Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung nach Zone
1Die Lektion in einfachen Worten
Weiter draußen brauchst du mehr Sicherheitsausrüstung. Fehlende oder abgelaufene Ausrüstung gilt als schwerer Verstoß; Bußgelder fallen je Einzelteil an.
Rettungswesten und Rettungsringe
Führe mindestens eine Rettungsweste mit Licht pro Person mit. In Zonen 4–7 sind Lichter bei reinen Tagesfahrten freiwillig. Zone 1 verlangt eine Reserveweste. Kinder und Babys brauchen Westen passend zu ihrem Gewicht. Auftrieb ist die nach oben wirkende Stützkraft, gemessen in Newton (N). Mindestwerte: 275 N in Zone 1, 150 N in Zonen 2–4, 100 N in Zonen 5–7. Zonen 1–4 verlangen einen Rettungsring mit Licht und Leine; Zone 1 zusätzlich einen zweiten Rettungsring.
Rettungsinsel und Notsignale
Zonen 1–3 verlangen eine Rettungsinsel mit Platz für alle an Bord. Weiter draußen brauchst du mehr Notsignalmittel. Zone 1: 6 Handfackeln, 6 rote Fallschirmraketen und 2 schwimmende Rauchsignale. Zonen 2–3: 6, 6 und 1. Zone 4: 3 Handfackeln und 3 Raketen. Zonen 5–6: 3 Handfackeln. Abgelaufene Signalmittel gelten als fehlend.
Navigationsausrüstung
Führe Lichter, Signalkörper und Schallsignalmittel nach RIPA (Spaniens Kollisionsverhütungsregeln), ein Nebelhorn und eine Ankerverbindung (Kette und/oder Leine) mit. Ihre Gesamtlänge muss mindestens fünf Bootslängen betragen. In jeder Zone brauchst du eine Nationalflagge, wasserdichte Taschenlampe mit Ersatzbatterien, Radarreflektor (bei nichtmetallischem Rumpf) sowie Rettungssignal- und Flaggentafeln bei vorhandener Funkanlage. In Zonen 1–4 kommen Kompass, Seekarten, nautische Veröffentlichungen und Fernglas hinzu. Boote der Kategorie A/B mit geschlossener Kabine zum Steuern oder Navigieren brauchen diese vier Dinge auch in Zonen 5–7.
Brand
Bei CE-Booten bestimmt das Eignerhandbuch die Feuerlöscher; bewahre es an Bord auf. Fehlen darin Vorgaben, gilt die nationale Tabelle nach Länge und Motorleistung, wie bei Booten ohne CE-Kennzeichnung.
Bilge
Lenzpumpen entfernen Wasser, das sich innen im Rumpf, der Bilge, sammelt. Zonen 1–3: eine Handpumpe und eine motorbetriebene Pumpe sowie zwei 5-Liter-Eimer. Zonen 4–6: eine Hand- oder Elektropumpe und ein 5-Liter-Eimer. Zone 7: eine Pumpe oder bei Booten bis 6 m mit Auftriebskammern ein 2-Liter-Ösfass zum Wasserschöpfen. Segelboote in Zonen 1–6 brauchen eine feste Handlenzpumpe, die sich bei geschlossenen Luken und Innenzugängen vom Cockpit bedienen lässt.
Funk
RD 1185/2006 regelt die Funkausrüstung. UKW ist Ultrakurzwellenfunk; DSC der digitale Selektivruf; EPIRB eine Satelliten-Seenotfunkbake. Zonen 6–7: keine Pflicht. Zone 5: festes UKW-Gerät oder wasserdichtes Handfunkgerät nach IPX7. Zone 4: festes UKW-Gerät. Zonen 1–3: festes DSC-UKW-Gerät und 406-MHz-EPIRB; Zonen 1–2 verlangen automatische/manuelle Bakenauslösung. Zone 2 zusätzlich: UKW-Handfunkgerät oder 9-GHz-Radartransponder (Radarortungsgerät). Zone 1 braucht beides sowie eine zugelassene Satelliten-Seefunkstelle oder DSC-fähigen Grenz-/Kurzwellenfunk (MF/HF).
2Wichtige Daten
- Rettungswestenauftrieb
- Zone 1: 275 N · Zonen 2–4: 150 N · Zonen 5–7: 100 N
- Rettungsinsel
- Zonen 1, 2 und 3, für alle an Bord
- Handfackeln / Raketen / Rauch
- Z1: 6/6/2 · Z2–3: 6/6/1 · Z4: 3/3/0 · Z5–6: 3/0/0
- Ankerverbindung (Kette und/oder Leine)
- Gesamtlänge mindestens 5 × Bootslänge
- Bußgelder (Beispiele, RD 339/2021)
- 200–250 € je Rettungsweste, 100–150 € je pyrotechnischem Signalmittel
3Kernpunkte
- 1
Rettungswesten: eine pro Person; je Zone 275/150/100 N; Zone 1 zusätzlich eine Reserveweste. Lichter in Zonen 4–7 bei reinen Tagesfahrten freiwillig.
- 2
Rettungsinsel in Zonen 1–3; Rettungsring mit Licht und Leine in Zonen 1–4.
- 3
Notsignale: Zone 4 braucht 3 Handfackeln und 3 Fallschirmraketen; Zonen 5–6 brauchen 3 Handfackeln.
- 4
UKW: festes Gerät in Zone 4, festes oder IPX7-Handfunkgerät in Zone 5, keine Pflicht in Zonen 6–7.
- 5
CE-Feuerlöscher: Handbuch befolgen und an Bord mitführen. Ohne Vorgaben gilt die nationale Tabelle nach Länge und Motorleistung.
4Häufige Fehler
Falsch: Abgelaufene Notsignale zählen noch, weil sie meistens funktionieren.
Richtig: Nach Ablauf der Haltbarkeits- oder Wartungsfrist gilt ein Ausrüstungsteil als fehlend: ein schwerer Verstoß. Ersetze alte Signalmittel und entsorge sie fachgerecht.
Falsch: Ein UKW-Handfunkgerät genügt überall innerhalb von 12 NM.
Richtig: Zone 4 verlangt ein festes UKW-Gerät. Ein wasserdichtes Handfunkgerät ist nur in Zone 5 als Alternative zugelassen.
Falsch: Rettungswestenlichter sind auf jedem kleinen Boot freiwillig.
Richtig: Lichter sind vorgeschrieben, außer auf Booten in Zonen 4–7, die ausschließlich bei Tag fahren.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Du bereitest ein 8-m-Boot der Kategorie C für Zone 4 mit sechs Personen und reinen Tagesfahrten vor. Die übrige Ausrüstung entspricht den Vorschriften. Du findest sechs 100-N-Rettungswesten ohne Licht, einen Rettungsring mit Leine ohne Licht, drei Handfackeln und nur ein UKW-Handfunkgerät. Was musst du vor der Abfahrt ändern?
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Ersetze die sechs Rettungswesten durch 150-N-Modelle. Ihre Lichter sind freiwillig, weil das Boot in Zone 4 nur bei Tag fährt. Ergänze ein Licht am Rettungsring und drei rote Fallschirmraketen. Baue ein festes UKW-Gerät ein; das Handfunkgerät allein genügt in Zone 4 nicht.
Prüfungstipps
- Rettungswesten: 1 pro Person mit Licht (Licht in Zonen 4–7 bei reinen Tagesfahrten freiwillig); Zone 1 eine zusätzliche Weste.
- Rettungsinsel Zonen 1–3; Rettungsring mit Licht und Leine Zonen 1–4.
- Signale in Zone 4: 3 Handfackeln und 3 Fallschirmraketen; Zonen 5–6: 3 Handfackeln.
- Ankerverbindung (Kette und/oder Leine): Gesamtlänge ≥ 5 × Bootslänge; Kettenanteil mindestens so lang wie das Boot, außer bei Booten bis 6 m.
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