Meine Module›M15 Recht und Wache›19. Besondere Aufgaben in der Gefahrenabwehr: Zugangskontrolle, Durchsuchungen und Ausrüstung zur Gefahrenabwehr (STCW A-VI/6-2)
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Besondere Aufgaben in der Gefahrenabwehr: Zugangskontrolle, Durchsuchungen und Ausrüstung zur Gefahrenabwehr (STCW A-VI/6-2)

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Recht und Wache≈ 3 Min. Lesezeit

Übungen, Großübungen, Meldungen und Aufzeichnungen zur Gefahrenabwehr

1Die Lektion in einfachen Worten

In einem Satz

Übungen halten den Plan lebendig. Meldungen bringen Probleme zum SSO. Aufzeichnungen belegen das Vorgehen. Alles gehört zu deinen zugewiesenen Aufgaben.

Übungen

Eine Übung zur Gefahrenabwehr prüft einen Teil des Plans an Bord, etwa eine Durchsuchung, einen Eindringling an Deck, eine Bombendrohung oder einen Gefahrenstufenwechsel. Der Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code), Teil B, Absatz 13.6, empfiehlt Übungen mindestens einmal alle drei Monate. Werden mehr als 25 % der Besatzung durch Personen ersetzt, die in den letzten drei Monaten auf diesem Schiff keine solche Übung gemacht haben, soll innerhalb einer Woche eine Übung folgen. Die EU und viele Flaggenstaaten schreiben das verbindlich vor.

Großübungen

Eine Großübung zur Gefahrenabwehr ist umfangreicher und kann Unternehmen, Hafenanlagen und Behörden einbeziehen. Sie erfolgt praktisch oder als Planübung, also als Besprechung eines Szenarios. Sie soll mindestens einmal in jedem Kalenderjahr stattfinden, mit höchstens 18 Monaten Abstand zwischen Großübungen (Teil B, Absatz 13.7).

Was du meldest

Melde dem SSO oder dem weiterleitenden Wachoffizier jeden Verstoß gegen die Gefahrenabwehr, etwa einen Eindringling. Melde auch unbeaufsichtigte Türen, die gesichert sein müssten, verdächtige Personen, Gegenstände oder Boote, eingegangene Drohungen, defekte Ausrüstung zur Gefahrenabwehr und mögliche Manipulationsspuren. Melde sofort was, wo, wann und wer. Schreibe es auf, wenn du dazu aufgefordert wirst.

Aufzeichnungen zur Gefahrenabwehr

Nach ISPS Teil A, Abschnitt 10, führt das Schiff Aufzeichnungen über Ausbildung, Übungen und Großübungen; Bedrohungen und Vorfälle; Verstöße; Gefahrenstufenwechsel; Mitteilungen über bestimmte Bedrohungen; Audits und Überprüfungen sowie Wartung, Kalibrierung und Prüfung der Ausrüstung zur Gefahrenabwehr einschließlich SSAS. Bewahre sie so lange auf, wie der Flaggenstaat, also das Registrierungsland des Schiffes, verlangt. Nutze die Arbeitssprache oder Arbeitssprachen des Schiffes. Ist keine davon Englisch, Französisch oder Spanisch, füge eine Übersetzung in eine dieser Sprachen bei. Gib Aufzeichnungen und Plandetails nur an Berechtigte über genehmigte Wege weiter.

2Wichtige Daten

Übungen zur Gefahrenabwehr (ISPS B/13.6)
Mindestens einmal alle drei Monate
Über 25 % durch Personen ohne Übung hier in den letzten drei Monaten ersetzt
Übung innerhalb einer Woche
Großübungen (ISPS B/13.7)
Einmal je Kalenderjahr, höchstens 18 Monate Abstand
Aufzeichnungen (ISPS A/10)
Übungen, Vorfälle, Verstöße, Gefahrenstufen, Ausrüstungsprüfungen

3Kernpunkte

  1. 1

    Übungen mindestens alle drei Monate (ISPS B/13.6).

  2. 2

    Werden über 25 % durch Personen ohne Übung auf diesem Schiff in den letzten drei Monaten ersetzt, folgt eine Übung innerhalb einer Woche.

  3. 3

    Großübungen einmal je Kalenderjahr mit höchstens 18 Monaten Abstand.

  4. 4

    Melde Verstöße, Bedrohungen, verdächtige Aktivitäten und Ausrüstungsfehler sofort dem SSO.

  5. 5

    Aufzeichnungen zur Gefahrenabwehr bleiben vertraulich und werden nach Vorgabe des Flaggenstaats aufbewahrt.

4Häufige Fehler

  • Falsch: Trage abgesagte Übungen als durchgeführt ein, damit die Aufzeichnungen vollständig wirken.

    Richtig: Falsche Aufzeichnungen verletzen Vorschriften und verdecken Lücken. Dokumentiere nur, was wirklich stattgefunden hat.

  • Falsch: Eine ungesicherte Tür zu einem zugangsbeschränkten Bereich musst du nach dem Abschließen nicht melden.

    Richtig: Eine unerwartet ungesicherte Tür kann auf einen Verstoß hindeuten. Melde sie, damit der SSO den Vorfall prüfen und dokumentieren kann.

5Praxisfall & Prüfungstipps

Situation

Die letzte Übung zur Gefahrenabwehr war vor sechs Wochen. Im Hafen mustern neun der 24 Besatzungsmitglieder ab. Neu auf diesem Schiff eingesetzte Seeleute ersetzen sie. Der SSO plant die nächste Übung sechs Wochen später.

Antwort zeigen

Neun von 24 sind etwa 37 %, also mehr als 25 %. Die neuen Besatzungsmitglieder haben hier in den letzten drei Monaten keine Übung gemacht. ISPS B/13.6 sieht eine Übung innerhalb einer Woche nach dem Wechsel vor. Erinnere den SSO höflich daran, damit die Neuen früh die Abläufe zur Gefahrenabwehr kennenlernen. Übung und Besatzungswechsel werden dokumentiert.

Prüfungstipps

  • ISPS B/13.6 empfiehlt Übungen mindestens alle drei Monate; innerhalb einer Woche, wenn über 25 % durch Personen ohne Übung auf diesem Schiff in den letzten drei Monaten ersetzt werden. Beachte geltende verbindliche Vorschriften.
  • ISPS B/13.7 empfiehlt Großübungen einmal je Kalenderjahr mit höchstens 18 Monaten Abstand. Beachte geltende verbindliche Vorschriften.
  • Melde Verstöße, Bedrohungen, verdächtige Aktivitäten und Fehler dem SSO.
  • ISPS A/10: Übungen, Vorfälle, Verstöße, Gefahrenstufen und Ausrüstungsprüfungen aufzeichnen; vertraulich behandeln.

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