Unter Motor oder Segel: Welche Lichter dein Boot führt
1Die Lektion in einfachen Worten
Ein Topplicht kennzeichnet Maschinenantrieb. Unter Segel führst du Seitenlichter und Hecklicht oder eine erlaubte Alternative. Treibt dich der Motor an, wechsle zur Lichterführung unter Motor.
Unter Motor
Ein Maschinenfahrzeug ist jedes Fahrzeug, das durch eine Maschine angetrieben wird. In Fahrt führt es vorn ein Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht (Regel 23). Ein zweites Topplicht hinter und über dem ersten ist ab 50 m vorgeschrieben und darunter freiwillig. In Fahrt bedeutet: weder vor Anker noch an Land festgemacht noch auf Grund.
Kleine Motorboote
Unter 12 m darfst du stattdessen ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen (Regel 23(d)). Unter 7 m mit höchstens 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit genügt ein weißes Rundumlicht, dazu Seitenlichter, wenn möglich. Auf Booten unter 20 m dürfen beide Seitenlichter in einer Laterne über der Schiffslängsachse zusammengefasst sein. Bei Maschinenfahrzeugen unter 12 m muss ein mit Seitenlichtern geführtes Topplicht oder weißes Rundumlicht mindestens 1 m über ihnen liegen (Anlage I).
Unter Segel
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Seitenlichter und ein Hecklicht, aber kein Topplicht (Regel 25). Unter 20 m dürfen sie in einer Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze zusammengefasst sein. Dort verdecken Wellen und Segel sie weniger. Zusätzlich darf es nahe der Mastspitze Rundumlichter Rot über Grün führen, aber niemals zusammen mit der Dreifarbenlaterne.
Segeln mit Motorunterstützung
Sobald der Motor dein Boot antreibt, bist du ein Maschinenfahrzeug, auch mit gesetzten Segeln. Schalte die Dreifarbenlaterne aus. Führe ein Topplicht, auf Yachten auch Dampferlicht genannt, mit Seitenlichtern und Hecklicht. Unter 12 m sind auch ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter zulässig. Tagsüber führst du vorn einen Kegel mit der Spitze nach unten (Regel 25(e)). Ein Motor, der im Leerlauf ohne eingelegten Gang Batterien lädt, treibt dich nicht an.
Die kleinsten Fahrzeuge
Ein Segelboot unter 7 m führt nach Möglichkeit die Lichter eines Segelfahrzeugs. Geht das nicht, muss es eine Taschenlampe oder Laterne mit weißem Licht bereithalten und rechtzeitig zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten (Regel 25(d)). Ein gerudertes Fahrzeug, etwa ein Ruderbeiboot, darf die Lichter eines Segelfahrzeugs führen. Andernfalls muss es ebenfalls dieses weiße Licht bereithalten. Volltext: /colreg/rule-23 und /colreg/rule-25.
2Wichtige Daten
- Reguläre Lichter unter Motor
- Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht; ab 50 m zweites Topplicht
- Unter Motor, unter 12 m
- Stattdessen weißes Rundumlicht + Seitenlichter erlaubt
- Motor, unter 7 m, max. 7 kn
- Weißes Rundumlicht; Seitenlichter, wenn möglich
- Unter Segel, unter 20 m
- Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze erlaubt
- Segeln mit Motorunterstützung
- Lichter eines Maschinenfahrzeugs; tagsüber Kegel, Spitze unten
- Unter Segel, unter 7 m
- Wenn möglich Segellichter; sonst Taschenlampe mit weißem Licht bereithalten
3Kernpunkte
- 1
Ein weißes Topplicht vorn über 225° kennzeichnet ein Maschinenfahrzeug.
- 2
Unter 12 m darf ein Maschinenfahrzeug ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen.
- 3
Unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht; unter 20 m auch als Dreifarbenlaterne.
- 4
Treibt der Motor an, auch mit gesetzten Segeln: Dreifarbenlaterne aus, Lichter eines Maschinenfahrzeugs an.
- 5
Führe niemals Rundumlichter Rot über Grün zusammen mit einer Dreifarbenlaterne.
4Häufige Fehler
Falsch: Lass die Dreifarbenlaterne an, wenn du nachts unter Motor weiterfährst.
Richtig: Unter Motor bist du ein Maschinenfahrzeug. Wechsle zu Dampferlicht, Seitenlichtern und Hecklicht.
Falsch: Zeige die Dreifarbenlaterne zusammen mit den Seitenlichtern auf Deckshöhe für mehr Sicherheit.
Richtig: Führe eine Kombination: entweder die Dreifarbenlaterne oder getrennte Seitenlichter und Hecklicht, niemals beides.
Falsch: Jedes Motorboot unter 7 m darf sich auf ein weißes Rundumlicht beschränken.
Richtig: Unter 7 m mit höchstens 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit führst du ein weißes Rundumlicht und, wenn möglich, Seitenlichter. Schnellere Boote brauchen auch Seitenlichter.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Du segelst nachts mit deiner 10 m langen Yacht und eingeschalteter Dreifarbenlaterne. Der Wind schläft ein. Du startest den Motor und legst den Gang ein. Das Großsegel bleibt gesetzt.
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Du bist jetzt ein Maschinenfahrzeug. Die Dreifarbenlaterne muss aus. Schalte das Dampferlicht, die Seitenlichter auf Deckshöhe und das Hecklicht ein. Unter 12 m wären auch ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter zulässig. Andere Fahrzeuge erkennen dich nun richtig als Maschinenfahrzeug und wenden die passenden Regeln an. Tagsüber würdest du vorn einen Kegel mit der Spitze nach unten setzen.
Prüfungstipps
- Unter Motor: Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht; unter 12 m auch weißes Rundumlicht und Seitenlichter erlaubt.
- Unter 7 m und höchstens 7 kn: weißes Rundumlicht, Seitenlichter, wenn möglich (Regel 23(d)).
- Unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht; Dreifarbenlaterne unter 20 m; Rot über Grün freiwillig, nie mit Dreifarbenlaterne.
- Segeln mit Motorunterstützung: nachts Lichter eines Maschinenfahrzeugs, tagsüber Kegel mit Spitze nach unten.
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