Einheiten ansehenPersönliche Sicherheit, soziale Verantwortung und Prävention von Gewalt und Belästigung (STCW A-VI/1-4)
Gewalt, Belästigung und Mobbing verhindern
1Die Lektion in einfachen Worten
Seit dem 1. Januar 2026 muss jeder Lehrgang der Sicherheitsgrundausbildung vermitteln, wie du Gewalt und Belästigung an Bord erkennst, verhinderst und darauf reagierst.
Was gemeint ist
Gewalt umfasst körperliche Angriffe und deren Androhung. Belästigung ist unerwünschtes Verhalten, das beleidigt, demütigt oder einschüchtert. Sexuelle Belästigung ist solches Verhalten mit sexuellem Bezug: Kommentare, Witze, Berührungen, Nachrichten oder Bilder. Mobbing ist wiederholtes feindseliges Verhalten, etwa Beleidigen oder Ausgrenzen. Ein sexueller Übergriff ist sexueller Kontakt ohne Einwilligung und eine Straftat. Das Spektrum der Schädigung reicht von erniedrigenden Bemerkungen bis zu Übergriffen. Alles kann Menschen schaden; ohne Eingreifen kann sich das Verhalten verschärfen.
Warum das wichtig ist
Betroffene leiden unter Stress, Angst, schlechtem Schlaf und Konzentrationsverlust. Manche verlassen die Seefahrt. Verantwortliche können ihrer Laufbahn schaden und rechtliche Folgen tragen. Zeugen fühlen sich womöglich unsicher; Teamarbeit und Schiffssicherheit leiden. Begünstigende Faktoren sind Machtmissbrauch zwischen Dienstgraden, Diskriminierung, Stress, Isolation, Übermüdung, Drogen und Alkohol.
Was du tun kannst
Greife ein, wenn es sicher ist: Unterbrich, lenke ab oder unterstütze die betroffene Person. Melde den Vorfall nach dem Unternehmensverfahren, einem Offizier deines Vertrauens, dem Kapitän oder der benannten Person an Land des Unternehmens. Du kannst auch das Beschwerdeverfahren an Bord nach dem Seearbeitsübereinkommen nutzen. Notiere Datum und Geschehen. Ein Reeder, also das für den Schiffsbetrieb verantwortliche Unternehmen, findet im gemeinsamen Leitfaden zur Beseitigung von Belästigung und Mobbing an Bord von Reedern und Gewerkschaften (ICS und ITF) Hilfe beim Erstellen seiner Richtlinien.
Betroffene unterstützen
Traumasensibel zu reagieren heißt: ruhig zuhören, der Person glauben, ihr keine Schuld geben, ihre Entscheidungen und Privatsphäre respektieren und ihr medizinische Versorgung und Unterstützung ermöglichen. Biete auch betroffenen Zeugen diese ruhige Unterstützung. Belastet dich oder andere Zeugen das Geschehen, suche vertrauliche Hilfe bei einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle für Seeleute.
Warum es zur Grundausbildung gehört
Die IMO-Entschließung MSC.560(108) ersetzte die STCW-Tabelle A-VI/1-4 und ergänzte eine Befähigung: Gewalt und Belästigung verhindern und darauf reagieren, einschließlich sexueller Belästigung, Mobbing und sexueller Übergriffe. Sie trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Flaggenstaaten bestimmen, wie Inhaber bestehender Befähigungsnachweise die Inhalte nachholen. Erkundige dich bei deinem Flaggenstaat. Die 2025 beschlossenen MLC-Änderungen, voraussichtlich ab Dezember 2027 in Kraft, stärken ebenfalls den Schutz vor Gewalt und Belästigung.
2Schritt für Schritt
Wenn du Belästigung oder Mobbing beobachtest
- 1
Greife nur ein, wenn es sicher ist: Unterbrich, lenke ab oder stelle dich an die Seite der betroffenen Person.
Das Eingreifen von Zeugen stoppt das Verhalten oft. Deine eigene Sicherheit geht vor.
- 2
Kümmere dich danach um die Person und höre ohne Wertung zu.
Betroffene fühlen sich oft allein. Unterstützung verringert den Schaden.
- 3
Erkläre die Meldewege und biete Unterstützung an. Befolge die Meldepflichten an Bord; hole sofort Hilfe bei unmittelbarer Gefahr.
Erkläre, was du wem mitteilen musst. Schütze die Privatsphäre so weit wie möglich.
- 4
Notiere Datum, Orte, Äußerungen und Zeugen.
Klare Notizen helfen bei einer fairen Untersuchung.
- 5
Respektiere die Privatsphäre der betroffenen Person. Erzähle die Geschichte nicht an Bord herum.
Klatsch kann Betroffene erneut verletzen und von Meldungen abhalten.
3Wichtige Daten
- Neue STCW-Befähigung
- MSC.560(108), in Kraft seit 1. Januar 2026
- Umfasst
- Gewalt, Belästigung, sexuelle Belästigung, Mobbing, sexuelle Übergriffe
- Branchenleitfaden
- ICS/ITF-Leitfaden zur Beseitigung von Belästigung und Mobbing an Bord
- Beschwerdeweg
- Unternehmensverfahren und MLC-Beschwerdeverfahren an Bord
4Kernpunkte
- 1
Die STCW-Grundausbildung behandelt seit dem 1. Januar 2026 Gewalt und Belästigung (MSC.560(108)).
- 2
Mobbing ist wiederholtes feindseliges Verhalten; ein sexueller Übergriff ist eine Straftat.
- 3
Schädigung reicht von erniedrigenden Bemerkungen bis zu Übergriffen. Reagiere früh, bevor es eskaliert.
- 4
Machtungleichgewicht, Isolation, Stress, Übermüdung und Alkohol begünstigen Missbrauch.
- 5
Greife ein, wenn es sicher ist. Melde, mache Notizen, unterstütze Betroffene und respektiere ihre Privatsphäre.
5Häufige Fehler
Falsch: Grobe Witze über jemanden gehören zum Leben auf See.
Richtig: Demütigende Witze sind Belästigung und können sich verschlimmern. Sage, dass dies nicht akzeptabel ist.
Falsch: Wenn die belästigende Person einen höheren Dienstgrad hat, kann ein Mannschaftsmitglied nichts tun.
Richtig: Melde es dem Kapitän oder der benannten Person an Land des Unternehmens oder nutze das MLC-Beschwerdeverfahren.
6Praxisfall & Prüfungstipps
Eine neue Deckskadettin erzählt dir leise, dass ein Offizier ihr ständig Nachrichten über ihren Körper schickt und ihr im Gang den Weg versperrt. Sie bittet dich, es niemandem zu erzählen, weil sie um ihren Ausbildungsplatz fürchtet.
Antwort zeigen
Höre zu, glaube ihr und sage, dass sie keine Schuld hat. Versprich keine Geheimhaltung: Erkläre, was du nach den Meldepflichten an Bord wem mitteilen musst. Biete an, sie zum Kapitän oder zur benannten Person an Land zu begleiten oder sie bei einer Beschwerde nach dem MLC-Verfahren zu begleiten und dabei den Offizier zu umgehen. Eine Beschwerde darf keine Bestrafung auslösen. Hilf, Nachrichten und datierte Notizen zu sichern. Respektiere ihre Entscheidungen soweit möglich, erfülle Meldepflichten und schütze ihre Privatsphäre. Hole sofort Hilfe, wenn jemand unmittelbar gefährdet ist.
Prüfungstipps
- MSC.560(108) ergänzte Gewalt und Belästigung in Tabelle A-VI/1-4; in Kraft seit 1. Januar 2026.
- Begriffe: Belästigung, sexuelle Belästigung, Mobbing (wiederholt), sexueller Übergriff (Straftat); Spektrum der Schädigung.
- Begünstigende Faktoren: Machtmissbrauch, Diskriminierung, Stress, Isolation, Übermüdung, Drogen, Alkohol.
- Reaktion: sicher eingreifen, melden, dokumentieren und traumasensibel unterstützen.
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