20Anwendung (Lichter)
1Die Regel in einfachen Worten
COLREG legt fest, wann Lichter und Signalkörper gezeigt werden, und verlangt, dass zusätzliche Lichter den gehörigen Ausguck nicht verwirren oder behindern.
Wann gelten die Lichtregeln?
Sie gelten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei jedem Wetter.
Was ist am Tag?
Wenn mitgeführt, werden vorgeschriebene Lichter bei eingeschränkter Sicht auch von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gezeigt und dürfen bei Bedarf jederzeit gezeigt werden.
Darfst du ein weiteres Licht anbringen?
Nur wenn es nicht mit einem COLREG-Licht verwechselt werden kann, die Sichtbarkeit oder Kennzeichnung nicht beeinträchtigt und einen gehörigen Ausguck nicht stört.
Was gilt für Signalkörper und den Anhang?
Regeln über Signalkörper werden bei Tag befolgt; die vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper müssen den Vorgaben von Anhang I zu COLREG entsprechen.
2Kernpunkte
- 1
Jedes Wetter · Lichter: Sonnenuntergang → Sonnenaufgang.
- 2
Sonnenaufgang + eingeschränkte Sicht → vorgeschriebene Lichter, wenn mitgeführt.
- 3
Zusätzliches Licht: keine Verwechslung · keine Beeinträchtigung · keine Störung.
- 4
Signalkörper: bei Tag · Lichter und Signalkörper → Vorgaben in Anhang I.
3Häufige Fehler
Falsch: „Schlechtes Wetter setzt die Lichtregeln aus.“
Richtig: Die Regeln gelten bei jedem Wetter.
Falsch: „Vorgeschriebene Lichter sind tagsüber verboten.“
Richtig: Wenn mitgeführt, werden sie bei eingeschränkter Sicht auch am Tag gezeigt.
Falsch: „Signalkörper folgen dem Zeitfenster von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.“
Richtig: Regeln über Signalkörper werden bei Tag befolgt.
4Prüfungstipps & Auslegung
Prüfungstipps
- „Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang“ braucht den Zusatz „eingeschränkte Sicht“; Tageslicht ist keine allgemeine Regel.
- „Wenn mitgeführt“ schränkt die vorgeschriebenen Lichter am Tag ein; es ist kein Verbot.
- Prüfe ein zusätzliches Licht auf Verwechslungsgefahr, Sichtbarkeit oder Kennzeichnung und den gehörigen Ausguck.
Auslegung
- Lies „dürfen gezeigt werden“ als Erlaubnis bei Bedarf, nicht als automatische Pflicht bei Tageslicht.
- Anhang I liefert technische Vorgaben; er ersetzt nicht die Befolgung der Regeln über Lichter und Signalkörper.
5Amtlicher Wortlaut
IMO COLREG 1972Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.
a) Die Regeln dieses Teiles müssen bei jedem Wetter befolgt werden.
b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; während dieser Zeit dürfen keine Lichter geführt oder gezeigt werden, die mit den in diesen Regeln genannten Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern.
c) Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geführt oder gezeigt werden; in allen anderen Fällen dürfen sie geführt oder gezeigt werden, wenn es für erforderlich gehalten wird.
d) Die Regeln über Signalkörper müssen am Tage befolgt werden.
e) Die in diesen Regeln genannten Lichter und Signalkörper müssen den Bestimmungen der Anlage I entsprechen.Quelle: Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Englischer Originaltext
(a) Rules in this part shall be complied with in all weathers.
(b) The Rules concerning lights shall be complied with from sunset to sunrise, and during such times no other lights shall be exhibited, except such lights as cannot be mistaken for the lights specified in these Rules or do not impair their visibility or distinctive character, or interfere with the keeping of a proper look-out.
(c) The lights prescribed by these Rules shall, if carried, also be exhibited from sunrise to sunset in restricted visibility and may be exhibited in all other circumstances when it is deemed necessary.
(d) The Rules concerning shapes shall be complied with by day.
(e) The lights and shapes specified in these Rules shall comply with the provisions of Annex I to these Regulations.Diese Einheit abschließen
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