Sicherheitsausrüstung für Boote der Typen 4 und 5
1Die Lektion in einfachen Worten
Die Ausrüstungsliste nach Portaria 1464/2002 wächst mit dem Fahrtgebiet des Bootstyps. Die meisten kleinen Boote gehören zu Typ 4 oder 5. Kenne beide Listen.
Grundlage der Liste
Die Ausrüstung für Sportboote regelt die Portaria 1464/2002, die mit DL 93/2018 weiter angewendet wird. Die AMN veröffentlicht ein Merkblatt je Typ, aktualisiert im Dezember 2024. Typen 1–3 haben längere Listen für küstenferne Fahrten. Prüfe die DGRM-Tabelle, bevor du über 6 NM hinausfährst.
Rettungsmittel
Nimm Rettungswesten für alle mit, auch in Kindergrößen. Die AMN empfiehlt 150 N für Typ 4 und 100 N für Typ 5. N steht für Newton, ein Maß für den Auftrieb. Rettungsringe richten sich nach der Länge: einer bei 5 bis unter 9 m, zwei bei 9 bis unter 15 m, vier bei 15 bis 24 m. Ein Ring braucht eine 30-m-Leine; ab zwei Ringen braucht einer ein Licht. Eine Badeleiter ist nötig, wenn das Heck oder eine achterliche Seite (seitlich hinten) über 50 cm über Wasser liegt.
Grundausrüstung für Typ 5
Typ 5 führt 2 Handfackeln mit (hafeneinwärts der Hafeneinfahrt nicht nötig), einen Steuerkompass, ein Horn oder eine Glocke, Verbandkasten A, eine zugängliche Lenzpumpe zum Abpumpen von Wasser (nur bei Booten bis 5 m darf ein Ösfass, ein Schöpfgefäß, sie ersetzen), einen Anker, ein Messer mit abgerundeter Spitze, Festmacher- und Schleppleinen sowie eine wasserdichte Taschenlampe mit Ersatzbatterien.
Anforderungen an Typ 4
Behalte die Ausrüstung für Typ 5, ersetze aber Verbandkasten A durch B. Zwei Handfackeln bleiben auch hafeneinwärts der Hafeneinfahrt Pflicht. Dazu kommen Überlebensfahrzeuge (Rettungsinseln, Rettungsflöße oder geeignete Beiboote) für die höchstzulässige Personenzahl; 2 Fallschirmsignale; 1 Rauchsignal; UKW-Seefunk mit DSC (digitaler Selektivruf), auch als Handfunkgerät; Peilkompass; aktuelle Seekarten und Veröffentlichungen; Radarreflektor; Signalspiegel; zwei Anker und zwei Pumpen, davon eine manuell und über Wasser bedienbar. Motorboote über 15 m brauchen eine eigene, hoch eingebaute Reservefunkstromversorgung: 6 Stunden oder 1 Stunde, wenn andere Quellen sie versorgen können.
Feuerlöscher
Offene oder teilweise offene Boote mit Außenborder brauchen einen 1-kg-Pulverlöscher. Ein Boot mit Innenborder ohne feste Löschanlage braucht einen 2-kg-Pulverlöscher am Motor. Führe einen 1-kg-Pulverlöscher im Salon (Wohnraum) mit, zusätzlich 1 kg am Herd, wenn die Pantry (Bordküche) separat liegt.
Wassermotorräder
Trage eine Rettungsweste oder geeignete Schwimmhilfe. Führe zwei Handfackeln mit, außer du bleibst hafeneinwärts der Hafeneinfahrt; dazu Kompass, Horn, Verbandkasten A, Ösfass, Messer mit abgerundeter Spitze, Festmacher- und Schleppleinen sowie eine wasserdichte Taschenlampe mit Ersatzbatterien. Fehlende Pflichtausrüstung kann dich als privaten Schiffsführer 300–3.000 € Bußgeld kosten.
2Wichtige Daten
- Rettungsringe nach Länge
- 5 bis unter 9 m: 1 · 9 bis unter 15 m: 2 · 15 bis 24 m: 4
- Pyrotechnik Typ 5
- 2 Handfackeln (außer hafeneinwärts der Hafeneinfahrt)
- Pyrotechnik Typ 4
- 2 Handfackeln, 2 Fallschirmsignale, 1 Rauchsignal
- Funk bei Typ 4
- UKW mit DSC (Handfunkgerät zulässig)
- Rettungswesten (AMN-Empfehlung)
- Typ 4: 150 N · Typ 5: 100 N · für alle an Bord
- Bußgeld bei fehlender Ausrüstung
- 300–3.000 € für eine Privatperson als Schiffsführer
3Kernpunkte
- 1
Die Ausrüstung regelt die Portaria 1464/2002; die AMN-Merkblätter (Dez. 2024) listen sie je Typ auf.
- 2
Typ 5: Rettungswesten, 2 Handfackeln, Kompass, Horn, Verbandkasten A, Pumpe (Ösfass nur bis 5 m), Anker, Taschenlampe.
- 3
Typ 4: Überlebensfahrzeuge für die höchstzulässige Personenzahl, Raketen, Rauchsignal, UKW mit DSC, Seekarten, Radarreflektor; Verbandkasten B ersetzt A.
- 4
Auf Wassermotorrädern müssen alle jederzeit eine Rettungsweste oder geeignete Schwimmhilfe tragen.
4Häufige Fehler
Falsch: Typ 4 braucht kein Funkgerät, wenn alle ein Handy haben.
Richtig: Typ 4 muss UKW mit DSC mitführen. Ein DSC-Handfunkgerät ist zulässig.
Falsch: Ein Beiboot kann nicht als Überlebensfahrzeug zählen.
Richtig: Bei Typ 4 müssen Rettungsinseln, Rettungsflöße oder geeignete Beiboote zusammen Platz für die höchstzulässige Personenzahl des Bootes bieten.
Falsch: Rettungsringe sind erst bei Booten über 12 m nötig.
Richtig: Ab 5 m ist ein Rettungsring Pflicht, ab 9 m zwei und ab 15 m vier.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Dein Boot des Typs 4 hat die gesamte Pflichtausrüstung außer Überlebensfahrzeugen und UKW mit DSC. Für fünf Personen auf einer Fahrt 5 NM vor die Küste bietet der Eigner stattdessen ein Handy und zwei zusätzliche Rettungswesten an. Fährst du los?
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Nein. Ein Handy ersetzt UKW mit DSC nicht, zusätzliche Rettungswesten ersetzen keine Überlebensfahrzeuge. Nimm Rettungsinseln, Rettungsflöße oder geeignete Beiboote mit, die zusammen Platz für die höchstzulässige Personenzahl bieten, auch wenn nur fünf an Bord sind. Führe UKW mit DSC mit; ein DSC-Handfunkgerät ist zulässig. Prüfe vor dem Ablegen erneut die Liste für Typ 4.
Prüfungstipps
- Rettungsringe: 1 (5 bis unter 9 m), 2 (9 bis unter 15 m), 4 (15 bis 24 m); einer mit 30-m-Leine, ab zwei Ringen einer mit Licht.
- Typ 5: 2 Handfackeln, außer hafeneinwärts der Hafeneinfahrt. Typ 4: 2 Handfackeln, 2 Fallschirmsignale, 1 Rauchsignal.
- Typ 4 braucht UKW mit DSC, Überlebensfahrzeuge mit Gesamtplätzen für die höchstzulässige Personenzahl, Seekarten und Radarreflektor.
- Fehlende Ausrüstung: 300–3.000 € Bußgeld für Privatpersonen.
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