Meine Module›M1 KVR›2. Ausguck, sichere Geschwindigkeit, Kollisionsgefahr und Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen

Regel 5: Jedes Fahrzeug hält jederzeit gehörigen Ausguck durch Sehen und Hören und mit allen verfügbaren Mitteln wie Radar und AIS, rundum, nicht nur voraus.

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Ausguck, sichere Geschwindigkeit, Kollisionsgefahr und Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen

Regeln 4–8
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KVR≈ 2 Min. Lesezeit

5Ausguck

Jederzeit gehörigen Ausguck durch Sehen und Hören sowie mit allen verfügbaren, den Umständen und Bedingungen angemessenen Mitteln halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes vollständig einzuschätzen.

1Die Regel in einfachen Worten

In einem Satz

Jedes Fahrzeug hält jederzeit durch Sehen, Hören und geeignete verfügbare Mittel einen gehörigen Ausguck, um die Lage und Kollisionsgefahr vollständig zu beurteilen.

Wer und wann?

Dein Fahrzeug muss jederzeit einen gehörigen Ausguck halten. Die Pflicht gilt für jedes Fahrzeug.

Wie?

Schau und höre: Der Ausguck muss durch Sehen und Hören erfolgen. Beides gehört zu einem gehörigen Ausguck.

Was benutzt du außerdem?

Nutze außerdem alle verfügbaren Mittel, die unter den herrschenden Umständen und Bedingungen geeignet sind, etwa Radar oder AIS.

Wozu dient er?

Mit diesem Ausguck bildest du dir ein vollständiges Bild von der Lage und der Kollisionsgefahr.

2Kernpunkte

  1. 1

    Allgemeine Pflicht · kontinuierlicher Ausguck.

  2. 2

    Sehen + Hören → gehöriger Ausguck.

  3. 3

    Verfügbare Mittel = für den Augenblick geeignet.

  4. 4

    Zweck → vollständige Beurteilung der Lage + Kollisionsgefahr.

3Häufige Fehler

  • Falsch: „Ein Ausguck ist nur bei dichtem Verkehr wichtig.“

    Richtig: Regel 5 verlangt ihn jederzeit.

  • Falsch: „Ein kleines Sportboot fällt nicht unter Regel 5.“

    Richtig: Die Regel sagt jedes Fahrzeug; sie schafft keine solche Ausnahme.

  • Falsch: „Radar oder AIS ersetzen das Schauen und Hören.“

    Richtig: Radar und AIS sind zusätzliche Mittel; sie ersetzen den Ausguck durch Sehen und Hören nicht.

4Prüfungstipps & Auslegung

Prüfungstipps

  • Wenn eine Antwort ein vor Anker liegendes Fahrzeug oder ein kleines Sportboot ausnimmt, verwerfe sie: Die Regel sagt „jedes Fahrzeug“.
  • „Radar/AIS“ ersetzt nicht „Sehen und Hören“: Prüfe, ob die Antwort Mittel hinzufügt oder den Ausguck beseitigt.
  • Bei der Zweckfrage suche die vollständige Beurteilung der Lage und Kollisionsgefahr, nicht bloß das Entdecken eines anderen Fahrzeugs.

Auslegung

  • „Geeignet“ hängt von den herrschenden Umständen und Bedingungen ab: Nutze verfügbare Mittel, die zu einer vollständigen Beurteilung der Lage beitragen.
  • „Zusätzlich zu“ fügt Mittel zum Sehen und Hören hinzu; Geräte werden dadurch nicht zum Ersatz des Ausgucks.

5Amtlicher Wortlaut

IMO COLREG 1972Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.

Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Englischer Originaltext
Every vessel shall at all times maintain a proper look-out by sight and hearing as well as by all available means appropriate in the prevailing circumstances and conditions so as to make a full appraisal of the situation and of the risk of collision.

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