30Ankernde und festgekommene Fahrzeuge
1Die Regel in einfachen Worten
Ein Fahrzeug auf Grund zeigt nachts seine Ankerlichter plus zwei rote Rundumlichter; am Tag drei Bälle senkrecht.
Was zeigt ein vor Anker liegendes Fahrzeug?
Vorn ein weißes Rundumlicht oder am Tag einen Ball; am oder nahe dem Heck ein zweites weißes Rundumlicht. Das achtere Rundumlicht liegt tiefer als das vordere.
Was ändert die Länge?
Ein Fahrzeug unter 50 Metern darf statt der Lichter aus Absatz (a) ein weißes Rundumlicht zeigen. Arbeits- oder entsprechende Lichter müssen die Decks beleuchten, wenn es 100 Meter oder länger ist.
Wie erkennst du ein Fahrzeug auf Grund?
Es zeigt die Ankerlichter und zusätzlich zwei rote Rundumlichter senkrecht sowie drei Bälle senkrecht.
Wann gibt es Ausnahmen?
Unter 7 Meter vor Anker, nicht in oder nahe engem Fahrwasser, Fahrrinne, Ankerplatz oder üblichen Fahrgebieten: keine Lichter oder Signalkörper aus (a) oder (b). Ein Fahrzeug auf Grund von unter 12 Metern muss (d)(i) oder (ii) nicht zeigen.
2In 3D ansehen
Dreh das Schiff oder wähle Bug, Heck, Backbord oder Steuerbord: So sehen seine Lichter nachts aus.
Hier wird eine interaktive 3D-Illustration gezeigt. Derselbe Inhalt wird im Regeltext und in den wichtigsten Erkenntnissen unten beschrieben.
3Kernpunkte
- 1
Vor Anker → vorn und achtern · achteres Rundumlicht tiefer.
- 2
50 m und 100 m → erlaubter Ersatz · Deckbeleuchtung erforderlich.
- 3
Auf Grund = Ankerlichter + zwei rote (Nacht) · drei Bälle (Tag).
- 4
Getrennte Ausnahmen: unter 7 m vor Anker · unter 12 m auf Grund.
4Häufige Fehler
Falsch: „Jedes vor Anker liegende Fahrzeug darf ein weißes Licht verwenden.“
Richtig: Nur ein Fahrzeug unter 50 Metern darf statt der Lichter aus Absatz (a) ein weißes Rundumlicht verwenden.
Falsch: „Auf Grund bedeutet nur zwei rote Lichter.“
Richtig: Zusätzlich zu den Ankerlichtern sind drei Bälle senkrecht erforderlich.
Falsch: „Ein genau 7 Meter langes Fahrzeug vor Anker ist ausgenommen.“
Richtig: Die Ausnahme gilt für unter 7 Meter und nur an den genannten Orten.
5Prüfungstipps & Auslegung
Prüfungstipps
- „Unter 50 Meter“ erlaubt ein weißes Licht; „100 Meter und länger“ verlangt Deckbeleuchtung.
- „Zusätzlich“ bei Grundberührung bedeutet: Ankerlichter behalten und zwei rote Lichter sowie drei Bälle ergänzen.
- Trenne „unter 7 Meter“ vor Anker von „unter 12 Meter“ auf Grund; die Ausnahmen sind nicht austauschbar.
Auslegung
- Bestimme zuerst vor Anker oder auf Grund; prüfe dann Länge und Ort, bevor du eine Ausnahme anwendest.
- „Zusätzlich“ bedeutet, dass Grundberührung die Ankerlichter nicht entfernt: zwei rote und am Tag drei Bälle kommen hinzu.
6Amtlicher Wortlaut
IMO COLREG 1972Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Vollständiger Wortlaut der Regel aus der unten angegebenen amtlichen Quelle.
a) Ein Fahrzeug vor Anker muß dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen
i) im vorderen Teil ein weißes Rundumlicht oder einen Ball;
ii) an oder nahe dem Heck ein weißes Rundumlicht niedriger als das Licht nach Ziffer i.
b) Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann.
c) Ein Fahrzeug vor Anker darf auch die vorhandenen Deckslichter oder gleichwertige Lichter zur Beleuchtung der Decks einschalten; ist das Fahrzeug 100 und mehr Meter lang, so ist es dazu verpflichtet.
d) Ein Fahrzeug auf Grund muß die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Lichter führen und zusätzlich dort, wo sie am besten gesehen werden können,
i) zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander;
ii) drei Bälle senkrecht übereinander.
e) Ein Fahrzeug von weniger als 7 Meter Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebenen Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.
f) Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge auf Grund braucht nicht die unter Buchstabe d Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper zu führen.Quelle: Bundesministerium der Justiz – Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Englischer Originaltext
(a) A vessel at anchor shall exhibit where it can best be seen:
(i) in the fore part, an all-round white light or one ball;
(ii) at or near the stern and at a lower level than the light prescribed in subparagraph (i), an all-round white light.
(b) A vessel of less than 50 meters in length may exhibit an all-round white light where it can best be seen instead of the lights prescribed in paragraph (a) of this Rule.
(c) A vessel at anchor may, and a vessel of 100 meters and more in length shall, also use the available working or equivalent lights to illuminate her decks.
(d) A vessel aground shall exhibit the lights prescribed in paragraph (a) or (b) of this Rule and in addition, where they can best be seen:
(i) two all-round red lights in a vertical line;
(ii) three balls in a vertical line.
(e) A vessel of less than 7 meters in length, when at anchor, not in or near a narrow channel, fairway or anchorage, or where other vessels normally navigate, shall not be required to exhibit the lights or shape prescribed in paragraphs (a) and (b) of this Rule.
(f) A vessel of less than 12 meters in length, when aground, shall not be required to exhibit the lights or shapes prescribed in subparagraphs (d)(i) and (ii) of this Rule.Diese Einheit abschließen
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