Einheiten ansehenBesondere Aufgaben in der Gefahrenabwehr: Zugangskontrolle, Durchsuchungen und Ausrüstung zur Gefahrenabwehr (STCW A-VI/6-2)
Zugangsbeschränkte Bereiche und Überwachung des Schiffes
1Die Lektion in einfachen Worten
Nur Berechtigte dürfen zugangsbeschränkte Bereiche betreten. Sichere diese Räume und beobachte das Schiff und das nahe Wasser, um Bedrohungen früh zu erkennen.
Welche Bereiche gemeint sind
Zugangsbeschränkte Bereiche schützt der Plan, weil Eindringlinge dort das Schiff unter ihre Kontrolle bringen, beschädigen oder etwas verstecken könnten. Typische Beispiele sind die Kommandobrücke, Maschinenräume und andere Kontrollstationen, Räume mit Ausrüstung zur Gefahrenabwehr und Überwachung, Lüftungs- und Klimaanlagen, Zugänge zu Trinkwassertanks und -pumpen, Räume mit gefährlichen Gütern, Ladepumpenräume, Laderäume, Vorratsräume und Besatzungsunterkünfte.
Kennzeichnen und verschließen
Schilder kennzeichnen zugangsbeschränkte Bereiche. Sie weisen darauf hin, dass der Zugang beschränkt und unbefugter Aufenthalt ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehr ist. Türen sind verschlossen oder bewacht, Schlüssel und Codes werden kontrolliert. Fluchtwege müssen von innen benutzbar bleiben. Schlösser dürfen bei Feuer niemanden einschließen. Prüfe Türen und Siegel bei deinen Rundgängen und melde offene oder beschädigte Stellen.
Das Schiff überwachen
Der Plan legt die Überwachung des Schiffes und seiner Umgebung fest: Deckswachen, Kontrollgänge, Beleuchtung, Alarme und Videoüberwachung (CCTV). Beleuchte nachts Decks, Bordwand und umgebendes Wasser, besonders die vom Kai abgewandte Seite. Blende dabei weder die Brücke noch andere Schiffe. Wechsle Zeiten und Wege deiner Kontrollgänge, damit niemand sie vorhersagen kann.
Die Wasserseite
Achte auf kleine Boote, die sich nähern oder nahe dem Schiff treiben, auf Taucher, auf Personen an Festmacherleinen oder Ankerkette und auf Gegenstände, die an Bord geworfen werden. Halte vor Anker rundum und an der Ankerkette Wache.
Höhere Gefahrenstufen
Bei Gefahrenstufe 2 sind mehr Kontrollgänge zu erwarten, besonders bei wenig Betrieb an Bord. Die Wasserseite wird vom Schiff oder durch mit dem Hafen vereinbarte Bootspatrouillen überwacht. Bei Gefahrenstufe 3 können zugangsbeschränkte Bereiche ständig bewacht werden.
2Wichtige Daten
- Typische zugangsbeschränkte Bereiche
- Brücke, Maschinenräume, Ausrüstung zur Gefahrenabwehr, Trinkwasser
- Fluchtwege bei Feuer
- Müssen benutzbar bleiben; Schlösser dürfen niemanden einschließen
- Kontrollgänge
- Zeiten und Wege wechseln
- Beleuchtung
- Decks, Bordwand und Wasser, ohne die Brücke zu blenden
3Kernpunkte
- 1
Zugangsbeschränkte Bereiche umfassen Brücke, Maschinenräume, Ausrüstung zur Gefahrenabwehr und Trinkwasser.
- 2
Sie sind gekennzeichnet, verschlossen oder bewacht. Fluchtwege müssen von innen benutzbar bleiben.
- 3
Beleuchte Decks, Bordwand und Wasser, besonders auf der vom Kai abgewandten Seite.
- 4
Wechsle Zeiten und Wege der Kontrollgänge. Achte auf kleine Boote, Taucher und kletternde Personen.
- 5
Höhere Gefahrenstufen bedeuten mehr Kontrollgänge, Überwachung der Wasserseite und Wachposten.
4Häufige Fehler
Falsch: Verschließe den Notausgang mit einer Kette, um Eindringlinge fernzuhalten.
Richtig: Gefahrenabwehr darf nie einen Fluchtweg bei Feuer blockieren. Nutze von innen zu öffnende Schlösser, Alarme oder Wachen.
Falsch: Gehe jede Nacht genau zu denselben Zeiten, damit das Wachbuch ordentlich aussieht.
Richtig: Feste Kontrollgänge sind leicht vorherzusagen. Wechsle deine Zeiten und Wege.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Bei einem nächtlichen Kontrollgang am Liegeplatz findest du die Tür zum Rudermaschinenraum unverschlossen. Das Schild für den zugangsbeschränkten Bereich liegt an Deck. Niemand hat dort eine Arbeitserlaubnis.
Antwort zeigen
Gehe nicht allein hinein. Melde dem Wachoffizier sofort per Funk den Fundort. Bleibe in sicherem Abstand und beobachte die Tür, bis Hilfe kommt. Der SSO entscheidet über eine Durchsuchung und Prüfung auf Manipulationsspuren. Notiere Zeit und Feststellungen in deinem Kontrollbericht.
Prüfungstipps
- Zugangsbeschränkte Bereiche: Brücke, Maschinen- und Kontrollräume, Ausrüstung zur Gefahrenabwehr, Lüftung, Trinkwasser, gefährliche Güter, Ladung, Vorräte, Unterkünfte.
- Gekennzeichnet, verschlossen oder bewacht; Fluchtwege bleiben benutzbar.
- Überwachung: Kontrollgänge, Beleuchtung, Alarme, CCTV und Wache auf der Wasserseite.
- Kontrollgänge variieren; mehr bei Gefahrenstufe 2; Wachposten bei Gefahrenstufe 3 möglich.
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