.»
Richtig: Durch die Benutzung der Maschine wird es zum Maschinenfahrzeug.
Falsch: „Jedes Fahrzeug, das mit Leinen fischt, betreibt Fischerei.“
Richtig: Schleppangeln sind immer ausgenommen; andere Leinen zählen nur, wenn sie die Manövrierfähigkeit beschränken.
Falsch: „Ein treibendes Fahrzeug ist niemals unterwegs.“
Richtig: Unterwegs bedeutet: weder vor Anker, an Land festgemacht noch auf Grund.
4Prüfungstipps & Auslegung
Prüfungstipps
- Ein Fahrzeug unter Segel wird zugleich durch seinen Motor angetrieben. Welcher Begriff gilt? Maschinenfahrzeug, weil es seine Maschine benutzt
- „Schleppangeln“ → nie „fischendes Fahrzeug“. Bei anderen Geräten prüfe, ob sie die Manövrierfähigkeit beschränken.
- Treiben ist nicht Ankern: Ist das Fahrzeug weder vor Anker noch festgemacht oder auf Grund, ist es „unterwegs“.
Auslegung
- Ordne das Fahrzeug nach dem von Regel 3 genannten Merkmal ein: außergewöhnlicher Umstand, Art der Arbeit, Tiefgang oder körperlicher Zustand.
- „In Sicht“ erfordert die optische Wahrnehmung: Ein Kontakt, der nur mit Radar entdeckt wird, erfüllt diese Definition nicht.
5Amtlicher Wortlaut
IMO COLREG 1972Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.
Soweit sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, gilt für diese Regeln folgendes:
a) Der Ausdruck "Fahrzeug" bezeichnet alle Wasserfahrzeuge einschließlich nicht wasserverdrängender Fahrzeuge, Bodeneffektfahrzeuge und Wasserflugzeuge, die als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet werden oder verwendet werden können.
b) Der Ausdruck "Maschinenfahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb.
c) Der Ausdruck "Segelfahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird.
d) Der Ausdruck "fischendes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken, jedoch nicht ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit nicht einschränken.
e) Der Ausdruck "Wasserflugzeug" bezeichnet ein zum Manövrieren auf dem Wasser eingerichtetes Luftfahrzeug.
f) Der Ausdruck "manövrierunfähiges Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
g) Der Ausdruck "manövrierbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Der Ausdruck "manövrierbehinderte Fahrzeuge" umfaßt, ohne darauf beschränkt zu sein:
i) Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, versorgt oder aufnimmt;
ii) ein Fahrzeug, das baggert, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführt;
iii) ein Fahrzeug in Fahrt, das Versorgungsmanöver ausführt oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigt ist;
iv) ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen;
v) ein Fahrzeug beim Minenräumen;
vi) ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.
h) Der Ausdruck "tiefgangbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
i) Der Ausdruck "in Fahrt" bedeutet, daß ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
j) Die Ausdrücke "Länge" und "Breite" eines Fahrzeugs bedeuten die Länge über alles und die größte Breite.
k) Fahrzeuge gelten nur dann als einander in Sicht befindlich, wenn jedes vom anderen optisch wahrgenommen werden kann.
l) Der Ausdruck "verminderte Sicht" bezeichnet jeden Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Sandstürme oder ähnliche Ursachen eingeschränkt ist.
m) Der Ausdruck "Bodeneffektfahrzeug (BEF)" bezeichnet ein in verschiedenen Betriebsweisen einsetzbares Fahrzeug, das in seiner Hauptbetriebsweise unter Ausnutzung des Bodeneffektes in nächster Nähe zur Oberfläche fliegt.Quelle: Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Englischer Originaltext
For the purpose of these Rules, except where the context otherwise requires:
(a) The word vessel includes every description of water craft, including non-displacement craft, WIG craft and seaplanes, used or capable of being used as a means of transportation on water.
(b) The term power-driven vessel means any vessel propelled by machinery.
(c) The term sailing vessel means any vessel under sail provided that propelling machinery, if fitted, is not being used.
(d) The term vessel engaged in fishing means any vessel fishing with nets, lines, trawls or other fishing apparatus which restrict maneuverability, but does not include a vessel fishing with trolling lines or other fishing apparatus which do not restrict maneuverability.
(e) The word seaplane includes any aircraft designed to maneuver on the water.
(f) The term vessel not under command means a vessel which through some exceptional circumstance is unable to maneuver as required by these Rules and is therefore unable to keep out of the way of another vessel.
(g) The term vessel restricted in her ability to maneuver means a vessel which from the nature of her work is restricted in her ability to maneuver as required by these Rules and is therefore unable to keep out of the way of another vessel. The term vessels restricted in their ability to maneuver shall include but not be limited to:
(i) a vessel engaged in laying, servicing or picking up a navigation mark, submarine cable or pipeline;
(ii) a vessel engaged in dredging, surveying or underwater operations;
(iii) a vessel engaged in replenishment or transferring persons, provisions or cargo while underway;
(iv) a vessel engaged in the launching or recovery of aircraft;
(v) a vessel engaged in mine clearance operations;
(vi) a vessel engaged in a towing operation such as severely restricts the towing vessel and her tow in their ability to deviate from their course.
(h) The term vessel constrained by her draft means a power-driven vessel which, because of her draft in relation to the available depth and width of navigable water is severely restricted in her ability to deviate from the course she is following.
(i) The word underway means that a vessel is not at anchor, or made fast to the shore, or aground.
(j) The words length and breadth of a vessel mean her length overall and greatest breadth.
(k) Vessels shall be deemed to be in sight of one another only when one can be observed visually from the other.
(l) The term restricted visibility means any condition in which visibility is restricted by fog, mist, falling snow, heavy rainstorms, sandstorms or any other similar causes.
(m) The term Wing-In-Ground (WIG) craft means a multimodal craft which, in its main operational mode, flies in close proximity to the surface by utilizing surface-effect action.Diese Einheit abschließen
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