Registrierung, Versicherung und Untersuchungen
1Die Lektion in einfachen Worten
Führe Bootspapiere, Versicherungsnachweis und Bootsführerschein mit. Boote der Liste 7 ab 6 m brauchen auch eine gültige Untersuchung.
Registrierung
Ein Sportboot wird in Liste 7 (private Nutzung) oder Liste 6 (gewerbliche Nutzung, etwa Charter) eingetragen. Ein registriertes Boot erhält das Certificado de Registro Español–Permiso de Navegación, den Registrierungsnachweis mit Fahrtgenehmigung. Du erneuerst es alle fünf Jahre. Nach Ablauf darf das Boot nicht fahren. Das Kennzeichen steht beidseitig am Bug: hell auf dunklem Rumpf, dunkel auf hellem Rumpf.
CE-Boote bis 12 m
Ein CE-Boot bis 12 m muss nicht das vollständige Flaggen- und Registrierungsverfahren durchlaufen, außer es ist ein Hochgeschwindigkeitsfahrzeug. Stattdessen erhält es ein certificado de inscripción, eine Eintragungsbescheinigung, mit der Nummer beidseitig am Bug. Es darf nur im spanischen Küstenmeer und innerhalb seiner Entwurfskategorie fahren. Der Eigner kann weiterhin die vollständige Registrierung wählen.
Untersuchungen
Das certificado de navegabilidad (Seetüchtigkeitszeugnis) dokumentiert die Untersuchungen des Bootes. Boote der Liste 7 ab 6 m untersucht eine zugelassene Prüfstelle mindestens alle fünf Jahre. Boote unter 6 m der Liste 7 sind von wiederkehrenden Untersuchungen befreit; ihr Zeugnis trägt «sin caducidad» (ohne Ablaufdatum). Bei vereinfachter Eintragung ersetzt das certificado de inscripción dieses Zeugnis und dokumentiert die Untersuchungen.
Pflichtversicherung
Real Decreto 607/1999 verlangt eine Haftpflichtversicherung für jedes Motorboot, einschließlich Wassermotorrädern, und für motorlose Boote über 6 m. Mindestdeckung bei Personenschäden: 120.202,42 € pro Geschädigtem und 240.404,84 € pro Unfall. Sachschäden sind bis 96.161,94 € gedeckt. Bewahre den Nachweis an Bord auf. Kannst du ihn nicht vorlegen, hast du fünf Werktage, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Ausländische Boote, die einen spanischen Hafen anlaufen, brauchen dieselbe Deckung.
Weitere Papiere
In Zonen 1–3 braucht ein Boot mit Funkanlage eine Genehmigung für die Schiffsfunkstelle (LEB). In Zonen 4–7 ist sie nicht nötig. Ein festes DSC-Funkgerät oder eine EPIRB braucht aber weiterhin eine MMSI (Identitätsnummer der Schiffsfunkstelle). Als Bootsführer führst du deinen Bootsführerschein auf See mit. Zu Papieren unter fremder Flagge siehe Gewässer im Ausland.
2Wichtige Daten
- Registrierungsnachweis
- Alle 5 Jahre erneuern; nach Ablauf keine Fahrt
- CE-Boote ≤ 12 m
- Certificado de inscripción; nur spanisches Küstenmeer
- Wiederkehrende Untersuchung
- Liste 7, Boote ≥ 6 m: mindestens alle 5 Jahre
- Versicherung (Personenschäden)
- 120.202,42 € pro Geschädigtem; 240.404,84 € pro Unfall
- Versicherung (Sachschäden)
- 96.161,94 € pro Unfall
- Versicherungspflicht
- Alle Motorfahrzeuge einschließlich Wassermotorrädern; motorlose Boote über 6 m
3Kernpunkte
- 1
Liste 7 gilt für private, Liste 6 für gewerbliche Nutzung; Registrierungsnachweis alle 5 Jahre erneuern.
- 2
CE-Boote bis 12 m können das einfachere certificado de inscripción nutzen, gültig nur im spanischen Küstenmeer.
- 3
Boote der Liste 7 ab 6 m brauchen mindestens alle 5 Jahre eine wiederkehrende Untersuchung.
- 4
Motorboote einschließlich Wassermotorrädern und motorlose Boote über 6 m brauchen eine Haftpflichtversicherung.
4Häufige Fehler
Falsch: Eine motorlose 5-m-Segeljolle braucht eine Pflichtversicherung.
Richtig: Für motorlose Boote gilt sie erst über 6 m. Mit einem Außenborder wird die Jolle jedoch zum versicherungspflichtigen Motorboot.
Falsch: Ein CE-Boot mit certificado de inscripción darf nach Portugal oder Frankreich fahren.
Richtig: Die vereinfachte Regelung erlaubt nur das spanische Küstenmeer. Für Auslandsfahrten brauchst du die vollständige Registrierung.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Vor der Abfahrt stellst du fest: Die letzte wiederkehrende Untersuchung deines 7-m-Motorbootes der Liste 7 liegt sechs Jahre zurück. Die Versicherung gilt, aber der Beleg liegt zu Hause. Ein Freund meint, dank der Frist von fünf Werktagen könntest du beides später klären. Solltest du ablegen?
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Nein. Die fünf Werktage betreffen den Nachweis eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes. Sie verlängern keine überfällige Untersuchungsfrist. Veranlasse die Untersuchung vor der Fahrt und nimm den Versicherungsnachweis mit. Eine erst nach der Kontrolle abgeschlossene Versicherung würde keinen Schutz zum Kontrollzeitpunkt belegen.
Prüfungstipps
- Registerlisten: 7 = private Freizeitnutzung, 6 = gewerblich; Nachweis alle 5 Jahre erneuern.
- CE-Boote ≤ 12 m: certificado de inscripción, nur spanisches Küstenmeer.
- Wiederkehrende Untersuchung spätestens alle 5 Jahre für Boote der Liste 7 ≥ 6 m; unter 6 m «sin caducidad».
- Pflichtversicherung: Motorfahrzeuge einschließlich Wassermotorrädern und motorlose Boote über 6 m (RD 607/1999).
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