Meine Module›M1 KVR›3. Enge Fahrwasser und Verkehrstrennungsgebiete
Einheiten ansehen

Enge Fahrwasser und Verkehrstrennungsgebiete

Regeln 9–10
Keine Notizen
KVR≈ 2 Min. Lesezeit

9Enge Fahrwasser

Links: Fahrzeuge unter 20 m und Segelfahrzeuge dürfen ein Fahrzeug nicht behindern, das nur im Fahrwasser sicher fahren kann. Rechts: Fischende Fahrzeuge dürfen kein anderes dort fahrendes Fahrzeug behindern. Die schematischen Tiefen sind keine Navigationsdaten.

1Die Regel in einfachen Worten

In einem Satz

In einem engen Fahrwasser halte dich so nah, wie es sicher und praktisch möglich ist, an die äußere Begrenzung an deiner Steuerbordseite.

Wo fährst du?

Beim Befahren eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne halte dich an die äußere Begrenzung an deiner Steuerbordseite, wenn es sicher möglich ist.

Wer darf nicht behindern?

Ein Fahrzeug unter 20 Metern oder ein Segelfahrzeug darf ein Fahrzeug, das nur innerhalb des Fahrwassers sicher navigieren kann, nicht behindern; ein fischendes Fahrzeug darf kein anderes im Fahrwasser fahrendes Fahrzeug behindern. Überquere das Fahrwasser nicht, wenn du diese Passage behinderst.

Wie überholst du im Fahrwasser?

Wenn das zu überholende Fahrzeug manövrieren muss, zeige die Absicht mit dem in Regel 34(c)(i) vorgeschriebenen Signal; stimmt es zu, gibt das zu überholende Fahrzeug 34(c)(ii) und trifft Maßnahmen für eine sichere Passage. An einer unübersichtlichen Krümmung sei aufmerksam und vorsichtig und gib das passende Signal nach Regel 34(e).

Was ist mit Ankern?

In einem engen Fahrwasser vermeide das Ankern, wenn die Umstände des Falls es zulassen.

Enges Fahrwasser — jedes Fahrzeug hält sich, soweit sicher und praktikabel, nahe an der äußeren Begrenzung auf seiner Steuerbordseite.
Biegungssignal — ein langer Ton, wo ein anderes Fahrzeug verdeckt sein kann.

2Kernpunkte

  1. 1

    Enges Fahrwasser → äußere Steuerbordbegrenzung · keine Gefahr.

  2. 2

    Unter 20 Meter oder Segelfahrzeug → das nur im Fahrwasser manövrierbare Fahrzeug nicht behindern.

  3. 3

    Bedingtes Überholen → Absicht · Zustimmung · Maßnahme.

  4. 4

    Unübersichtliche Krümmung → Aufmerksamkeit, Vorsicht und Regel 34(e) · Ankern vermeiden.

3Häufige Fehler

  • Falsch: „Bei 20 Metern liege ich noch unter 20 Metern.“

    Richtig: „Unter 20 Metern“: Ein Fahrzeug von genau 20 Metern fällt nicht unter diese Grenze.

  • Falsch: „Ich darf überqueren, auch wenn ich das Fahrwasserfahrzeug blockiere.“

    Richtig: Überquere nicht, wenn du das Fahrzeug behinderst, das nur innerhalb des Fahrwassers sicher navigieren kann.

  • Falsch: „Ein Pfeifsignal genügt zum Überholen.“

    Richtig: Absicht anzeigen, Zustimmung erhalten, sichere Passage ermöglichen und die Pflicht aus Regel 13 beachten.

4Prüfungstipps & Auslegung

Prüfungstipps

  • „Unter 20 Metern“: Ein Fahrzeug von genau 20 Metern fällt nicht darunter.
  • Bei einer Querung suche „wenn es behindert“ und das Fahrzeug, das nur innerhalb des Fahrwassers navigieren kann.
  • Beim bedingten Überholen trenne Absicht, Zustimmung und Maßnahme; Regel 13 gilt weiterhin.

Auslegung

  • Die Pflicht, nicht zu behindern, hängt vom Fahrzeugtyp und davon ab, ob das andere Fahrzeug nur innerhalb des Fahrwassers navigieren kann.
  • Bedingtes Überholen verlangt die Absicht des überholenden Fahrzeugs, die Zustimmung des anderen und dessen Maßnahme; Regel 13 bleibt bestehen.

5Amtlicher Wortlaut

IMO COLREG 1972Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.

a) Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne folgt, muß sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten, wie dies ohne Gefahr möglich ist. b) Ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge oder ein Segelfahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann. c) Ein fischendes Fahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines anderen Fahrzeugs behindern, das innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne fährt. d) Ein Fahrzeug darf ein enges Fahrwasser oder eine Fahrrinne nicht queren, wenn dadurch die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindert wird, das nur innerhalb eines solchen Fahrwassers oder einer solchen Fahrrinne sicher fahren kann. Das letztere Fahrzeug darf das in Regel 34 Buchstabe d vorgeschriebene Schallsignal geben, wenn es über die Absichten des querenden Fahrzeugs im Zweifel ist. e) i) Kann in einem engen Fahrwasser oder in einer Fahrrinne nur dann sicher überholt werden, wenn das zu überholende Fahrzeug mitwirkt, so muß das überholende Fahrzeug seine Absicht durch das entsprechende Signal nach Regel 34 Buchstabe c Ziffer i anzeigen. Ist das zu überholende Fahrzeug einverstanden, so muß es das entsprechende Signal nach Regel 34 Buchstabe c Ziffer ii geben und Maßnahmen für ein sicheres Passieren treffen. Im Zweifelsfall darf es die in Regel 34 Buchstabe d vorgeschriebenen Signale geben. ii) Diese Regel befreit das überholende Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung nach Regel 13. f) Ein Fahrzeug, das sich einer Krümmung oder einem Abschnitt eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne nähert, wo andere Fahrzeuge durch ein dazwischen liegendes Sichthindernis verdeckt sein können, muß mit besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht fahren und das entsprechende Signal nach Regel 34 Buchstabe e geben. g) Jedes Fahrzeug muß, wenn es die Umstände zulassen, das Ankern in einem engen Fahrwasser vermeiden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Englischer Originaltext
(a) A vessel proceeding along the course of a narrow channel or fairway shall keep as near to the outer limit of the channel or fairway which lies on her starboard side as is safe and practicable. (b) A vessel of less than 20 meters in length or a sailing vessel shall not impede the passage of a vessel which can safely navigate only within a narrow channel or fairway. (c) A vessel engaged in fishing shall not impede the passage of any other vessel navigating within a narrow channel or fairway. (d) A vessel shall not cross a narrow channel or fairway if such crossing impedes the passage of a vessel which can safely navigate only within such channel or fairway. The latter vessel may use the sound signal prescribed in Rule 34(d) if in doubt as to the intention of the crossing vessel. (e) (i) In a narrow channel or fairway when overtaking can take place only if the vessel to be overtaken has to take action to permit safe passing, the vessel intending to overtake shall indicate her intention by sounding the appropriate signal prescribed in Rule 34(c)(i). The vessel to be overtaken shall, if in agreement, sound the appropriate signal prescribed in Rule 34(c)(ii) and take steps to permit safe passing. If in doubt she may sound the signals prescribed in Rule 34(d). (ii) This Rule does not relieve the overtaking vessel of her obligation under Rule 13. (f) A vessel nearing a bend or an area of a narrow channel or fairway where other vessels may be obscured by an intervening obstruction shall navigate with particular alertness and caution and shall sound the appropriate signal prescribed in Rule 34(e). (g) Any vessel shall, if the circumstances of the case admit, avoid anchoring in a narrow channel.

Diese Einheit abschließen

Wenn du sie gelesen hast, ordne die Begriffe zu und beantworte dann drei Fragen. Ist alles richtig, schließt du die Einheit ab; nur die Seite zu öffnen zählt nicht.

Meine Notizen zu dieser Einheit

Keine Notizen